Der Versteigerungsvermerk ist am 26.10.2011 in das Grundbuch eingetragen worden.
Es wird darauf hingewiesen, dass u.U. in Höhe von 10 v.H. des Verkehrswertes Sicherheit durch selbstschuldnerische Bankbürgschaft, bestätigte Bundesbankschecks oder durch von einem Kreditinstitut ausgestellte Verrechnungsschecks (nicht älter als 3 Tage), zu leisten ist. Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Einsicht in Gutachten an der Infothek des Amtsgerichts Esslingen, Ritterstraße 8.
Betreibender Gläubiger:
DSL Bank - Ein Geschäftsbereich der Deutsche Postbank AG
Zweigniederlassung der Deutsche Postbank
Friedrich-Ebert-Allee 114-126, 53113 Bonn
vertreten durch RAe Junge & Kollegen
Salierring 32, 50677 Köln
AZ: 97904/11 Ne/MW
Zuständig: RA Baldus
Telefon: 0221 9977 173
Ansprechpartner: Volksbank Region Leonberg
Immobilien
Telefon: 07152 205 200
Der Versteigerungsvermerk ist am 05.09.2011 in das Grundbuch eingetragen worden.
Es wird darauf hingewiesen, dass u.U. in Höhe von 10 v.H. des Verkehrswertes Sicherheit durch selbstschuldnerische Bankbürgschaft, bestätigte Bundesbankschecks oder durch von einem Kreditinstitut ausgestellte Verrechnungsschecks (nicht älter als 3 Tage), zu leisten ist. Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Einsicht in Gutachten an der Infothek des Amtsgerichts Esslingen, Ritterstraße 8.
Der Versteigerungsvermerk ist am 24.10.2011 in das Grundbuch eingetragen worden.
Es wird darauf hingewiesen, dass u.U. in Höhe von 10 v. H. des Verkehrswertes Sicherheit durch selbstschuldnerische Bankbürgschaft, bestätigte Bundesbankschecks oder durch von einem Kreditinstitut ausgestellte Verrechnungsschecks (nicht älter als 3 Tage), zu leisten ist. Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Einsicht in Gutachten an der Infothek des Amtsgerichts Esslingen, Ritterstraße 8.
Der Versteigerungsvermerk ist am 01.06.2011 in das Grundbuch eingetragen worden.
Es wird darauf hingewiesen, dass u.U. in Höhe von 10 v.H. des Verkehrswertes Sicherheit durch selbstschuldnerische Bankbürgschaft, bestätigte Bundesbankschecks oder durch von einem Kreditinstitut ausgestellte Verrechnungsschecks (nicht älter als 3 Tage), zu leisten ist. Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Einsicht in Gutachten an der Infothek des Amtsgerichts Esslingen, Ritterstraße 8.
Der Versteigerungsvermerk ist am 18.01.2011 in das Grundbuch eingetragen worden.
Es wird darauf hingewiesen, dass u.U. in Höhe von 10 v.H. des Verkehrswertes Sicherheit durch selbstschuldnerische Bankbürgschaft, bestätigte Bundesbankschecks oder durch von einem Kreditinstitut ausgestellte Verrechnungsschecks (nicht älter als 3 Tage), zu leisten ist. Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Einsicht in Gutachten an der Infothek des Amtsgerichts Esslingen, Ritterstraße 8.
Der Versteigerungsvermerk ist am 02.08.2011 in das Grundbuch eingetragen worden.
Es wird darauf hingewiesen, dass u.U. in Höhe von 10 v.H. des Verkehrswertes Sicherheit durch selbstschuldnerische Bankbürgschaft, bestätigte Bundesbankschecks oder durch von einem Kreditinstitut ausgestellte Verrechnungsschecks (nicht älter als 3 Tage), zu leisten ist. Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Einsicht in Gutachten an der Infothek des Amtsgerichts Esslingen, Ritterstraße 8.
Der Versteigerungsvermerk ist am 16.02.2009 in das Grundbuch eingetragen worden.
Es wird darauf hingewiesen, dass u.U. in Höhe von 10 v.H. des Verkehrswertes Sicherheit durch selbstschuldnerische Bankbürgschaft, bestätigte Bundesbankschecks oder durch von einem Kreditinstitut ausgestellte Verrechnungsschecks (nicht älter als 3 Tage), zu leisten ist. Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Einsicht in Gutachten an der Infothek des Amtsgerichts Esslingen, Ritterstraße 8.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der im Grundbuch von Bernhausen eingetragene Grundbesitz
Heft 7180 Bernhausen BV Nr. 1
236 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung Bernhausen
Flst. 616/4, Felsenstraße 28, -: 04 a 06 m²
Gebäude- und Freifläche
verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 4 bezeichneten Wohnung im Untergeschoss nebst einem Schuppen.
(ohne Gewähr: 3-Zimmer-Wohnung mit Sondernutzungsrecht an einem Stellplatz im Freien, Abstellraum im Schuppen, Wohnfläche ca. 54 m², Baujahr ca. 1952/1953, vermietet)
öffentlich versteigert werden.
Verkehrswert gemäß § 74a Abs. 5 ZVG: 34.000,00 Euro
Der Versteigerungsvermerk ist am 27.06.2011 in das Grundbuch eingetragen worden.
Es wird darauf hingewiesen, dass u.U. in Höhe von 10 v.H. des Verkehrswertes Sicherheit durch selbstschuldnerische Bankbürgschaft, bestätigte Bundesbankschecks oder durch von einem Kreditinstitut ausgestellte Verrechnungsschecks (nicht älter als 3 Tage), zu leisten ist. Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Einsicht in Gutachten an der Infothek des Amtsgerichts Esslingen, Ritterstraße 8.
Der Versteigerungsvermerk ist am 18.01.2011 in das Grundbuch eingetragen worden.
Es wird darauf hingewiesen, dass u.U. in Höhe der Gerichtskosten Sicherheit durch selbstschuldnerische Bankbürgschaft, bestätigte Bundesbankschecks oder durch von einem Kreditinstitut ausgestellte Verrechnungsschecks (nicht älter als 3 Tage), zu leisten ist. Die Gerichtskosten können ca. 2 Wochen vor dem Termin bei Gericht erfragt werden. Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Einsicht in Gutachten an der Infothek des Amtsgerichts Esslingen, Ritterstraße 8.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der im Grundbuch von Gutenberg eingetragene Grundbesitz
Heft 1129 Gutenberg BV Nr. 1
Gemarkung Gutenberg
Flst. 1228/4, Hauptstraße, -: 333 m²
Gebäude- und Freifläche
Heft 1171 Gutenberg BV Nr. 1
3/5 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung Gutenberg
Flst. 1228/5, Hauptstraße 33, -: 478 m²
Gebäude- und Freifläche
verbunden mit dem Sondereigentum an den im Aufteilungsplan mit Nr. 1 bezeichneten Räumen.
(ohne Gewähr:
Heft 1129: Bauplatz in Innerortslage [333 m²];
Heft 1171: Wohnung im DG eines Mehrfamilienhauses, ca. 110 m² Wohnfläche und Keller- bzw. Lagerräume im Hanggeschoss, ca. 140 m² Nutzfläche, Baujahr zwischen 1980 und 1984)
öffentlich versteigert werden.
Verkehrswert gemäß § 74a Abs. 5 ZVG:
40.000,00 EUR für Bauplatz Heft 1129
97.500,00 EUR für Wohnung und Räume Heft 1171
In einem früheren Termin wurde der Zuschlag gemäß § 74a Abs. 1 ZVG versagt.
Der Versteigerungsvermerk ist am 25.03.2011 in das Grundbuch eingetragen worden.
Es wird darauf hingewiesen, dass u.U. in Höhe von 10 v.H. des Verkehrswertes Sicherheit durch selbstschuldnerische Bankbürgschaft, bestätigte Bundesbankschecks oder durch von einem Kreditinstitut ausgestellte Verrechnungsschecks (nicht älter als 3 Tage), zu leisten ist. Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Einsicht in Gutachten an der Infothek des Amtsgerichts Esslingen, Ritterstraße 8.
Der Versteigerungsvermerk ist am 03.08.2011 in das Grundbuch eingetragen worden.
Es wird darauf hingewiesen, dass u.U. in Höhe von 10 v.H. des Verkehrswertes Sicherheit durch selbstschuldnerische Bankbürgschaft, bestätigte Bundesbankschecks oder durch von einem Kreditinstitut ausgestellte Verrechnungsschecks (nicht älter als 3 Tage), zu leisten ist. Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Einsicht in Gutachten an der Infothek des Amtsgerichts Esslingen, Ritterstraße 8.
Nach derzeitigem Stand sind bestehenbleibende Rechte in Höhe von insgesamt 343.588,15 EUR vom Ersteher zu übernehmen.
Der Versteigerungsvermerk ist am 29.08.2011 in das Grundbuch eingetragen worden.
Es wird darauf hingewiesen, dass u.U. in Höhe von 10 v.H. des Verkehrswertes Sicherheit durch selbstschuldnerische Bankbürgschaft, bestätigte Bundesbankschecks oder durch von einem Kreditinstitut ausgestellte Verrechnungsschecks (nicht älter als 3 Tage), zu leisten ist. Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Einsicht in Gutachten an der Infothek des Amtsgerichts Esslingen, Ritterstraße 8.
Der Versteigerungsvermerk ist am 17.05.2011 in das Grundbuch eingetragen worden.
Es wird darauf hingewiesen, dass u.U. in Höhe von 10 v.H. des Verkehrswertes Sicherheit durch selbstschuldnerische Bankbürgschaft, bestätigte Bundesbankschecks oder durch von einem Kreditinstitut ausgestellte Verrechnungsschecks (nicht älter als 3 Tage), zu leisten ist. Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Einsicht in Gutachten an der Infothek des Amtsgerichts Esslingen, Ritterstraße 8.
Der Versteigerungsvermerk ist am 01.06.2011 in das Grundbuch eingetragen worden.
Es wird darauf hingewiesen, dass u.U. in Höhe von 10 v.H. des Verkehrswertes Sicherheit durch selbstschuldnerische Bankbürgschaft, bestätigte Bundesbankschecks oder durch von einem Kreditinstitut ausgestellte Verrechnungsschecks (nicht älter als 3 Tage), zu leisten ist. Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Einsicht in Gutachten an der Infothek des Amtsgerichts Esslingen, Ritterstraße 8.
Der Versteigerungsvermerk ist am 17.08.2011 in das Grundbuch eingetragen worden.
Es wird darauf hingewiesen, dass u.U. in Höhe von 10 v.H. des Verkehrswertes Sicherheit durch selbstschuldnerische Bankbürgschaft, bestätigte Bundesbankschecks oder durch von einem Kreditinstitut ausgestellte Verrechnungsschecks (nicht älter als 3 Tage), zu leisten ist. Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Einsicht in Gutachten an der Infothek des Amtsgerichts Esslingen, Ritterstraße 8.
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll der im Grundbuch von Wernau eingetragene Grundbesitz
Heft 4842 Wernau BV Nr. 1
535,2 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung Wernau
Flst. 405/1, Adlerstraße 11, -: 05 a 10 m²
Gebäude- und Freifläche
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im Erdgeschoss des Neubaus und im Dachgeschoss (ganz), bestehend aus Wohnzimmer, Essplatz, Küche, Flur, Garderobe, WC, Diele im Erdgeschoss; Elternzimmer, zwei Kinderzimmern, Büro, Hausarbeitsraum, Bad/WC, Flur, Balkon im Dachgeschoss; Treppenhaus vom Erdgeschoss zum Dachgeschoss, zwei Kellerräume und ein Abstellraum im Untergeschoss, einer Garage außerhalb des Gebäudes und ein Abstellraum unter den Garagen, im Aufteilungsplan mit Nr. 3 bezeichnet.
Heft 4842 Wernau BV Nr. 2 zu 1
Es bestehen Sondernutzungsrechte, und zwar für die Wohnung Aufteilungsplan Nr. 2 an einem Pkw-Stellplatz, Aufteilungsplan Nr. 3 an einem Teil der Gartenfläche.
(ohne Gewähr: 5-Zimmer-Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, ursprüngliches Baujahr ca. 1900, Umbau und Erweiterung 1980, ca. 184 m² Wohnfläche, nebst Keller/Abstellräumen und Garage)
Der Versteigerungsvermerk ist am 07.07.2011 in das Grundbuch eingetragen worden.
Es wird darauf hingewiesen, dass u.U. in Höhe von 10 v.H. des Verkehrswertes Sicherheit durch selbstschuldnerische Bankbürgschaft, bestätigte Bundesbankschecks oder durch von einem Kreditinstitut ausgestellte Verrechnungsschecks (nicht älter als 3 Tage), zu leisten ist. Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Einsicht in Gutachten an der Infothek des Amtsgerichts Esslingen, Ritterstraße 8.
Der Versteigerungsvermerk ist am 12.09.2011 in das Grundbuch eingetragen worden.
Es wird darauf hingewiesen, dass u.U. in Höhe von 10 v.H. des Verkehrswertes Sicherheit durch selbstschuldnerische Bankbürgschaft, bestätigte Bundesbankschecks oder durch von einem Kreditinstitut ausgestellte Verrechnungsschecks (nicht älter als 3 Tage), zu leisten ist. Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Einsicht in Gutachten an der Infothek des Amtsgerichts Esslingen, Ritterstraße 8.
Betreibender Gläubiger:
DSL Bank - Ein Geschäftsbereich der Deutschen Postbank AG
vertreten durch den Vorstand
Lubahnstr. 2, 31789 Hameln
AZ: Vertr.-Nr. 6500180003
Zuständig: Herr Scheibe
Telefon: 05151 96265 46
Telefax: 05151 96265 59
Der Versteigerungsvermerk ist am 03.02.2010 in das Grundbuch eingetragen worden.
Es wird darauf hingewiesen, dass u.U. in Höhe von 10 v. H. des Verkehrswertes Sicherheit durch selbstschuldnerische Bankbürgschaft, bestätigte Bundesbankschecks oder durch von einem Kreditinstitut ausgestellte Verrechnungsschecks (nicht älter als 3 Tage), zu leisten ist. Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Einsicht in Gutachten an der Infothek des Amtsgerichts Esslingen, Ritterstraße 8.
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll der im Grundbuch von Ostfildern für Ruit eingetragene Grundbesitz
Heft 1125 Ostfildern für Ruit BV Nr. 1
Gemarkung Ruit
Flst. 404/4, Hedelfinger Straße 30, -: 03 a 67 m²
Gebäude- und Freifläche
(ohne Gewähr: Grundstück bebaut mit Wohn- und Geschäftshaus, ca. 176 m² Wohnfläche und ca. 98 m² Nutzfläche, Baujahr 1912, diverse Ausbauten und Teilerneuerung bis 1986)
Der Versteigerungsvermerk ist am 25.11.2011 in das Grundbuch eingetragen worden.
Es wird darauf hingewiesen, dass u.U. in Höhe von 10 v.H. des Verkehrswertes Sicherheit durch selbstschuldnerische Bankbürgschaft, bestätigte Bundesbankschecks oder durch von einem Kreditinstitut ausgestellte Verrechnungsschecks (nicht älter als 3 Tage), zu leisten ist. Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Einsicht in Gutachten an der Infothek des Amtsgerichts Esslingen, Ritterstraße 8.
In einem früheren Termin wurde der Zuschlag gemäß § 74 a ZVG versagt, die 5/10 bzw. 7/10 Wertgrenzen gelten somit nicht mehr.
Der Versteigerungsvermerk ist am 23.06.2011 in das Grundbuch eingetragen worden.
Es wird darauf hingewiesen, dass u.U. in Höhe von 10 v.H. des Verkehrswertes Sicherheit durch selbstschuldnerische Bankbürgschaft, bestätigte Bundesbankschecks oder durch von einem Kreditinstitut ausgestellte Verrechnungsschecks (nicht älter als 3 Tage), zu leisten ist. Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Einsicht in Gutachten an der Infothek des Amtsgerichts Esslingen, Ritterstraße 8.