Folgender Grundbesitz, eingetragen im Grundbuch von Geislingen-Türkheim, Heft 23
BV 2
Flst. 9/3, Geislinger Straße 29, -: 02 a 94 m²
Gebäude- und Freifläche
Flst. 9, Geislinger Straße, -: 05 a 09 m²
Gebäude- und Freifläche
Gesamtgröße: 08 a 03 m²
(ohne Gewähr: EFH, Ursprungsbaujahr unbekannt, mit ausgebautem DG, eingeschossigem Anbau [Baujahr 1954] und Holzschuppen, EG ca. 76,5 m², OG ca. 80,85 m², DG ca. 48,5 m², Teile des EG im Rohbauzustand)
soll im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden.
Der Zwangsversteigerungsvermerk wurde am 01.09.2009 im Grundbuch eingetragen.
Der Verkehrswert ist gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG festgesetzt worden auf 81.000,00 EUR.
In einem früheren Termin wurde der Zuschlag gemäß § 85 a Abs. 1 ZVG versagt, so dass nun auch auf Gebote unter der Hälfte des Verkehrswertes ein Zuschlag erfolgen kann.
Gemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheitsleistung verlangt werden; die Sicherheit ist in der Regel in Höhe von 10% des Verkehrswertes zu leisten.
Barzahlung ist ausgeschlossen.
Überweisung ist möglich auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg:
BW-Bank (BLZ 600 501 01), Nr. 7 469 534 505;
Verwendungszweck: 9804000100353, 2 K 128/09, AG Göppingen, SHL für Geislinger Str., Geislingen-Türkheim.
Die Überweisung muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Betrag auf dem Konto gutgeschrieben ist.
Ein Nachweis über die Gutschrift muss dem Gericht im Termin vorliegen.
Bieter haben sich im Termin auszuweisen. Wer als Bevollmächtigter Gebote abgeben will, muss im Termin eine öffentlich beglaubigte Bietvollmacht vorlegen.
Die Vertretungsbefugnis für eine Gesellschaft ist im Termin durch einen beglaubigten Handelsregisterauszug neuesten Datums nachzuweisen.