Folgender Grundbesitz eingetragen im Grundbuch von Geislingen/Steige
Heft-Nr. 8127:
BV Nr. 1
139 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Flst. 1226/4, Hauptstraße 107, -: 01 a 56 m²
Gebäude- und Freifläche
Flst. 1226/5, Hauptstraße, -: 99 m²
Landwirtschaftsfläche
verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 1 bezeichneten Wohneinheit (Erdgeschoss).
(1-Zimmerwohnung in einer sanierungsbedürftigen, unterkellerten, 3-geschossigen Haushälfte, BJ vor 1900, ca. 29,5 m² Wohnfläche)
Heft-Nr. 8128:
BV Nr. 1
99 / 1.000 Miteigentumsanteil am o.g. Grundstück
verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 2 bezeichneten Wohneinheit (Erdgeschoss).
(1-Zimmerwohnung in o.g. Haushälfte, ca. 26 m² Wohnfläche)
Heft-Nr. 8131:
BV Nr. 1
225 / 1.000 Miteigentumsanteil am o.g. Grundstück
verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 5 bezeichneten Wohneinheit (Dachgeschoss).
(3-Zimmerwohnung in o.g. Haushälfte, ca. 59 m² Wohnfläche)
Angaben in () ohne Gewähr
soll im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden.
Der Verkehrswert ist gemäß § 74a Abs. 5 ZVG festgesetzt worden auf
12.000,00 EUR für Heft-Nr. 8127
9.000,00 EUR für Heft-Nr. 8128
28.000,00 EUR für Heft-Nr. 8131
In einem früheren Termin wurde der Zuschlag gemäß § 85a ZVG versagt, so dass nun auch auf ein Meistgebot unter der Hälfte des Verkehrswertes ein Zuschlag erfolgen kann.
Gemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheitsleistung verlangt werden; die Sicherheit ist in der Regel in Höhe von 10% des Verkehrswertes zu leisten.
Barzahlung ist ausgeschlossen.
Überweisung ist möglich auf das Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg.
Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg für die Sicherheitsleistung in Form der Überweisung:
BW-Bank (BLZ 600 501 01), Nr. 7 469 534 505;
Verwendungszweck: 9804000100353, 1 K 41/11, AG Göppingen, SHL für Hauptstr. 107, Geislingen.
Die Überweisung muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Betrag auf dem Konto gutgeschrieben ist.
Ein Nachweis über die Gutschrift muss dem Gericht im Termin vorliegen.
(Hinweis: Für die Rückerstattung ist mit einem Zeitraum von ca. 2 Wochen zu rechnen.)
Bieter haben sich im Termin auszuweisen. Wer als Bevollmächtigter Gebote abgeben will, muss im Termin eine öffentlich beglaubigte Bietvollmacht vorlegen.
Die Vertretungsbefugnis für eine Gesellschaft ist im Termin, durch einen beglaubigten Handelsregisterauszug neuesten Datums, nachzuweisen.