Folgender Grundbesitz, eingetragen im Grundbuch von Rechberghausen, Heft 2782
BV 1
Flst. 1153/6, Lindachstraße 14, -: 97 a 02 m²
Gebäude- und Freifläche
(ohne Gewähr: nicht unterkellerte Fabrikationshalle mit Vorbau, Nutzfläche ca. 3.800 m², mit vollunterkellertem, 2-geschossigen Bürogebäude, Nutzfläche ca. 300 m², Baujahr ca. 1988 und überdachtem Abstell- und Lagerbereich)
soll im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden.
Der Zwangsversteigerungsvermerk wurde am 01.12.2008 im Grundbuch eingetragen.
Der Verkehrswert ist gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG festgesetzt worden auf 1.750.000,00 EUR.
Ein Zuschlag kann grundsätzlich auf ein Meistgebot ab der Hälfte des Verkehrswertes erteilt werden.
Gemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheitsleistung verlangt werden; die Sicherheit ist in der Regel in Höhe von 10% des Verkehrswertes zu leisten.
Barzahlung ist ausgeschlossen.
Überweisung ist möglich auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg:
BW-Bank (BLZ 600 501 01), Nr. 7 469 534 505;
Verwendungszweck: 9804000100353, 2 K 184/08, AG Göppingen, SHL für Lindachstr., Rechberghausen.
Die Überweisung muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Betrag auf dem Konto gutgeschrieben ist.
Ein Nachweis über die Gutschrift muss dem Gericht im Termin vorliegen.
Bieter haben sich im Termin auszuweisen. Wer als Bevollmächtigter Gebote abgeben will, muss im Termin eine öffentlich beglaubigte Bietvollmacht vorlegen.
Die Vertretungsbefugnis für eine Gesellschaft ist im Termin durch einen beglaubigten Handelsregisterauszug neuesten Datums nachzuweisen.
Folgender Grundbesitz, eingetragen im Grundbuch von Geislingen, Blatt 7272
BV Nr. 1
Flst. 1340, Schützenstraße 56, -: 04 a 30 m²
Gebäude- und Freifläche
(ohne Gewähr: nicht unterkellertes, 2-geschossiges Wohnhaus mit hälftigem [vermutlich ausgebautem] Satteldach [Haushälfte] mit Doppelgarage; Baujahr vermutlich vor 1943, 1988 Wohnhausumbau mit Anbau im OG und vermuteter Komplettsanierung, Anbau Doppelgarage, 1993 Balkonanbau im Westen, 2002 Wintergarten unter Balkon; Wohnfläche EG ca. 55 m², OG ca. 84 m²; Nutzfläche EG [Lager, Garage] ca. 70 m²)
soll im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden.
Der Zwangsversteigerungsvermerk wurde am 05.08.2008 im Grundbuch eingetragen.
Der Verkehrswert ist gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG festgesetzt worden auf 210.000,00 EUR.
In einem früheren Termin wurde der Zuschlag gemäß § 85 a Abs. 1 ZVG versagt, so dass nun auch auf Gebote unter der Hälfte des Verkehrswertes ein Zuschlag erfolgen kann.
Gemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheitsleistung verlangt werden; die Sicherheit ist in der Regel in Höhe von 10% des Verkehrswertes zu leisten.
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bieter haben sich im Termin auszuweisen. Bietvollmachten müssen in öffentlich beglaubigter Form vorliegen.
Folgender Grundbesitz eingetragen im Grundbuch von Eislingen/Fils, Heft-Nr. 6339
BV Nr. 1
3,3173 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Flur 1, Flst. 226, Staufeneckstraße 48, 50, 52, 54, -: 86 a 97 m²
Gebäude- und Freifläche
verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 139 bezeichneten Wohneinheit.
(1-Zimmer-Wohnung [Kochnische] mit Balkon im 1. OG eines großen Appartementhauses [Staufeneckstr. 54]; BJ ca. 1973; 34,36 m² Wohnfläche)
Angaben in () ohne Gewähr
soll im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden.
Der Verkehrswert ist gemäß § 74a Abs. 5 ZVG festgesetzt worden auf 27.000,00 EUR.
Ein Zuschlag kann grundsätzlich auf ein Meistgebot ab der Hälfte des Verkehrswertes erteilt werden.
Gemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheitsleistung verlangt werden; die Sicherheit ist in der Regel in Höhe von 10% des Verkehrswertes zu leisten.
Barzahlung ist ausgeschlossen.
Überweisung ist möglich auf das Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg.
Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg für die Sicherheitsleistung in Form der Überweisung:
BW-Bank (BLZ 600 501 01), Nr. 7 469 534 505;
Verwendungszweck: 9804000100353, 1 K 75/09, AG Göppingen, SHL für Staufeneckstr. 54, Eislingen
Die Überweisung muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Betrag auf dem Konto gutgeschrieben ist.
Ein Nachweis über die Gutschrift muss dem Gericht im Termin vorliegen.
(Hinweis: Für die Rückerstattung ist mit einem Zeitraum von ca. 2 Wochen zu rechnen.)
Bieter haben sich im Termin auszuweisen. Wer als Bevollmächtigter Gebote abgeben will, muss im Termin eine öffentlich beglaubigte Bietvollmacht vorlegen.
Die Vertretungsbefugnis für eine Gesellschaft ist im Termin, durch einen beglaubigten Handelsregisterauszug neuesten Datums, nachzuweisen.
Folgender Grundbesitz, eingetragen im Grundbuch von Mühlhausen, Blatt 1517
BV 1
Flst. 126/3, Bahnhofstraße 27, -: 70 m²
Gebäude- und Freifläche
(ohne Gewähr: nicht unterkellertes, 2-geschossiges 1-Familienwohnhaus [Doppelhaushälfte] mit integrierter Garage, DG ausbaufähig, ca. 83 m² Wohnfläche und ca. 36,50 m² Nutzfläche, Baujahr [fiktiv] 1971, überwiegend modernisiert 1995-2000)
soll im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden.
Der Zwangsversteigerungsvermerk wurde am 21.09.2009 im Grundbuch eingetragen.
Der Verkehrswert ist gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG festgesetzt worden auf 87.100,00 EUR.
Ein Zuschlag kann grundsätzlich auf ein Meistgebot ab der Hälfte des Verkehrswertes erteilt werden.
Gemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheitsleistung verlangt werden; die Sicherheit ist in der Regel in Höhe von 10% des Verkehrswertes zu leisten.
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bieter haben sich im Termin auszuweisen. Bietvollmachten müssen in öffentlich beglaubigter Form vorliegen.
Folgender Grundbesitz, eingetragen im Grundbuch von Göppingen-Faurndau Blatt 4229
BV 1
172 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Flst. 164/1, Hirschstraße 3, -: 06 a 30 m²
Gebäude- und Freifläche
verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 3 bezeichneten Wohneinheit (Wohnung).
(ohne Gewähr: 3-Zimmer-ETW im 1. OG, ca. 79 m² Wohnfläche, Abstellraum im Keller, in einem MFH, Baujahr vor 1900, modernisiert zuletzt ab 1990)
soll im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden.
Der Zwangsversteigerungsvermerk wurde am 05.05.2008 im Grundbuch eingetragen.
Der Verkehrswert ist gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG festgesetzt worden auf 54.000,00 EUR.
Ein Zuschlag kann grundsätzlich auf ein Meistgebot ab der Hälfte des Verkehrswertes erteilt werden.
Gemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheitsleistung verlangt werden; die Sicherheit ist in der Regel in Höhe von 10% des Verkehrswertes zu leisten.
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bieter haben sich im Termin auszuweisen. Bietvollmachten müssen in öffentlich beglaubigter Form vorliegen.
Folgender Grundbesitz eingetragen im Grundbuch von Geislingen/Steige, Heft-Nr. 417
BV Nr. 1
Flst. 50/4, Hansengasse 16, -: 03 a 78 m²
Gebäude- und Freifläche
(teilunterkellertes, 2-geschossiges, renovierungsbedürftiges Wohn- und Geschäftshaus [Küferei, Brennerei] mit angebauter Mosterei; BJ ca. 1800, mehrfach an-/umgebaut; UG: 2 Gewölbekeller; EG [einschließlich Anbau]: Mosterei-/Werkstatt-/Lager-/Ladenräume, kleine Gaststube, ca. 215 m² Nutzfläche; OG: 5-Zimmerwohnung, ca. 121 m² Wohnfläche; teilausgebautes 1. DG: 2+1/2-Zimmerwohnung, ca. 85 m² Wohnfläche; 2. DG: unisolierter Bühnenraum; 3 Stellplätze)
Angaben in () ohne Gewähr
soll im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden.
Der Verkehrswert ist gemäß § 74a Abs. 5 ZVG festgesetzt worden auf 196.000,00 EUR.
In einem früheren Termin wurde der Zuschlag gemäß § 85a ZVG versagt, so dass nun auch auf ein Meistgebot unter der Hälfte des Verkehrswertes ein Zuschlag erfolgen kann.
Gemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheitsleistung verlangt werden; die Sicherheit ist in der Regel in Höhe von 10% des Verkehrswertes zu leisten.
Barzahlung ist ausgeschlossen.
Überweisung ist möglich auf das Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg.
Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg für die Sicherheitsleistung in Form der Überweisung:
BW-Bank (BLZ 600 501 01), Nr. 7 469 534 505;
Verwendungszweck: 9804000100353, 1 K 129/07, AG Göppingen, SHL für Hansengasse 16, Geislingen.
Die Überweisung muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Betrag auf dem Konto gutgeschrieben ist.
Ein Nachweis über die Gutschrift muss dem Gericht im Termin vorliegen.
(Hinweis: Für die Rückerstattung ist mit einem Zeitraum von ca. 2 Wochen zu rechnen.)
Bieter haben sich im Termin auszuweisen. Wer als Bevollmächtigter Gebote abgeben will, muss im Termin eine öffentlich beglaubigte Bietvollmacht vorlegen.
Die Vertretungsbefugnis für eine Gesellschaft ist im Termin, durch einen beglaubigten Handelsregisterauszug neuesten Datums, nachzuweisen.
Folgender Grundbesitz eingetragen im Grundbuch von Geislingen/Steige, Heft 8433
BV Nr. 1
13.396,32 / 1.000.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Flst. 1095, Schützenstraße 1, 3, 5, 7, -: 40 a 58 m²
Gebäude- und Freifläche
Flst. 1095/5, Heidenheimer Straße 101, -: 22 m²
Gebäude- und Freifläche
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung Nr. 4 im Erdgeschoss des Hauses 2, im Aufteilungsplan mit Nr. 23 bezeichnet.
(1-Zimmerwohnung mit Terrassenanteil in einem Appartementhaus [Nr. 3]; BJ ca. 1991; 46,96 m² Wohnfläche; TG-Stellplatz in einem Doppelparker)
Angaben in () ohne Gewähr
soll im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden.
Der Verkehrswert ist gemäß § 74a Abs. 5 ZVG festgesetzt worden auf 29.000,00 EUR.
Ein Zuschlag kann grundsätzlich auf ein Meistgebot ab der Hälfte des Verkehrswertes erteilt werden.
Gemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheitsleistung verlangt werden; die Sicherheit ist in der Regel in Höhe von 10% des Verkehrswertes zu leisten.
Barzahlung ist ausgeschlossen.
Überweisung ist möglich auf das Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg.
Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg für die Sicherheitsleistung in Form der Überweisung:
BW-Bank (BLZ 600 501 01), Nr. 7 469 534 505;
Verwendungszweck: 9804000100353, 1 K 5/10, AG Göppingen, SHL für Schützenstr. 3, Geislingen.
Die Überweisung muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Betrag auf dem Konto gutgeschrieben ist.
Ein Nachweis über die Gutschrift muss dem Gericht im Termin vorliegen.
(Hinweis: Für die Rückerstattung ist mit einem Zeitraum von ca. 2 Wochen zu rechnen.)
Bieter haben sich im Termin auszuweisen. Wer als Bevollmächtigter Gebote abgeben will, muss im Termin eine öffentlich beglaubigte Bietvollmacht vorlegen.
Die Vertretungsbefugnis für eine Gesellschaft ist im Termin, durch einen beglaubigten Handelsregisterauszug neuesten Datums, nachzuweisen.
Folgender Grundbesitz eingetragen im Grundbuch von Adelberg
Heft-Nr. 1791
BV Nr. 1
19,48 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Flst. 770/3, Schorndorfer Straße 50, 52, -: 21 a 40 m²
Gebäude- und Freifläche
verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 21 bezeichneten Wohneinheit (Wohnung im 1. Obergeschoss, Haus B).
(1-Zimmerwohnung mit Balkon in einem vollunterkellerten, 2-geschossigen Appartementhaus [Nr. 50]; BJ ca. 1991; ca. 30 m² Wohnfläche)
Heft-Nr. 1833
BV Nr. 1
3 / 1.000 Miteigentumsanteil am o.g. Grundstück
verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 63 bezeichneten Teileinheit (Tiefgaragenstellplatz).
Angaben in () ohne Gewähr
soll im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden.
Der Verkehrswert ist gemäß § 74a Abs. 5 ZVG festgesetzt worden auf
32.000,00 EUR für Heft-Nr. 1791 (Wohnung)
8.000,00 EUR für Heft-Nr. 1833 (TG-Stellplatz)
Ein Zuschlag kann grundsätzlich auf ein Meistgebot ab der Hälfte des Verkehrswertes erteilt werden.
Gemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheitsleistung verlangt werden; die Sicherheit ist in der Regel in Höhe von 10% des Verkehrswertes zu leisten.
Barzahlung ist ausgeschlossen.
Überweisung ist möglich auf das Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg.
Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg für die Sicherheitsleistung in Form der Überweisung:
BW-Bank (BLZ 600 501 01), Nr. 7 469 534 505;
Verwendungszweck: 9804000100353, 1 K 175/09, AG Göppingen, SHL für Schorndorfer Str. 50, Adelberg.
Die Überweisung muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Betrag auf dem Konto gutgeschrieben ist.
Ein Nachweis über die Gutschrift muss dem Gericht im Termin vorliegen.
(Hinweis: Für die Rückerstattung ist mit einem Zeitraum von ca. 2 Wochen zu rechnen.)
Bieter haben sich im Termin auszuweisen. Wer als Bevollmächtigter Gebote abgeben will, muss im Termin eine öffentlich beglaubigte Bietvollmacht vorlegen.
Die Vertretungsbefugnis für eine Gesellschaft ist im Termin, durch einen beglaubigten Handelsregisterauszug neuesten Datums, nachzuweisen.
Betreibende Gläubigerin:
UniCredit Bank AG
Apianstr. 2-6, 85774 Unterföhring
Frau Holler, zu: SCW10/Ma/-SCW1 734837901
Telefon: 089 378 48936
Telefax: 089 378 42678
Objektinformationen erteilt: HVB Immobilien AG
Tübinger Str. 7, 70178 Stuttgart
Herr Kilgus
Telefon: 0711 2051 2395
Telefax: 0711 2051 2461
Folgender Grundbesitz eingetragen im Grundbuch von Göppingen (-Jebenhausen), Heft-Nr. 2986J
BV Nr. 1
19 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Flur 4, Flst. 1376, Falkenstraße (61, 63, 65), -: 52 a 39 m²
Gebäude- und Freifläche
Landwirtschaftsfläche
verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 3/8 bezeichneten Wohneinheit (Falkenstr. 63 [Haus 3], Wohnung im 1. OG nebst Kellerraum).
(2-Zimmerwohnung mit Balkon in einem unterkellerten, 3-geschossigen MFH; BJ 1999; ca. 56 m² Wohnfläche)
BV Nr. 2
2 / 1.000 Miteigentumsanteil am o.g. Grundstück
verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 3/8 bezeichneten Teileinheit (Tiefgaragenstellplatz).
Angaben in () ohne Gewähr
soll im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden.
Der Verkehrswert ist gemäß § 74a Abs. 5 ZVG festgesetzt worden auf
78.500,00 EUR für BV Nr. 1 (Wohnung)
9.700,00 EUR für BV Nr. 2 (TG-Stellplatz)
Ein Zuschlag kann grundsätzlich auf ein Meistgebot ab der Hälfte des Verkehrswertes erteilt werden.
Gemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheitsleistung verlangt werden; die Sicherheit ist in der Regel in Höhe von 10% des Verkehrswertes zu leisten.
Barzahlung ist ausgeschlossen.
Überweisung ist möglich auf das Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg.
Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg für die Sicherheitsleistung in Form der Überweisung:
BW-Bank (BLZ 600 501 01), Nr. 7 469 534 505;
Verwendungszweck: 9804000100353, 1 K 121/09, AG Göppingen, SHL für Falkenstr. 63, Jebenhausen.
Die Überweisung muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Betrag auf dem Konto gutgeschrieben ist.
Ein Nachweis über die Gutschrift muss dem Gericht im Termin vorliegen.
(Hinweis: Für die Rückerstattung ist mit einem Zeitraum von ca. 2 Wochen zu rechnen.)
Bieter haben sich im Termin auszuweisen. Wer als Bevollmächtigter Gebote abgeben will, muss im Termin eine öffentlich beglaubigte Bietvollmacht vorlegen.
Die Vertretungsbefugnis für eine Gesellschaft ist im Termin, durch einen beglaubigten Handelsregisterauszug neuesten Datums, nachzuweisen.
Betreibende Gläubiger:
UniCredit Bank AG (ehemals Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG)
Tübinger Str. 7, 70178 Stuttgart
Herr Giese, zu: 7211SCW2
Telefon: 0711 2051 2390
Telefax: 0711 2051 2461
BV Nr. 1
26,95 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Flst. 326, Rheinlandstraße 45, -: 08 a 34 m²
Springstraße 16, 18
Gebäude- und Freifläche
verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Buchstabe C bezeichneten Teileinheit (Erdgeschoss links in Gebäude Springstraße 18).
(Laden mit Büro, Teeküche, WC; in einem Wohn- und Geschäftshaus; BJ ca. 1960; ca. 68 m² Nutzfläche)
Heft-Nr. 3724
BV Nr. 2
Flst. 349/1, Eybacher Straße 16, -: 13 a 13 m²
Gebäude- und Freifläche
(vollunterkellertes, 3-geschossiges 3-FH mit integrierter Garage im UG; BJ ca. 1912, Umbau 2. OG und DG ca. 1970; EG bis 2. OG: je 3-Zimmerwohnung mit Balkon, je ca. 92 m² Wohnfläche. Teilunterkellertes, 1-geschossiges Hintergebäude mit Anbau [ehemals Laden], BJ ca. 1900, ca. 90 m² Nutzfläche. Eingeschossiger Ausstellungspavillon, BJ ca. 1952, ca. 36 m² Nutzfläche. Vier Reihengaragen in Holzbauweise, BJ ca. 1952; 5 Betonfertiggaragen, BJ ca. 1970)
BV Nr. 3
Flst. 328/6, Saarstraße 35/004, -: 27 m²
Gebäude- und Freifläche
(Reihenfertiggarage)
II) Grundbuch von Kuchen
Heft-Nr. 1272
BV Nr. 1
102 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Flst. 1553/9, Jahnstraße 20, -: 21 a 18 m²
Gebäude- und Freifläche
verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 12 bezeichneten Wohneinheit (2. Obergeschoss rechts der westlichen Haushälfte).
(4+1/2-Zimmerwohnung mit Balkon in einem vollunterkellerten, 3-geschossigen 12-FH mit 2 Eingängen; BJ ca. 1965; ca. 107 m² Wohnfläche)
Heft-Nr. 1336
BV Nr. 1
Flst. 1553/3, Freiheitsstraße 5, -: 15 m²
Gebäude- und Freifläche
(Reihenfertiggarage)
2/16 Miteigentumsanteil an Heft-Nr. 755
BV Nr. 1
Flst. 1553, Freiheitsstraße, -: 01 a 99 m²
Hofraum gemeinschaftlich für Flst. Freiheitsstraße 1, 3, 5, 7, 9, 9/1, 9/2 und 9/3
Angaben in () ohne Gewähr
soll zur Aufhebung der Gemeinschaft versteigert werden.
Der Verkehrswert ist gemäß § 74a Abs. 5 ZVG festgesetzt worden auf
60.000,00 EUR für Geislingen/Steige Heft-Nr. 3376 BV Nr. 1
270.000,00 EUR für Geislingen/Steige Heft-Nr. 3724 BV Nr. 2
9.000,00 EUR für Geislingen/Steige Heft-Nr. 3724 BV Nr. 3
110.000,00 EUR für Kuchen Heft-Nr. 1272 BV Nr. 1
9.500,00 EUR für Kuchen Heft-Nr. 1336, BV Nr. 1
5.000,00 EUR für Kuchen 2/16 MEA an Heft-Nr. 755 BV Nr. 1
Ein Zuschlag kann grundsätzlich auf ein Meistgebot ab der Hälfte des Verkehrswertes erteilt werden.
Gemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheitsleistung verlangt werden; die Sicherheit ist in der Regel in Höhe von 10% des Verkehrswertes zu leisten.
Barzahlung ist ausgeschlossen.
Überweisung ist möglich auf das Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg.
Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg für die Sicherheitsleistung in Form der Überweisung:
BW-Bank (BLZ 600 501 01), Nr. 7 469 534 505;
Verwendungszweck: 9804000100353, 1 K 113/07, AG Göppingen, SHL für 13.10.2010, 10.15 Uhr.
Die Überweisung muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Betrag auf dem Konto gutgeschrieben ist.
Ein Nachweis über die Gutschrift muss dem Gericht im Termin vorliegen.
(Hinweis: Für die Rückerstattung ist mit einem Zeitraum von ca. 2 Wochen zu rechnen.)
Bieter haben sich im Termin auszuweisen. Wer als Bevollmächtigter Gebote abgeben will, muss im Termin eine öffentlich beglaubigte Bietvollmacht vorlegen.
Die Vertretungsbefugnis für eine Gesellschaft ist im Termin, durch einen beglaubigten Handelsregisterauszug neuesten Datums, nachzuweisen.
Ansprechpartner für Objektinformationen und Besichtigungen:
Christoph Knoche, Tel. 07473 379 31 18
Das Versteigerungsobjekt wird unter den Geschäftszeichen 1 K 113-07 und 1 K 169-08 geführt.
Folgender Grundbesitz eingetragen im Grundbuch von Geislingen/Steige, Heft-Nr. 6041
BV Nr. 1
1/2 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Flst. 1188/1, Weilerstraße 12, -: 08 a 25 m²
Gebäude- und Freifläche
verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 1 bezeichneten Wohneinheit im Erdgeschoss.
(renovierungsbedürftige 4-Zimmerwohnung mit Wintergarten in einem vollunterkellerten, 2-geschossigen 2-FH; BJ 1936; ca. 95 m² Wohnfläche; Garage; Gartenanteil)
Angaben in () ohne Gewähr
soll im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden.
Der Verkehrswert ist gemäß § 74a Abs. 5 ZVG festgesetzt worden auf 112.000,00 EUR.
Ein Zuschlag kann grundsätzlich auf ein Meistgebot ab der Hälfte des Verkehrswertes erteilt werden.
Gemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheitsleistung verlangt werden; die Sicherheit ist in der Regel in Höhe von 10% des Verkehrswertes zu leisten.
Barzahlung ist ausgeschlossen.
Überweisung ist möglich auf das Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg.
Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg für die Sicherheitsleistung in Form der Überweisung:
BW-Bank (BLZ 600 501 01), Nr. 7 469 534 505;
Verwendungszweck: 9804000100353, 1 K 1/09, AG Göppingen, SHL für Weilerstr. 12, Geislingen.
Die Überweisung muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Betrag auf dem Konto gutgeschrieben ist.
Ein Nachweis über die Gutschrift muss dem Gericht im Termin vorliegen.
(Hinweis: Für die Rückerstattung ist mit einem Zeitraum von ca. 2 Wochen zu rechnen.)
Bieter haben sich im Termin auszuweisen. Wer als Bevollmächtigter Gebote abgeben will, muss im Termin eine öffentlich beglaubigte Bietvollmacht vorlegen.
Die Vertretungsbefugnis für eine Gesellschaft ist im Termin, durch einen beglaubigten Handelsregisterauszug neuesten Datums, nachzuweisen.
Betreibender Gläubiger:
Land Baden-Württemberg
vertreten durch das Finanzamt Stuttgart IV
Herr Lang, Tel. 0711 6673 6131
Folgender Grundbesitz eingetragen im Grundbuch von Geislingen/Steige, Heft-Nr. 10.609
BV Nr. 1
Flst. 80/3, Karlstraße 22, -: 01 a 22 m²
Gebäude- und Freifläche
(denkmalgeschütztes Wohn- und Geschäftshaus; BJ 1548, Umbau 1935, Sanierung 2001; UG: Gewölbekeller, Haustechnikräume, WC-Anlage, 81,4 m² Nutzfläche; EG: Gaststätte mit Nebenraum, 80,2 m² Nutzfläche; 1. OG: 3+1/2-Zimmerwohnung, 75,7 m² Wohnfläche; 2. OG: 3-Zimmerwohnung mit Balkon, 79,5 m² Wohnfläche; 1. und 2. DG: 2+1/2-Zimmer-Maisonettewohnung und 1-Zimmerappartement, insgesamt 102,8 m² Wohnfläche)
Angaben in () ohne Gewähr
soll im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden.
Der Verkehrswert ist gemäß § 74a Abs. 5 ZVG festgesetzt worden auf 335.000,00 EUR.
Ein Zuschlag kann grundsätzlich auf ein Meistgebot ab der Hälfte des Verkehrswertes erteilt werden.
Gemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheitsleistung verlangt werden; die Sicherheit ist in der Regel in Höhe von 10% des Verkehrswertes zu leisten.
Barzahlung ist ausgeschlossen.
Überweisung ist möglich auf das Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg.
Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg für die Sicherheitsleistung in Form der Überweisung:
BW-Bank (BLZ 600 501 01), Nr. 7 469 534 505;
Verwendungszweck: 9804000100353, 1 K 41/08, AG Göppingen, SHL für Karlstr. 22, Geislingen.
Die Überweisung muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Betrag auf dem Konto gutgeschrieben ist.
Ein Nachweis über die Gutschrift muss dem Gericht im Termin vorliegen.
(Hinweis: Für die Rückerstattung ist mit einem Zeitraum von ca. 2 Wochen zu rechnen.)
Bieter haben sich im Termin auszuweisen. Wer als Bevollmächtigter Gebote abgeben will, muss im Termin eine öffentlich beglaubigte Bietvollmacht vorlegen.
Die Vertretungsbefugnis für eine Gesellschaft ist im Termin, durch einen beglaubigten Handelsregisterauszug neuesten Datums, nachzuweisen.
Betreibende Gläubigerin:
VABA II GmbH
vertreten durch Rechtsanwälte Strack et collegae, Heidelberg
zu 5431-2008-0-0-0
Telefon: 0180 551 9500 463
Folgender Grundbesitz eingetragen im Grundbuch von Kuchen, Heft-Nr. 350
BV Nr. 1
Flst. 15, Badgasse 7, -: 01 a 29 m²
Gebäude- und Freifläche
(sanierungsbedürftiges, vollunterkellertes, zweigeschossiges 2-FH; BJ 1881, mehrfach umgebaut; EG: 2-Zimmerwohnung, 72,37 m² Wohnfläche; OG: 4-Zimmerwohnung, 76,93 m² Wohnfläche)
Angaben in () ohne Gewähr
soll im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden.
Der Verkehrswert ist gemäß § 74a Abs. 5 ZVG festgesetzt worden auf 40.000,00 EUR.
Ein Zuschlag kann grundsätzlich auf ein Meistgebot ab der Hälfte des Verkehrswertes erteilt werden.
Gemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheitsleistung verlangt werden; die Sicherheit ist in der Regel in Höhe von 10% des Verkehrswertes zu leisten.
Barzahlung ist ausgeschlossen.
Überweisung ist möglich auf das Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg.
Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg für die Sicherheitsleistung in Form der Überweisung:
BW-Bank (BLZ 600 501 01), Nr. 7 469 534 505;
Verwendungszweck: 9804000100353, 1 K 187/09, AG Göppingen, SHL für Badgasse 7, Kuchen.
Die Überweisung muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Betrag auf dem Konto gutgeschrieben ist.
Ein Nachweis über die Gutschrift muss dem Gericht im Termin vorliegen.
(Hinweis: Für die Rückerstattung ist mit einem Zeitraum von ca. 2 Wochen zu rechnen.)
Bieter haben sich im Termin auszuweisen. Wer als Bevollmächtigter Gebote abgeben will, muss im Termin eine öffentlich beglaubigte Bietvollmacht vorlegen.
Die Vertretungsbefugnis für eine Gesellschaft ist im Termin, durch einen beglaubigten Handelsregisterauszug neuesten Datums, nachzuweisen.
Folgender Grundbesitz eingetragen im Grundbuch von Göppingen, Heft-Nr. 667
BV Nr. 1
Flst. 1013/2, Ulrichstraße 45, -: 01 a 93 m²
Gebäude- und Freifläche
(renovierungsbedürftiges, vollunterkellertes, 2-geschossiges 3-FH; BJ 1902, Teilrenovierung 2005; UG: Gewölbekeller, 2 Abstellräume; EG: 3-Zimmerwohnung, ca. 73 m² Wohnfläche; OG: 3-Zimmerwohnung und 1 Zimmer im DG, ca. 95 m² Wohnfläche; DG: 3-Zimmerwohnung, ca. 64 m² Wohnfläche)
Angaben in () ohne Gewähr
soll im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden.
Der Verkehrswert ist gemäß § 74a Abs. 5 ZVG festgesetzt worden auf 163.000,00 EUR.
Ein Zuschlag kann grundsätzlich auf ein Meistgebot ab der Hälfte des Verkehrswertes erteilt werden.
Gemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheitsleistung verlangt werden; die Sicherheit ist in der Regel in Höhe von 10% des Verkehrswertes zu leisten.
Barzahlung ist ausgeschlossen.
Überweisung ist möglich auf das Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg.
Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg für die Sicherheitsleistung in Form der Überweisung:
BW-Bank (BLZ 600 501 01), Nr. 7 469 534 505;
Verwendungszweck: 9804000100353, 1 K 39/10, AG Göppingen, SHL für Ulrichstr. 45, Göppingen.
Die Überweisung muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Betrag auf dem Konto gutgeschrieben ist.
Ein Nachweis über die Gutschrift muss dem Gericht im Termin vorliegen.
(Hinweis: Für die Rückerstattung ist mit einem Zeitraum von ca. 2 Wochen zu rechnen.)
Bieter haben sich im Termin auszuweisen. Wer als Bevollmächtigter Gebote abgeben will, muss im Termin eine öffentlich beglaubigte Bietvollmacht vorlegen.
Die Vertretungsbefugnis für eine Gesellschaft ist im Termin, durch einen beglaubigten Handelsregisterauszug neuesten Datums, nachzuweisen.
Betreibende Gläubigerin:
Commerzbank AG
- Group Intensive Care -
Georgiring 3, 04103 Leipzig
Herr Arnold, zu: 4719181389
Telefon: 0341 1496 3104
Telefax: 0341 1496 1628
Folgender Grundbesitz, eingetragen im Grundbuch von Eislingen/Fils, Heft 3515
BV 1
125 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Flst. 461/3, Lindenstraße 1, -: 04 a 63 m²
Gebäude- und Freifläche
verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 8 bezeichneten Wohneinheit (3. Obergeschoss).
(ohne Gewähr: 4-Zimmer-ETW, ca. 91 m², in einem 4-geschossigen, unterkellerten MFH, Baujahr 1962, Pkw-Stellplatz)
soll im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden.
Der Zwangsversteigerungsvermerk wurde am 21.09.2009 im Grundbuch eingetragen.
Der Verkehrswert ist gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG festgesetzt worden auf 79.000,00 EUR.
Ein Zuschlag kann grundsätzlich auf ein Meistgebot ab der Hälfte des Verkehrswertes erteilt werden.
Gemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheitsleistung verlangt werden; die Sicherheit ist in der Regel in Höhe von 10% des Verkehrswertes zu leisten.
Barzahlung ist ausgeschlossen.
Überweisung ist möglich auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg:
BW-Bank (BLZ 600 501 01), Nr. 7 469 534 505;
Verwendungszweck: 9804000100353, 2 K 146/09, AG Göppingen, SHL für Lindenstr., Eislingen/Fils.
Die Überweisung muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Betrag auf dem Konto gutgeschrieben ist.
Ein Nachweis über die Gutschrift muss dem Gericht im Termin vorliegen.
Bieter haben sich im Termin auszuweisen. Wer als Bevollmächtigter Gebote abgeben will, muss im Termin eine öffentlich beglaubigte Bietvollmacht vorlegen.
Die Vertretungsbefugnis für eine Gesellschaft ist im Termin durch einen beglaubigten Handelsregisterauszug neuesten Datums nachzuweisen.
Folgender Grundbesitz eingetragen im Grundbuch von Wiesensteig, Heft-Nr. 3413
BV Nr. 1
111,76 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Flst. 185/1, Sommerbergstraße 62, -: 03 a 96 m²
Gebäude- und Freifläche
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im Erdgeschoss rechts sowie einem Raum im Untergeschoss, im Aufteilungsplan jeweils mit Nr. 3 bezeichnet.
(renovierungsbedürftige 2-Zimmerwohnung mit Wohnküche in einem MFH; BJ ca. 1958; 48,53 m² Wohnfläche)
Angaben in () ohne Gewähr
soll im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden.
Der Verkehrswert ist gemäß § 74a Abs. 5 ZVG festgesetzt worden auf 27.000,00 EUR.
In einem früheren Termin wurde der Zuschlag gemäß § 74a ZVG versagt, so dass nun auch auf ein Meistgebot unter der Hälfte des Verkehrswertes ein Zuschlag erfolgen kann.
Gemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheitsleistung verlangt werden; die Sicherheit ist in der Regel in Höhe von 10% des Verkehrswertes zu leisten.
Barzahlung ist ausgeschlossen.
Überweisung ist möglich auf das Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg.
Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg für die Sicherheitsleistung in Form der Überweisung:
BW-Bank (BLZ 600 501 01), Nr. 7 469 534 505;
Verwendungszweck: 9804000100353, 1 K 139/08, AG Göppingen, SHL für Sommerbergstr. 62, Wiesensteig.
Die Überweisung muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Betrag auf dem Konto gutgeschrieben ist.
Ein Nachweis über die Gutschrift muss dem Gericht im Termin vorliegen.
(Hinweis: Für die Rückerstattung ist mit einem Zeitraum von ca. 2 Wochen zu rechnen.)
Bieter haben sich im Termin auszuweisen. Wer als Bevollmächtigter Gebote abgeben will, muss im Termin eine öffentlich beglaubigte Bietvollmacht vorlegen.
Die Vertretungsbefugnis für eine Gesellschaft ist im Termin, durch einen beglaubigten Handelsregisterauszug neuesten Datums, nachzuweisen.
Folgender Grundbesitz, eingetragen im Grundbuch von Uhingen, Heft 7465
BV 1
Flst. 4051/7, Krapfenreuter Straße 124, -: 04 a 77 m²
Gebäude- und Freifläche
(ohne Gewähr: 2-geschossiges, teilunterkellertes, teilausgebautes MFH, Baujahr vor 1900, geplante Wohnfläche für 6 Wohnungen ca. 343 m²)
soll im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden.
Der Zwangsversteigerungsvermerk wurde am 21.12.2009 im Grundbuch eingetragen.
Der Verkehrswert ist gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG festgesetzt worden auf 58.000,00 EUR.
Ein Zuschlag kann grundsätzlich auf ein Meistgebot ab der Hälfte des Verkehrswertes erteilt werden.
Gemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheitsleistung verlangt werden; die Sicherheit ist in der Regel in Höhe von 10% des Verkehrswertes zu leisten.
Barzahlung ist ausgeschlossen.
Überweisung ist möglich auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg:
BW-Bank (BLZ 600 501 01), Nr. 7 469 534 505;
Verwendungszweck: 9804000100353, 2 K 174/09, AG Göppingen, SHL für Krapfenreuter Str., Uhingen.
Die Überweisung muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Betrag auf dem Konto gutgeschrieben ist.
Ein Nachweis über die Gutschrift muss dem Gericht im Termin vorliegen.
Bieter haben sich im Termin auszuweisen. Wer als Bevollmächtigter Gebote abgeben will, muss im Termin eine öffentlich beglaubigte Bietvollmacht vorlegen.
Die Vertretungsbefugnis für eine Gesellschaft ist im Termin durch einen beglaubigten Handelsregisterauszug neuesten Datums nachzuweisen.
Folgender Grundbesitz eingetragen im Grundbuch von Aufhausen, Heft-Nr. 1337
BV Nr. 2
Flst. 92/20, Degginger Weg 13, -: 05 a 74 m²
Gebäude- und Freifläche
(vollunterkellertes, 1-geschossiges EFH; BJ 2003; UG: 2 Zimmer, Bad/WC, ca. 67 m² Wohnfläche, Kellerraum, ca. 9 m² Nutzfläche; EG: 2 Zimmer, offene Küche, Speis, WC, noch nicht ausgebautes Bad, ca. 76 m² Wohnfläche; DG: 1 Zimmer, 1 Studio, Bad/WC, ca. 45 m² Wohnfläche)
Angaben in () ohne Gewähr
soll im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden.
Der Verkehrswert ist gemäß § 74a Abs. 5 ZVG festgesetzt worden auf 215.000,00 EUR.
Ein Zuschlag kann grundsätzlich auf ein Meistgebot ab der Hälfte des Verkehrswertes erteilt werden.
Gemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheitsleistung verlangt werden; die Sicherheit ist in der Regel in Höhe von 10% des Verkehrswertes zu leisten.
Barzahlung ist ausgeschlossen.
Überweisung ist möglich auf das Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg.
Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg für die Sicherheitsleistung in Form der Überweisung:
BW-Bank (BLZ 600 501 01), Nr. 7 469 534 505;
Verwendungszweck: 9804000100353, 1 K 17/10, AG Göppingen, SHL für Degginger Weg 13, Aufhausen.
Die Überweisung muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Betrag auf dem Konto gutgeschrieben ist.
Ein Nachweis über die Gutschrift muss dem Gericht im Termin vorliegen.
(Hinweis: Für die Rückerstattung ist mit einem Zeitraum von ca. 2 Wochen zu rechnen.)
Bieter haben sich im Termin auszuweisen. Wer als Bevollmächtigter Gebote abgeben will, muss im Termin eine öffentlich beglaubigte Bietvollmacht vorlegen.
Die Vertretungsbefugnis für eine Gesellschaft ist im Termin, durch einen beglaubigten Handelsregisterauszug neuesten Datums, nachzuweisen.
Betreibende Gläubigerin:
DSL Bank - Ein Geschäftsbereich der Deutsche Postbank AG
Kennedyallee 62-70, 53175 Bonn
Frau Weber, zu: 6156875000
Telefon: 0228 920 33522
Telefax: 0228 920 33599
Objektinformationen erteilt: Volksbank Region Leonberg eG
71226 Leonberg
Frau Spinner
Telefon: 07152 205 200
Telefax: 07152 205 205
Folgender Grundbesitz, eingetragen im Grundbuch von Göppingen-Faurndau, Blatt 2010
BV 1
Flst. 2160/9, Lindenstraße 17, -: 13 a 32 m²
Gebäude- und Freifläche
(ohne Gewähr: freistehendes EFH mit Flachdach, Garage, Schwimmbad, Sauna, ca. 340 m² Wohn-/Nutzfläche, bestehend aus Unter- und Erdgeschoß, Baujahr 1971)
soll im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden.
Der Zwangsversteigerungsvermerk wurde am 09.06.2009 im Grundbuch eingetragen.
Der Verkehrswert ist gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG festgesetzt worden auf 440.000,00 EUR.
Ein Zuschlag kann grundsätzlich auf ein Meistgebot ab der Hälfte des Verkehrswertes erteilt werden.
Gemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheitsleistung verlangt werden; die Sicherheit ist in der Regel in Höhe von 10% des Verkehrswertes zu leisten.
Barzahlung ist ausgeschlossen.
Überweisung ist möglich auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg:
BW-Bank (BLZ 600 501 01), Nr. 7 469 534 505;
Verwendungszweck: 9804000100353, 3 K 90/09, AG Göppingen, SHL für Lindenstr., Göppingen-Faurndau.
Die Überweisung muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Betrag auf dem Konto gutgeschrieben ist.
Ein Nachweis über die Gutschrift muss dem Gericht im Termin vorliegen.
Bieter haben sich im Termin auszuweisen. Wer als Bevollmächtigter Gebote abgeben will, muss im Termin eine öffentlich beglaubigte Bietvollmacht vorlegen.
Die Vertretungsbefugnis für eine Gesellschaft ist im Termin durch einen beglaubigten Handelsregisterauszug neuesten Datums nachzuweisen.
Folgender Grundbesitz, eingetragen im Grundbuch von Geislingen-Türkheim, Heft 23
BV 2
Flst. 9/3, Geislinger Straße 29, -: 02 a 94 m²
Gebäude- und Freifläche
Flst. 9, Geislinger Straße, -: 05 a 09 m²
Gebäude- und Freifläche
Gesamtgröße: 08 a 03 m²
(ohne Gewähr: EFH, Ursprungsbaujahr unbekannt, mit ausgebautem DG, eingeschossigem Anbau [Baujahr 1954] und Holzschuppen, EG ca. 76,5 m², OG ca. 80,85 m², DG ca. 48,5 m², Teile des EG im Rohbauzustand)
soll im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden.
Der Zwangsversteigerungsvermerk wurde am 01.09.2009 im Grundbuch eingetragen.
Der Verkehrswert ist gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG festgesetzt worden auf 81.000,00 EUR.
In einem früheren Termin wurde der Zuschlag gemäß § 85 a Abs. 1 ZVG versagt, so dass nun auch auf Gebote unter der Hälfte des Verkehrswertes ein Zuschlag erfolgen kann.
Gemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheitsleistung verlangt werden; die Sicherheit ist in der Regel in Höhe von 10% des Verkehrswertes zu leisten.
Barzahlung ist ausgeschlossen.
Überweisung ist möglich auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg:
BW-Bank (BLZ 600 501 01), Nr. 7 469 534 505;
Verwendungszweck: 9804000100353, 2 K 128/09, AG Göppingen, SHL für Geislinger Str., Geislingen-Türkheim.
Die Überweisung muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Betrag auf dem Konto gutgeschrieben ist.
Ein Nachweis über die Gutschrift muss dem Gericht im Termin vorliegen.
Bieter haben sich im Termin auszuweisen. Wer als Bevollmächtigter Gebote abgeben will, muss im Termin eine öffentlich beglaubigte Bietvollmacht vorlegen.
Die Vertretungsbefugnis für eine Gesellschaft ist im Termin durch einen beglaubigten Handelsregisterauszug neuesten Datums nachzuweisen.