Folgender Grundbesitz, eingetragen im Grundbuch von Bad Ditzenbach, Heft 1519
BV 1
8,35 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Flst. 243/2, Auendorfer Straße 8, -: 69 a 80 m²
Gebäude- und Freifläche
verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 4 bezeichneten Wohneinheit im Erdgeschoß und einem Nebenraum im Untergeschoß.
(ohne Gewähr: 1-Zimmer-ETW mit Dusche/WC, offener Küche im Wohnbereich und Balkon, ca. 33 m², in einem 4- bis 5-geschossigen, vollunterkellerten Wohn- und Geschäftshaus, Baujahr ca. 1973)
soll im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden.
Der Zwangsversteigerungsvermerk wurde am 09.08.2007 im Grundbuch eingetragen.
Der Verkehrswert ist gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG festgesetzt worden auf 18.500,00 EUR.
Ein Zuschlag kann grundsätzlich auf ein Meistgebot ab der Hälfte des Verkehrswertes erteilt werden.
Gemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheitsleistung verlangt werden; die Sicherheit ist in der Regel in Höhe von 10% des Verkehrswertes zu leisten.
Barzahlung ist ausgeschlossen.
Überweisung ist möglich auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg:
BW-Bank (BLZ 600 501 01), Nr. 7 469 534 505;
Verwendungszweck: 9804000100353, 2 K 130/07, AG Göppingen, SHL für Auendorfer Str., Göppingen.
Die Überweisung muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Betrag auf dem Konto gutgeschrieben ist.
Ein Nachweis über die Gutschrift muss dem Gericht im Termin vorliegen.
Bieter haben sich im Termin auszuweisen. Wer als Bevollmächtigter Gebote abgeben will, muss im Termin eine öffentlich beglaubigte Bietvollmacht vorlegen.
Die Vertretungsbefugnis für eine Gesellschaft ist im Termin durch einen beglaubigten Handelsregisterauszug neuesten Datums nachzuweisen.
Betreibender Gläubiger:
WEG Auendorfer Str. 8, 73342 Bad Ditzenbach
vertreten durch die Firma Liebler Haus- und Mietverwaltung GmbH & Co. KG
vertreten durch die Firma Liebler Beteiligungs GmbH
diese vertreten durch den GF Günter Liebler
Dorfstr. 43/2, 73087 Boll
Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwälte Dr. Sigloch und Koll.
Seelbergstr. 7, 70372 Stuttgart
SB: RA Merz, Tel. 0711 561172
AZ: 49339.4-me/st und 49939.4
Folgender Grundbesitz, eingetragen im Grundbuch von Lauterstein-Weißenstein, Heft 1296
BV 1
Flst. 53/7, Mittlere Mühle 8, -: 09 a 01 m²
Gebäude- und Freifläche
(ohne Gewähr: vollunterkellertes, 1-geschossiges 2-Familienwohnhaus, Baujahr ca. 1994, mit ausgebautem DG und Bühne im Spitz; ELW im östlichen UG, ca. 53 m²; massive, unterkellerte Doppelgarage; Wohnung EG ca. 92 m²; Wohnung DG ca. 84 m²)
soll im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden.
Der Zwangsversteigerungsvermerk wurde am 01.03.2006 im Grundbuch eingetragen.
Der Verkehrswert ist gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG festgesetzt worden auf 370.000,00 EUR.
In einem früheren Termin wurde der Zuschlag gemäß § 85 a Abs. 1 ZVG versagt, so dass nun auch auf Gebote unter der Hälfte des Verkehrswertes ein Zuschlag erfolgen kann.
Gemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheitsleistung verlangt werden; die Sicherheit ist in der Regel in Höhe von 10% des Verkehrswertes zu leisten.
Barzahlung ist ausgeschlossen.
Überweisung ist möglich auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg:
BW-Bank (BLZ 600 501 01), Nr. 7 469 534 505;
Verwendungszweck: 9804000100353, 2 K 24/06, AG Göppingen, SHL für Mittlere Mühle, Lauterstein-Weißenstein.
Die Überweisung muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Betrag auf dem Konto gutgeschrieben ist.
Ein Nachweis über die Gutschrift muss dem Gericht im Termin vorliegen.
Bieter haben sich im Termin auszuweisen. Wer als Bevollmächtigter Gebote abgeben will, muss im Termin eine öffentlich beglaubigte Bietvollmacht vorlegen.
Die Vertretungsbefugnis für eine Gesellschaft ist im Termin durch einen beglaubigten Handelsregisterauszug neuesten Datums nachzuweisen.
Folgender Grundbesitz eingetragen im Grundbuch von von Eislingen/Fils
Heft-Nr. 8313
BV Nr. 1
322 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Flur 001
Flst. 378/20, Leibnizstraße 11/001, -: 01 a 59 m²
Gebäude- und Freifläche
verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 2 bezeichneten Wohnung.
(3-Zimmer-Maisonettewohnung im 1. und 2. DG eines 2-Familienreihenhauses; BJ 1993; 59,17 m² Wohnfläche).
Heft-Nr. 8313
BV Nr. 2/ zu 1
1/10 Miteigentumsanteil an
Flst. 378/17, Leonhardstraße, -: 01 a 88 m²
Verkehrsfläche
1/2 Miteigentumsanteil an Heft-Nr. 8310
BV Nr. 2
Flst. 378/18, Leibnizstraße, -: 55 m²
Gebäude- und Freifläche
(Reihenfertiggarage)
Angaben in () ohne Gewähr
soll im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden.
Der Verkehrswert ist gemäß § 74a Abs. 5 ZVG festgesetzt worden auf
90.000,00 EUR für Heft 8313 - BV 1 (Wohnung)
1.000,00 EUR für Heft 8313 - BV 2/ zu 1 (Verkehrsflächenanteil)
8.000,00 EUR für 1/2 Miteigentumsanteil Heft 8310 - BV 2 (Garage)
Ein Zuschlag kann grundsätzlich auf ein Meistgebot ab der Hälfte des Verkehrswertes erteilt werden.
Gemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheitsleistung verlangt werden; die Sicherheit ist in der Regel in Höhe von 10% des Verkehrswertes zu leisten.
Barzahlung ist ausgeschlossen.
Überweisung ist möglich auf das Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg.
Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg für die Sicherheitsleistung in Form der Überweisung:
BW-Bank (BLZ 600 501 01), Nr. 7 469 534 505;
Verwendungszweck: 9804000100353, 1 K 121/07, AG Göppingen, SHL für Leibnizstr. 11/1
Die Überweisung muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Betrag auf dem Konto gutgeschrieben ist.
Ein Nachweis über die Gutschrift muss dem Gericht im Termin vorliegen.
(Hinweis: Für die Rückerstattung ist mit einem Zeitraum von ca. 2 Wochen zu rechnen.)
Bieter haben sich im Termin auszuweisen. Wer als Bevollmächtigter Gebote abgeben will, muss im Termin eine öffentlich beglaubigte Bietvollmacht vorlegen.
Die Vertretungsbefugnis für eine Gesellschaft ist im Termin, durch einen beglaubigten Handelsregisterauszug neuesten Datums, nachzuweisen.
Folgender Grundbesitz, eingetragen im Grundbuch von Göppingen, Heft-Nr. 14869
BV Nr. 1
497 / 10.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Flst. 2931/1, Hohenstaufenstraße, -: 49 a 03 m²
Bauplatz
verbunden mit dem Sondereigentum an der Gaststätte im EG von Gebäude Hohenstaufenstraße 73 und 75 mit Heizungs-/Lüftungsraum im UG,
- Aufteilungsplan Nr. 59 -.
BV Nr. 2/zu 1
Im Kaufvertrag vom 25.01.2000 (...) wurde das alleinige und ausschließliche Nutzungsrecht an den Pkw-Stellplätzen Nr. S9 bis S20 im Freien dem obigen Teileigentum zugewiesen.
(Gaststätte mit ca. 90 Sitzplätzen im EG-Anbau einer größeren Wohnanlage [58 Einheiten] mit 2 Terrassen [ca. 40 Sitzplätze]; 12 Stellplätze, weitere Parkmöglichkeiten in der Nähe; BJ 1982; Gaststätte ca. 220 m² Nutzfläche, Terrassen ca. 107 m² Nutzfläche; leerstehend)
Angaben in () ohne Gewähr
soll im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden.
Der Verkehrswert ist gemäß § 74a Abs. 5 ZVG festgesetzt worden auf 225.000,00 EUR.
In einem früheren Termin wurde der Zuschlag gemäß § 74a ZVG versagt, so dass nun auch auf ein Meistgebot unter der Hälfte des Verkehrswertes ein Zuschlag erfolgen kann.
Gemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheitsleistung verlangt werden; die Sicherheit ist in der Regel in Höhe von 10% des Verkehrswertes zu leisten.
Barzahlung ist ausgeschlossen.
Überweisung ist möglich auf das Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg.
Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg für die Sicherheitsleistung in Form der Überweisung:
BW-Bank (BLZ 600 501 01), Nr. 7 469 534 505;
Verwendungszweck: 9804000100353, 1 K 119/07, AG Göppingen, SHL für Hohenstaufenstr. 73
Die Überweisung muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Betrag auf dem Konto gutgeschrieben ist.
Ein Nachweis über die Gutschrift muss dem Gericht im Termin vorliegen.
(Hinweis: Für die Rückerstattung ist mit einem Zeitraum von ca. 2 Wochen zu rechnen.)
Bieter haben sich im Termin auszuweisen. Wer als Bevollmächtigter Gebote abgeben will, muss im Termin eine öffentlich beglaubigte Bietvollmacht vorlegen.
Die Vertretungsbefugnis für eine Gesellschaft ist im Termin, durch einen beglaubigten Handelsregisterauszug neuesten Datums, nachzuweisen.
Folgender Grundbesitz, eingetragen im Grundbuch von Adelberg, Heft 1808
BV 1
3 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Flst. 770/3, Schorndorfer Straße 50/52, -: 21 a 40 m²
Gebäude- und Freifläche
verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 38 bezeichneten Teileinheit (Tiefgaragenstellplatz);
(ohne Gewähr: Tiefgaragenstellplatz Nr. 38 sowie Sondernutzungsrecht an dem weiteren Tiefgaragenstellplatz Nr. 67 in der gemeinsamen Tiefgarage im UG der 2-geschossigen Appartementanlage Schorndorfer Straße 50/52)
soll im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden.
Der Zwangsversteigerungsvermerk wurde am 11.02.2007 im Grundbuch eingetragen.
Der Verkehrswert ist gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG festgesetzt worden auf 10.000,00 EUR.
Ein Zuschlag kann grundsätzlich auf ein Meistgebot ab der Hälfte des Verkehrswertes erteilt werden.
Gemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheitsleistung verlangt werden; die Sicherheit ist in der Regel in Höhe von 10% des Verkehrswertes zu leisten.
Barzahlung ist ausgeschlossen.
Überweisung ist möglich auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg:
BW-Bank (BLZ 600 501 01), Nr. 7 469 534 505;
Verwendungszweck: 9804000100353, 2 K 12/07, AG Göppingen, SHL für Schorndorfer Str., Adelberg.
Die Überweisung muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Betrag auf dem Konto gutgeschrieben ist.
Ein Nachweis über die Gutschrift muss dem Gericht im Termin vorliegen.
Bieter haben sich im Termin auszuweisen. Wer als Bevollmächtigter Gebote abgeben will, muss im Termin eine öffentlich beglaubigte Bietvollmacht vorlegen.
Die Vertretungsbefugnis für eine Gesellschaft ist im Termin durch einen beglaubigten Handelsregisterauszug neuesten Datums nachzuweisen.
Folgender Grundbesitz, eingetragen im Grundbuch von Adelberg
1) Heft 1799
BV 1
34,6 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Flst. 770/3, Schorndorfer Straße 50/52, -: 21 a 40 m²
Gebäude- und Freifläche
verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 29 bezeichneten Wohneinheit (Dachgeschoß, Haus A);
2) Heft 1831
BV 1
3 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
- wie unter Ziff. 1) bezeichnet -
verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 61 bezeichneten Teileinheit (Tiefgaragenstellplatz);
(ohne Gewähr:
Ziff. 1): 2-Zimmer-ETW im DG, ca. 53 m² bei 1/2-Anrechnung des Süd-Balkons, im Haus A der 2-geschossigen Appartementanlage Schorndorfer Straße 50/52, Baujahr 1993;
Ziff. 2): Tiefgaragenstellplatz Nr. 61 in der gemeinsamen Tiefgarage im UG der o.g. Appartementanlage)
soll im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden.
Der Zwangsversteigerungsvermerk wurde am 22.10.2007 im Grundbuch eingetragen.
Der Verkehrswert ist gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG festgesetzt worden auf
bzgl. Ziff. 1): 55.000,00 EUR
bzgl. Ziff. 2): 5.000,00 EUR
Ein Zuschlag kann grundsätzlich auf ein Meistgebot ab der Hälfte des Verkehrswertes erteilt werden.
Gemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheitsleistung verlangt werden; die Sicherheit ist in der Regel in Höhe von 10% des Verkehrswertes zu leisten.
Barzahlung ist ausgeschlossen.
Überweisung ist möglich auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg:
BW-Bank (BLZ 600 50101), Nr. 7 469 534 505;
Verwendungszweck: 9804000100353, 2 K 164/07, AG Göppingen, SHL für Schorndorfer Str., Adelberg.
Die Überweisung muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Betrag auf dem Konto gutgeschrieben ist.
Ein Nachweis über die Gutschrift muss dem Gericht im Termin vorliegen.
Bieter haben sich im Termin auszuweisen. Wer als Bevollmächtigter Gebote abgeben will, muss im Termin eine öffentlich beglaubigte Bietvollmacht vorlegen.
Die Vertretungsbefugnis für eine Gesellschaft ist im Termin durch einen beglaubigten Handelsregisterauszug neuesten Datums nachzuweisen.
Folgender Grundbesitz eingetragen im Grundbuch von Eybach, Heft-Nr. 1413
BV Nr. 1
270 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Flst. 178/1, Sonnenstraße 14/1, -: 01 a 66 m²
Gebäude- und Freifläche
verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 2 bezeichneten Wohneinheit (Dachgeschoss), sowie Nebenräumen.
(2-Zimmerwohnung in einem 2-geschossigen 2-FH [RMH]; BJ ca. 1991; ca. 40 m² Wohnfläche; zzgl. ausgebautem Dachspitzraum mit ca. 10 m² Nutzfläche; Stellplatz im Freien)
Angaben in () ohne Gewähr
soll im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden.
Der Verkehrswert ist gemäß § 74a Abs. 5 ZVG festgesetzt worden auf 57.000,00 EUR.
Ein Zuschlag kann grundsätzlich auf ein Meistgebot ab der Hälfte des Verkehrswertes erteilt werden.
Gemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheitsleistung verlangt werden; die Sicherheit ist in der Regel in Höhe von 10% des Verkehrswertes zu leisten.
Barzahlung ist ausgeschlossen.
Überweisung ist möglich auf das Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg.
Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg für die Sicherheitsleistung in Form der Überweisung:
BW-Bank (BLZ 600 501 01), Nr. 7 469 534 505;
Verwendungszweck: 9804000100353, 1 K 89/08, AG Göppingen, SHL für Sonnenstr. 14/1, Eybach
Die Überweisung muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Betrag auf dem Konto gutgeschrieben ist.
Ein Nachweis über die Gutschrift muss dem Gericht im Termin vorliegen.
(Hinweis: Für die Rückerstattung ist mit einem Zeitraum von ca. 2 Wochen zu rechnen.)
Bieter haben sich im Termin auszuweisen. Wer als Bevollmächtigter Gebote abgeben will, muss im Termin eine öffentlich beglaubigte Bietvollmacht vorlegen.
Die Vertretungsbefugnis für eine Gesellschaft ist im Termin, durch einen beglaubigten Handelsregisterauszug neuesten Datums, nachzuweisen.
Folgender Grundbesitz eingetragen im Grundbuch von Göppingen, Heft-Nr. 1658H
BV Nr. 1
123,293 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Flur 003
Flst. 894/11, Staufeneckstraße 6, -: 07 a 12 m²
Gebäude- und Freifläche
verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 7 bezeichneten Wohnung im 2. Obergeschoss, rechts vom Eingang.
(2-Zimmerwohnung mit Dachterrasse in einem vollunterkellerten, 3-geschossigen 7-FH im OT Manzen; BJ 1973; ca. 71 m² Wohnfläche; Stellplatz im Freien)
Angaben in () ohne Gewähr
soll im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden.
Der Verkehrswert ist gemäß § 74a Abs. 5 ZVG festgesetzt worden auf 90.000,00 EUR.
Ein Zuschlag kann grundsätzlich auf ein Meistgebot ab der Hälfte des Verkehrswertes erteilt werden.
Gemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheitsleistung verlangt werden; die Sicherheit ist in der Regel in Höhe von 10% des Verkehrswertes zu leisten.
Barzahlung ist ausgeschlossen.
Überweisung ist möglich auf das Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg.
Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg für die Sicherheitsleistung in Form der Überweisung:
BW-Bank (BLZ 600 501 01), Nr. 7 469 534 505;
Verwendungszweck: 9804000100353, 1 K 51/08, AG Göppingen, SHL für Staufeneckstraße 6, Göppingen
Die Überweisung muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Betrag auf dem Konto gutgeschrieben ist.
Ein Nachweis über die Gutschrift muss dem Gericht im Termin vorliegen.
(Hinweis: Für die Rückerstattung ist mit einem Zeitraum von ca. 2 Wochen zu rechnen.)
Bieter haben sich im Termin auszuweisen. Wer als Bevollmächtigter Gebote abgeben will, muss im Termin eine öffentlich beglaubigte Bietvollmacht vorlegen.
Die Vertretungsbefugnis für eine Gesellschaft ist im Termin, durch einen beglaubigten Handelsregisterauszug neuesten Datums, nachzuweisen.
Betreibender Gläubiger:
Reinhold Rapp (WEG-Verwalter) vertreten durch die Rechtsanwälte Cless & Ruccius
Rosenstr. 13, 73033 Göppingen
zu: 617/07
Telefon: 07161 690 71
Folgender Grundbesitz eingetragen im Grundbuch von Göppingen, Heft-Nr. 3363H
BV Nr. 1
Flst. 162/4, Fränkelstraße 9, -: 01 a 85 m²
Gebäude- und Freifläche
Flst. 162/16, Fränkelstraße, -: 68 m²
Verkehrsfläche
(stark renovierungsbedürftiges, überwiegend unterkellertes, 2-geschossiges 3-FH in Holzheim; BJ 1912, aufgestockt 1934; im EG, OG und DG jeweils 3-Zimmerwohnungen; EG 60,62 m²; OG 66,22 m²; DG 45,51 m² Wohnfläche)
Angaben in () ohne Gewähr
soll im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden.
Der Verkehrswert ist gemäß § 74a Abs. 5 ZVG festgesetzt worden auf 130.000,00 EUR.
Ein Zuschlag kann grundsätzlich auf ein Meistgebot ab der Hälfte des Verkehrswertes erteilt werden.
Gemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheitsleistung verlangt werden; die Sicherheit ist in der Regel in Höhe von 10% des Verkehrswertes zu leisten.
Barzahlung ist ausgeschlossen.
Überweisung ist möglich auf das Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg.
Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg für die Sicherheitsleistung in Form der Überweisung:
BW-Bank (BLZ 600 501 01), Nr. 7 469 534 505;
Verwendungszweck: 9804000100353, 1 K 17/08, AG Göppingen, SHL für Fränkelstr. 9, Holzheim
Die Überweisung muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Betrag auf dem Konto gutgeschrieben ist.
Ein Nachweis über die Gutschrift muss dem Gericht im Termin vorliegen.
(Hinweis: Für die Rückerstattung ist mit einem Zeitraum von ca. 2 Wochen zu rechnen.)
Bieter haben sich im Termin auszuweisen. Wer als Bevollmächtigter Gebote abgeben will, muss im Termin eine öffentlich beglaubigte Bietvollmacht vorlegen.
Die Vertretungsbefugnis für eine Gesellschaft ist im Termin, durch einen beglaubigten Handelsregisterauszug neuesten Datums, nachzuweisen.
Folgender Grundbesitz eingetragen im Grundbuch von Heiningen, Heft-Nr. 3068
BV Nr. 1
1.040 / 7.761 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Flst. 31, Bergstraße 21, 21/1, -: 04 a 96 m²
Gebäude- und Freifläche
verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 2 bezeichneten Wohneinheit (Wohnung im Obergeschoss, sowie Abstellraum im Erdgeschoss).
(3-Zimmerwohnung mit Balkon im OG eines nicht unterkellerten, 2-geschossigen 5-Familienhauses; Baujahr ca. 1930, renoviert 1982 und 1990; Gas-Zentralheizung 1990; 72,96 m² Wohnfläche; Stellplatz im Freien)
Angaben in () ohne Gewähr
soll im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden.
Der Verkehrswert ist gemäß § 74a Abs. 5 ZVG festgesetzt worden auf 52.000,00 EUR.
Ein Zuschlag kann grundsätzlich auf ein Meistgebot ab der Hälfte des Verkehrswertes erteilt werden.
Gemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheitsleistung verlangt werden; die Sicherheit ist in der Regel in Höhe von 10% des Verkehrswertes zu leisten.
Barzahlung ist ausgeschlossen.
Überweisung ist möglich auf das Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg.
Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg für die Sicherheitsleistung in Form der Überweisung:
BW-Bank (BLZ 600 501 01), Nr. 7 469 534 505;
Verwendungszweck: 9804000100353, 1 K 201/07, AG Göppingen, SHL für Bergstr. 21/1, Heiningen.
Die Überweisung muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Betrag auf dem Konto gutgeschrieben ist.
Ein Nachweis über die Gutschrift muss dem Gericht im Termin vorliegen.
(Hinweis: Für die Rückerstattung ist mit einem Zeitraum von ca. 2 Wochen zu rechnen.)
Bieter haben sich im Termin auszuweisen. Wer als Bevollmächtigter Gebote abgeben will, muss im Termin eine öffentlich beglaubigte Bietvollmacht vorlegen.
Die Vertretungsbefugnis für eine Gesellschaft ist im Termin, durch einen beglaubigten Handelsregisterauszug neuesten Datums, nachzuweisen.
Betreibende Gläubigerin:
Wohnungseigentümergemeinschaft Bergstr. 21, 21/1 in Heiningen vertreten durch die Rechtsanwälte Frühwald & Volpp
Olgastr. 19, 70182 Stuttgart
zu: 04/01007-V
Telefon: 0711 24 84 740
Folgender Grundbesitz, eingetragen im Grundbuch von Geislingen/Steige, Heft 3803
BV 1
27,3 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Flst. 689, Birkenweg 3, 5, 7, -: 35 a 99 m²
Zillerstallstraße 21, 23
Gebäude- und Freifläche
verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 3 bezeichneten Wohneinheit (Erdgeschoß links mit Nebenräumen in Gebäude 3 Birkenweg).
(ohne Gewähr: 3-Zimer-ETW mit Balkon, ca. 69,7 m² Wohnfläche, im Erdgeschoss des 3-geschossigen MFH Birkenweg 3, Baujahr 1965, innerhalb eines Komplexes bebaut mit 5 gleichförmigen MFH)
soll im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden.
Der Zwangsversteigerungsvermerk wurde am 29.08.2007 im Grundbuch eingetragen.
Der Verkehrswert ist gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG festgesetzt worden auf 63.000,00 EUR.
Ein Zuschlag kann grundsätzlich auf ein Meistgebot ab der Hälfte des Verkehrswertes erteilt werden.
Gemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheitsleistung verlangt werden; die Sicherheit ist in der Regel in Höhe von 10% des Verkehrswertes zu leisten.
Barzahlung ist ausgeschlossen.
Überweisung ist möglich auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg:
BW-Bank (BLZ 600 501 01), Nr. 7 469 534 505;
Verwendungszweck: 9804000100353, 2 K 142/07, AG Göppingen, SHL für Birkenweg, Geislingen.
Die Überweisung muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Betrag auf dem Konto gutgeschrieben ist.
Ein Nachweis über die Gutschrift muss dem Gericht im Termin vorliegen.
Bieter haben sich im Termin auszuweisen. Wer als Bevollmächtigter Gebote abgeben will, muss im Termin eine öffentlich beglaubigte Bietvollmacht vorlegen.
Die Vertretungsbefugnis für eine Gesellschaft ist im Termin durch einen beglaubigten Handelsregisterauszug neuesten Datums nachzuweisen.
Folgender Grundbesitz, eingetragen im Grundbuch von Ebersbach/Fils, Heft 91
BV 17
Flst. 3128/2, Renneswiesen, -: 09 a 99 m²
Landwirtschaftsfläche
Nach § 74 a Abs. 5 ZVG festgesetzter Verkehrswert: 2.300,00 EUR
BV 22
Flst. 1344/6, Brand, -: 03 a 11 m²
Landwirtschaftsfläche
Nach § 74 a Abs. 5 ZVG festgesetzter Verkehrswert: 500,00 EUR
BV 43
Flst. 3093, Hintere Wiesen, -: 12 a 11 m²
Landwirtschaftsfläche
Waldfläche
Nach § 74 a Abs. 5 ZVG festgesetzter Verkehrswert: 1.300,00 EUR
(ohne Gewähr:
BV 17 und 22: Wiesengrundstücke;
BV 43: Wiese und Laubwald)
soll zur Aufhebung der Gemeinschaft versteigert werden.
Der Zwangsversteigerungsvermerk wurde am 18.01.2007 im Grundbuch eingetragen.
Ein Zuschlag kann bzgl. BV 17 und 22 grundsätzlich auf ein Meistgebot ab der Hälfte des Verkehrswertes erteilt werden.
Bzgl. BV 43 wurde in einem früheren Termin der Zuschlag gemäß § 85 a Abs. 1 ZVG versagt, so dass nun insoweit auch auf Gebote unter der Hälfte des Verkehrswertes ein Zuschlag erfolgen kann.
Gemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheitsleistung verlangt werden; die Sicherheit ist in der Regel in Höhe von 10% des Verkehrswertes zu leisten.
Barzahlung ist ausgeschlossen.
Überweisung ist möglich auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg:
BW-Bank (BLZ 600 501 01), Nr. 7 469 534 505;
Verwendungszweck: 9804000100353, 2 K 4/07, AG Göppingen, SHL für Ebersbach BV Nr (wie o.a.)
Die Überweisung muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Betrag auf dem Konto gutgeschrieben ist.
Ein Nachweis über die Gutschrift muss dem Gericht im Termin vorliegen.
Bieter haben sich im Termin auszuweisen. Wer als Bevollmächtigter Gebote abgeben will, muss im Termin eine öffentlich beglaubigte Bietvollmacht vorlegen.
Die Vertretungsbefugnis für eine Gesellschaft ist im Termin durch einen beglaubigten Handelsregisterauszug neuesten Datums nachzuweisen.
Die Versteigerungsojekte werden unter den Geschäftszeichen 2 K 4/07, 2 K 60/07 und 2 K 64/07 geführt.
Geschäftszeichen: 2 K 4-07
Amtsgericht
Göppingen
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Folgender Grundbesitz eingetragen im Grundbuch von Uhingen, Heft-Nr. 917
BV Nr. 1
Flst. 645/3, Zeppelinstraße 40, -: 03 a 42 m²
Gebäude- und Freifläche
(renovierungsbedürftiges, vollunterkellertes, 1-geschossiges EFH; BJ 1933; im EG 3 Zimmer, Küche, WC, ca. 63 m² Wohnfläche, teilweise ausgebaut; im DG 2 Zimmer, Bad, ca. 38 m² Wohnfläche; keine ZH; Garage; BJ 1963)
Angaben in () ohne Gewähr
soll zur Aufhebung der Gemeinschaft versteigert werden.
Der Verkehrswert ist gemäß § 74a Abs. 5 ZVG festgesetzt worden auf 91.000,00 EUR.
Ein Zuschlag kann grundsätzlich auf ein Meistgebot ab der Hälfte des Verkehrswertes erteilt werden.
Gemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheitsleistung verlangt werden; die Sicherheit ist in der Regel in Höhe von 10% des Verkehrswertes zu leisten.
Barzahlung ist ausgeschlossen.
Überweisung ist möglich auf das Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg.
Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg für die Sicherheitsleistung in Form der Überweisung:
BW-Bank (BLZ 600 501 01), Nr. 7 469 534 505;
Verwendungszweck: 9804000100353, 1 K 7/07, AG Göppingen, SHL für Zeppelinstr. 40, Uhingen
Die Überweisung muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Betrag auf dem Konto gutgeschrieben ist.
Ein Nachweis über die Gutschrift muss dem Gericht im Termin vorliegen.
(Hinweis: Für die Rückerstattung ist mit einem Zeitraum von ca. 2 Wochen zu rechnen.)
Bieter haben sich im Termin auszuweisen. Wer als Bevollmächtigter Gebote abgeben will, muss im Termin eine öffentlich beglaubigte Bietvollmacht vorlegen.
Die Vertretungsbefugnis für eine Gesellschaft ist im Termin, durch einen beglaubigten Handelsregisterauszug neuesten Datums, nachzuweisen.
Folgender Grundbesitz eingetragen im Grundbuch von Rechberghausen, Heft-Nr. 2818
BV Nr. 1
Flst. 1138/4, Am Desenbach 14, -: 24 a 89 m²
Gebäude- und Freifläche
(erweiterungsfähige, teilunterkellerte, eingeschossige Gewerbehalle [Maler- und Lackierbetrieb] mit zweigeschossigem Büro-/Verwaltungstrakt; BJ 1995; Produktions-/Lagerräume ca. 848 m² Nutzfläche, Büroräume ca. 292 m² Nutzfläche; teilweise vermietet; ca. 10 Stellplätze)
Angaben in () ohne Gewähr
soll im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden.
Der Verkehrswert ist gemäß § 74a Abs. 5 ZVG festgesetzt worden auf 500.000,00 EUR.
Ein Zuschlag kann grundsätzlich auf ein Meistgebot ab der Hälfte des Verkehrswertes erteilt werden.
Gemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheitsleistung verlangt werden; die Sicherheit ist in der Regel in Höhe von 10% des Verkehrswertes zu leisten.
Barzahlung ist ausgeschlossen.
Überweisung ist möglich auf das Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg.
Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg für die Sicherheitsleistung in Form der Überweisung:
BW-Bank (BLZ 600 501 01), Nr. 7 469 534 505;
Verwendungszweck: 9804000100353, 1 K 77107, AG Göppingen, SHL für Am Desenbach 14, Rechberghausen
Die Überweisung muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Betrag auf dem Konto gutgeschrieben ist.
Ein Nachweis über die Gutschrift muss dem Gericht im Termin vorliegen.
(Hinweis: Für die Rückerstattung ist mit einem Zeitraum von ca. 2 Wochen zu rechnen.)
Bieter haben sich im Termin auszuweisen. Wer als Bevollmächtigter Gebote abgeben will, muss im Termin eine öffentlich beglaubigte Bietvollmacht vorlegen.
Die Vertretungsbefugnis für eine Gesellschaft ist im Termin, durch einen beglaubigten Handelsregisterauszug neuesten Datums, nachzuweisen.
Betreibende Gläubigerin:
IKB Deutsche Industriebank AG
Wilhelm-Bötzkes-Str. 1, 40474 Düsseldorf
Frau Lindig, zu: KD 158951
Telefon: 0211 8221 4334
Telefax: 0211 8221 2334
Zwangsverwalter:
Rechtsanwalt Michael Schoebe, c/o hww wienberg wilhelm
Neue Str. 97-99, 89073 Ulm
zu: 07/120098 Ms/Ma/Fl
Telefon: 0731 207 98 00
Telefax: 0731 207 98 50
Folgender Grundbesitz eingetragen im Grundbuch von Geislingen/Steige, Heft-Nr. 3934
BV Nr. 1
Flst. 932/18, Burgstraße 18, -: 01 a 02 m²
Gebäude- und Freifläche
(sanierungsbedürftiges, vollunterkellertes 3-FH [DHH]; BJ 1906; im EG 2-Zimmerwohnung, ca. 36 m² Wohnfläche; im OG 2-Zimmerwohnung, ca. 43 m² Wohnfläche; im DG 3-Zimmerwohnung, ca. 35 m² Wohnfläche)
Angaben in () ohne Gewähr
soll im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden.
Der Verkehrswert ist gemäß § 74a Abs. 5 ZVG festgesetzt worden auf 60.000,00 EUR.
Ein Zuschlag kann grundsätzlich auf ein Meistgebot ab der Hälfte des Verkehrswertes erteilt werden.
Gemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheitsleistung verlangt werden; die Sicherheit ist in der Regel in Höhe von 10% des Verkehrswertes zu leisten.
Barzahlung ist ausgeschlossen.
Überweisung ist möglich auf das Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg.
Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg für die Sicherheitsleistung in Form der Überweisung:
BW-Bank (BLZ 600 501 01), Nr. 7 469 534 505;
Verwendungszweck: 9804000100353, 1 K 121/08, AG Göppingen, SHL für Burgstr. 18, Geislingen
Die Überweisung muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Betrag auf dem Konto gutgeschrieben ist.
Ein Nachweis über die Gutschrift muss dem Gericht im Termin vorliegen.
(Hinweis: Für die Rückerstattung ist mit einem Zeitraum von ca. 2 Wochen zu rechnen.)
Bieter haben sich im Termin auszuweisen. Wer als Bevollmächtigter Gebote abgeben will, muss im Termin eine öffentlich beglaubigte Bietvollmacht vorlegen.
Die Vertretungsbefugnis für eine Gesellschaft ist im Termin, durch einen beglaubigten Handelsregisterauszug neuesten Datums, nachzuweisen.
Folgender Grundbesitz eingetragen im Grundbuch von Ottenbach, Heft-Nr. 1.809
BV Nr. 1
Flst. 277/37, Hornbergstraße, -: 13 a 80 m²
Gebäude- und Freifläche
BV Nr. 2
Flst. 277/39, Hornbergstraße, -: 18 m²
Gebäude- und Freifläche
(zu BV 1 und 2: Rohbauland für Wohnbebauung in der Ortsmitte [ehem. Betriebsgelände einer Baufirma])
Angaben in () ohne Gewähr
soll im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden.
Der Verkehrswert ist gemäß § 74a Abs. 5 ZVG festgesetzt worden auf 180.000,00 EUR.
Ein Zuschlag kann grundsätzlich auf ein Meistgebot ab der Hälfte des Verkehrswertes erteilt werden.
Gemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheitsleistung verlangt werden; die Sicherheit ist in der Regel in Höhe von 10% des Verkehrswertes zu leisten.
Barzahlung ist ausgeschlossen.
Überweisung ist möglich auf das Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg.
Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg für die Sicherheitsleistung in Form der Überweisung:
BW-Bank (BLZ 600 501 01), Nr. 7 469 534 505;
Verwendungszweck: 9804000100353, 1 K 75/07, AG Göppingen, SHL für Hornbergstraße, Ottenbach
Die Überweisung muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Betrag auf dem Konto gutgeschrieben ist.
Ein Nachweis über die Gutschrift muss dem Gericht im Termin vorliegen.
(Hinweis: Für die Rückerstattung ist mit einem Zeitraum von ca. 2 Wochen zu rechnen.)
Bieter haben sich im Termin auszuweisen. Wer als Bevollmächtigter Gebote abgeben will, muss im Termin eine öffentlich beglaubigte Bietvollmacht vorlegen.
Die Vertretungsbefugnis für eine Gesellschaft ist im Termin, durch einen beglaubigten Handelsregisterauszug neuesten Datums, nachzuweisen.
Betreibende Gläubigerin:
Baden-Württembergische Bank
Fritz-Elsas-Str. 31, 70174 Stuttgart
Frau Weyrich
zu: 7723B/9067/0522mk02wy
Telefon: 0711 124 46705
Telefax: 0711 124 43147
Folgender Grundbesitz eingetragen im Grundbuch von Eislingen/Fils, Heft-Nr. 6004
BV Nr. 1
137 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Flur 1, Flurstück 181/5, Talstraße 32, -: 05 a 26 m²
Gebäude- und Freifläche
verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 1 bezeichneten Wohneinheit (Erdgeschoss rechts).
(renovierungsbedürftige 3-Zimmerwohnung mit Balkon in einem 8-FH; BJ 1960; ca. 59 m² Wohnfläche; leerstehend; Stellplatz in einer Reihengarage)
Angaben in () ohne Gewähr
soll im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden.
Der Verkehrswert ist gemäß § 74a Abs. 5 ZVG festgesetzt worden auf 44.000,00 EUR.
Ein Zuschlag kann grundsätzlich auf ein Meistgebot ab der Hälfte des Verkehrswertes erteilt werden.
Gemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheitsleistung verlangt werden; die Sicherheit ist in der Regel in Höhe von 10% des Verkehrswertes zu leisten.
Barzahlung ist ausgeschlossen.
Überweisung ist möglich auf das Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg.
Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg für die Sicherheitsleistung in Form der Überweisung:
BW-Bank (BLZ 600 501 01), Nr. 7 469 534 505;
Verwendungszweck: 9804000100353, 1 K 129/08, AG Göppingen, SHL für Talstr. 32, Eislingen/Fils
Die Überweisung muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Betrag auf dem Konto gutgeschrieben ist.
Ein Nachweis über die Gutschrift muss dem Gericht im Termin vorliegen.
(Hinweis: Für die Rückerstattung ist mit einem Zeitraum von ca. 2 Wochen zu rechnen.)
Bieter haben sich im Termin auszuweisen. Wer als Bevollmächtigter Gebote abgeben will, muss im Termin eine öffentlich beglaubigte Bietvollmacht vorlegen.
Die Vertretungsbefugnis für eine Gesellschaft ist im Termin, durch einen beglaubigten Handelsregisterauszug neuesten Datums, nachzuweisen.