Folgender Grundbesitz, eingetragen im Grundbuch von Göppingen, Blatt 671A
BV 1
Flst. 537/1, Raiffeisenstraße 9, -: 08 a 95 m²
Gebäude- und Freifläche
(ohne Gewähr: unterkellertes EFH, Baujahr 1962, UG: 73 m² Nutzfläche, EG: 73,45 m² Wohnfläche, OG: 69,6 m² Wohnfläche, nicht ausgebautes DG: 58 m² Nutzfläche, Garage)
soll zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft versteigert werden.
Der Zwangsversteigerungsvermerk wurde am 07.12.2010 im Grundbuch eingetragen.
Der Verkehrswert ist gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG festgesetzt worden auf 205.000,00 EUR.
Ein Zuschlag kann grundsätzlich auf ein Meistgebot ab der Hälfte des Verkehrswertes erteilt werden.
Gemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheitsleistung verlangt werden; die Sicherheit ist in der Regel in Höhe von 10% des Verkehrswertes zu leisten.
Barzahlung ist ausgeschlossen.
Überweisung ist möglich auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg:
BW-Bank (BLZ 600 501 01), Nr. 7 469 534 505;
Verwendungszweck: 9804000100353, 3 K 180/10, AG Göppingen, SHL für Raiffeisenstr., Göppingen.
Die Überweisung muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Betrag auf dem Konto gutgeschrieben ist.
Ein Nachweis über die Gutschrift muss dem Gericht im Termin vorliegen.
Bieter haben sich im Termin auszuweisen. Wer als Bevollmächtigter Gebote abgeben will, muss im Termin eine öffentlich beglaubigte Bietvollmacht vorlegen.
Die Vertretungsbefugnis für eine Gesellschaft ist im Termin durch einen beglaubigten Handelsregisterauszug neuesten Datums nachzuweisen.
Folgender Grundbesitz, eingetragen im Grundbuch von Geislingen/Steige-Aufhausen, Heft 1141
BV 4
Flst. 8/6, Steinboß 15, -: 01 a 65 m²
Gebäude- und Freifläche
(ohne Gewähr: Wohnhaus, Baujahr vermutlich 19. Jahrhundert oder älter, mit integrierter Garage, Carport und Gartenlaube, renoviert in den 1990er und 2000er Jahren, angebaut an Nachbargebäude, Wohnfläche ca. 112 m², Nutzfläche ca. 29 m², Gewölbekeller)
soll im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden.
Der Zwangsversteigerungsvermerk wurde am 26.01.2011 im Grundbuch eingetragen.
Der Verkehrswert ist gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG festgesetzt worden auf 100.000,00 EUR.
Ein Zuschlag kann grundsätzlich auf ein Meistgebot ab der Hälfte des Verkehrswertes erteilt werden.
Gemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheitsleistung verlangt werden; die Sicherheit ist in der Regel in Höhe von 10% des Verkehrswertes zu leisten.
Barzahlung ist ausgeschlossen.
Überweisung ist möglich auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg:
BW-Bank (BLZ 600 501 01), Nr. 7 469 534 505;
Verwendungszweck: 9804000100353, 2 K 6/11, AG Göppingen, SHL für Steinboß, Geislingen-Aufhausen.
Die Überweisung muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Betrag auf dem Konto gutgeschrieben ist.
Ein Nachweis über die Gutschrift muss dem Gericht im Termin vorliegen.
Bieter haben sich im Termin auszuweisen. Wer als Bevollmächtigter Gebote abgeben will, muss im Termin eine öffentlich beglaubigte Bietvollmacht vorlegen.
Die Vertretungsbefugnis für eine Gesellschaft ist im Termin durch einen beglaubigten Handelsregisterauszug neuesten Datums nachzuweisen.
Folgender Grundbesitz, eingetragen im Grundbuch von Wiesensteig, Heft 3113
BV 1
Flst. 325/3, Im Gräble 16, -: 03 a 46 m²
Gebäude- und Freifläche
(ohne Gewähr: EFH mit Terrasse, ca. 130 m² Wohnfläche, 3 Wohnebenen, Umbau zum Wohnhaus 1946; Garage, Baujahr ca. 1975)
soll im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden.
Der Zwangsversteigerungsvermerk wurde am 14.12.2010 im Grundbuch eingetragen.
Der Verkehrswert ist gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG festgesetzt worden auf 112.000,00 EUR.
Ein Zuschlag kann grundsätzlich auf ein Meistgebot ab der Hälfte des Verkehrswertes erteilt werden.
Gemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheitsleistung verlangt werden; die Sicherheit ist in der Regel in Höhe von 10% des Verkehrswertes zu leisten.
Barzahlung ist ausgeschlossen.
Überweisung ist möglich auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg:
BW-Bank (BLZ 600 501 01), Nr. 7 469 534 505;
Verwendungszweck: 9804000100353, 2 K 184/10, AG Göppingen, SHL für Im Gräble, Wiesensteig.
Die Überweisung muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Betrag auf dem Konto gutgeschrieben ist.
Ein Nachweis über die Gutschrift muss dem Gericht im Termin vorliegen.
Bieter haben sich im Termin auszuweisen. Wer als Bevollmächtigter Gebote abgeben will, muss im Termin eine öffentlich beglaubigte Bietvollmacht vorlegen.
Die Vertretungsbefugnis für eine Gesellschaft ist im Termin durch einen beglaubigten Handelsregisterauszug neuesten Datums nachzuweisen.
Betreibender Gläubiger:
UniCredit Bank AG
Apianstr. 2-6, 85774 Unterföhring
AZ: SCW10/B-SCW1/Di/770988001
Ansprechpartner: Herr Giese, HVB Immobilien AG
Property Sales Management - IMM3RS
Tübinger Str. 7, 70178 Stuttgart
Telefon: 0711 2051 2390
Telefax: 0711 2051 2461
Folgender Grundbesitz, eingetragen im Grundbuch von Göppingen, Heft 14285G
BV 1
115 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Flst. 495/1, Sauerbrunnenstraße 3, -: 03 a 21 m²
Gebäude- und Freifläche
verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 5 bezeichneten Wohnung im Untergeschoß.
(ohne Gewähr: 3-Zimmer-ETW, ca. 56,99 m², in MFH, Baujahr 1863, Aufstockung 1903)
soll im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden.
Der Zwangsversteigerungsvermerk wurde am 13.04.2011 im Grundbuch eingetragen.
Der Verkehrswert ist gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG festgesetzt worden auf 20.000,00 EUR.
In einem früheren Termin wurde der Zuschlag gemäß § 74 a Abs. 1 ZVG versagt, so dass nun auch auf Gebote unter der Hälfte des Verkehrswertes ein Zuschlag erfolgen kann.
Gemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheitsleistung verlangt werden; die Sicherheit ist in der Regel in Höhe von 10% des Verkehrswertes zu leisten.
Barzahlung ist ausgeschlossen.
Überweisung ist möglich auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg:
BW-Bank (BLZ 600 501 01), Nr. 7 469 534 505;
Verwendungszweck: 9804000100353, 2 K 34/11, AG Göppingen, SHL für Sauerbrunnenstr., Göppingen.
Die Überweisung muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Betrag auf dem Konto gutgeschrieben ist.
Ein Nachweis über die Gutschrift muss dem Gericht im Termin vorliegen.
Bieter haben sich im Termin auszuweisen. Wer als Bevollmächtigter Gebote abgeben will, muss im Termin eine öffentlich beglaubigte Bietvollmacht vorlegen.
Die Vertretungsbefugnis für eine Gesellschaft ist im Termin durch einen beglaubigten Handelsregisterauszug neuesten Datums nachzuweisen.
Betreibender Gläubiger:
DKB - Deutsche Kreditbank AG
Taubenstr. 7-9, 10117 Berlin
Ansprechpartner: DKB Grundbesitzvermittlung GmbH
Frau Arndt
Telefon: 030 20155 447
Folgender Grundbesitz eingetragen im Grundbuch von Geislingen/Steige, Heft-Nr. 10.609
BV Nr. 1
Flst. 80/3, Karlstraße 22, -: 01 a 22 m²
Gebäude- und Freifläche
(denkmalgeschütztes Wohn- und Geschäftshaus; BJ 1548, Umbau 1935, Sanierung 2001; UG: Gewölbekeller, Haustechnikräume, WC-Anlage, 81,4 m² Nutzfläche; EG: Gaststätte mit Nebenraum, 80,2 m² Nutzfläche; 1. OG: 3+1/2-Zimmerwohnung, 75,7 m² Wohnfläche; 2. OG: 3-Zimmerwohnung mit Balkon, 79,5 m² Wohnfläche; 1. und 2. DG: 2+1/2-Zimmer-Maisonettewohnung und 1-Zimmerappartement, insgesamt 102,8 m² Wohnfläche)
Angaben in () ohne Gewähr
soll im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden.
Der Verkehrswert ist gemäß § 74a Abs. 5 ZVG festgesetzt worden auf 335.000,00 EUR.
In einem früheren Termin wurde der Zuschlag gemäß § 85a ZVG versagt, so dass nun auch auf ein Meistgebot unter der Hälfte des Verkehrswertes ein Zuschlag erfolgen kann.
Gemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheitsleistung verlangt werden; die Sicherheit ist in der Regel in Höhe von 10% des Verkehrswertes zu leisten.
Barzahlung ist ausgeschlossen.
Überweisung ist möglich auf das Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg.
Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg für die Sicherheitsleistung in Form der Überweisung:
BW-Bank (BLZ 600 501 01), Nr. 7 469 534 505;
Verwendungszweck: 9804000100353, 1 K 41/08, AG Göppingen, SHL für Karlstr. 22, Geislingen.
Die Überweisung muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Betrag auf dem Konto gutgeschrieben ist.
Ein Nachweis über die Gutschrift muss dem Gericht im Termin vorliegen.
(Hinweis: Für die Rückerstattung ist mit einem Zeitraum von ca. 2 Wochen zu rechnen.)
Bieter haben sich im Termin auszuweisen. Wer als Bevollmächtigter Gebote abgeben will, muss im Termin eine öffentlich beglaubigte Bietvollmacht vorlegen.
Die Vertretungsbefugnis für eine Gesellschaft ist im Termin, durch einen beglaubigten Handelsregisterauszug neuesten Datums, nachzuweisen.
Betreibende Gläubigerin:
VABA II GmbH
vertreten durch RAe Strack et collegae, Heidelberg
zu 5431-2008-0-0-0
Telefon: 06221 500 462
Objektinformationen erteilt: Komar Gruppe
Telefon: 04735 673 9000
e-mail: info@komar-gruppe.de
Zwangsverwalter:
RA Martin Schoebe
Neue Str. 97-99, 89073 Ulm
zu: 09/120030
Telefon: 0731 20798 00
Telefax: 0731 20798 50
Folgender Grundbesitz, eingetragen im Grundbuch von Salach, Heft 3620
BV 1
305 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Flst. 523, Querstraße 17, -: 08 a 53 m²
Gebäude- und Freifläche
verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 2 bezeichneten Wohneinheit (1. Obergeschoß).
(ohne Gewähr: 3-Zimmer-ETW, ca. 86 m², mit Balkon und Garagenstellplatz, in 3-Familienwohnhaus mit ehemaliger Ladeneinheit, die als Wohnung genutzt wird, Baujahr Wohnhaus und Garage ca. 1958, Ladenanbau ca. 1967)
soll im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden.
Der Zwangsversteigerungsvermerk wurde am 06.05.2011 im Grundbuch eingetragen.
Der Verkehrswert ist gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG festgesetzt worden auf 82.500,00 EUR.
Ein Zuschlag kann grundsätzlich auf ein Meistgebot ab der Hälfte des Verkehrswertes erteilt werden.
Gemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheitsleistung verlangt werden; die Sicherheit ist in der Regel in Höhe von 10% des Verkehrswertes zu leisten.
Barzahlung ist ausgeschlossen.
Überweisung ist möglich auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg:
BW-Bank (BLZ 600 501 01), Nr. 7 469 534 505;
Verwendungszweck: 9804000100353, 2 K 42/11, AG Göppingen, SHL für Querstr., Salach, ATP Nr. 2.
Die Überweisung muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Betrag auf dem Konto gutgeschrieben ist.
Ein Nachweis über die Gutschrift muss dem Gericht im Termin vorliegen.
Bieter haben sich im Termin auszuweisen. Wer als Bevollmächtigter Gebote abgeben will, muss im Termin eine öffentlich beglaubigte Bietvollmacht vorlegen.
Die Vertretungsbefugnis für eine Gesellschaft ist im Termin durch einen beglaubigten Handelsregisterauszug neuesten Datums nachzuweisen.
1. Betreibender Gläubiger:
Deutsche Kreditbank AG
Taubenstr. 7-9, 10117 Berlin
AZ: FB ABW II/552 63 07/PNR 1407068111/ZVM
Ansprechpartner: DKB Grundbesitzvermittlung GmbH
Frau Arndt
Telefon: 030 20155 447
2. Gläubiger-Vertreter:
RAe Wörner & Kollegen
Überkinger Str. 21, 73312 Geislingen
AZ: 285/11 ---
Telefon: 07331 956 50
Folgender Grundbesitz, eingetragen im Grundbuch von Salach, Heft 3621
BV 1
154 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Flst. 523, Querstraße 17, -: 08 a 53 m²
Gebäude- und Freifläche
verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 3 bezeichneten Wohneinheit (Dachgeschoß).
(ohne Gewähr: 2-Zimmer-ETW, ca. 50 m², mit Außenstellplatz, in 3-Familienwohnhaus mit ehemaliger Ladeneinheit, die als Wohnung genutzt wird, Baujahr Wohnhaus und Garage ca. 1958, Ladenanbau ca. 1967)
soll im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden.
Der Zwangsversteigerungsvermerk wurde am 06.05.2011 im Grundbuch eingetragen.
Der Verkehrswert ist gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG festgesetzt worden auf 40.000,00 EUR.
In einem früheren Termin wurde der Zuschlag gemäß § 74 a Abs. 1 ZVG versagt, so dass nun auch auf Gebote unter der Hälfte des Verkehrswertes ein Zuschlag erfolgen kann.
Gemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheitsleistung verlangt werden; die Sicherheit ist in der Regel in Höhe von 10% des Verkehrswertes zu leisten.
Barzahlung ist ausgeschlossen.
Überweisung ist möglich auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg:
BW-Bank (BLZ 600 501 01), Nr. 7 469 534 505;
Verwendungszweck: 9804000100353, 2 K 56/11, AG Göppingen, SHL für Querstr., Salach, ATP Nr. 3.
Die Überweisung muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Betrag auf dem Konto gutgeschrieben ist.
Ein Nachweis über die Gutschrift muss dem Gericht im Termin vorliegen.
Bieter haben sich im Termin auszuweisen. Wer als Bevollmächtigter Gebote abgeben will, muss im Termin eine öffentlich beglaubigte Bietvollmacht vorlegen.
Die Vertretungsbefugnis für eine Gesellschaft ist im Termin durch einen beglaubigten Handelsregisterauszug neuesten Datums nachzuweisen.
1. Betreibender Gläubiger:
Deutsche Kreditbank AG
Taubenstr. 7-9, 10117 Berlin
AZ: FB ABW II/552 63 07/PNR 1407068111/ZVM
Ansprechpartner: DKB Grundbesitzvermittlung GmbH
Frau Arndt
Telefon: 030 20155 447
2. Gläubiger-Vertreter:
RAe Wörner & Kollegen
Überkinger Str. 21, 73312 Geislingen
AZ: 285/11 ---
Telefon: 07331 956 50
Folgender Grundbesitz eingetragen im Grundbuch von Eislingen/Fils, Heft-Nr. 5.236
BV Nr. 1
42 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Flur 2, Flst. 71/1, Stuttgarter Straße 10, -: 05 a 27 m²
Gebäude- und Freifläche
verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 15 bezeichneten Wohneinheit (3. Obergeschoss).
(2-Zimmerwohnung [Kochnische] mit Terrasse in einem unterkellerten, 4-geschossigen Wohn- und Geschäftshaus; BJ 1993/1994; ca. 45 m² Wohnfläche; TG-Stellplatz in einem Vierfachparker)
Angaben in () ohne Gewähr
soll im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden.
Der Verkehrswert ist gemäß § 74a Abs. 5 ZVG festgesetzt worden auf 66.000,00 EUR.
Ein Zuschlag kann grundsätzlich auf ein Meistgebot ab der Hälfte des Verkehrswertes erteilt werden.
Gemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheitsleistung verlangt werden; die Sicherheit ist in der Regel in Höhe von 10% des Verkehrswertes zu leisten.
Barzahlung ist ausgeschlossen.
Überweisung ist möglich auf das Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg.
Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg für die Sicherheitsleistung in Form der Überweisung:
BW-Bank (BLZ 600 501 01), Nr. 7 469 534 505;
Verwendungszweck: 9804000100353, 1 K 91/11, AG Göppingen, SHL für Stuttgarter Str. 10, Eislingen.
Die Überweisung muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Betrag auf dem Konto gutgeschrieben ist.
Ein Nachweis über die Gutschrift muss dem Gericht im Termin vorliegen.
(Hinweis: Für die Rückerstattung ist mit einem Zeitraum von ca. 2 Wochen zu rechnen.)
Bieter haben sich im Termin auszuweisen. Wer als Bevollmächtigter Gebote abgeben will, muss im Termin eine öffentlich beglaubigte Bietvollmacht vorlegen.
Die Vertretungsbefugnis für eine Gesellschaft ist im Termin, durch einen beglaubigten Handelsregisterauszug neuesten Datums, nachzuweisen.
Betreibende Gläubigerin:
UniCredit Bank AG
Objektinformationen erteilt:
UniCredit Global Business Services GmbH
Kronprinzstr. 20, 70173 Stuttgart
Ansprechpartner: Herr Giese
Telefon: 0711 2051 2390
Telefax: 0711 2051 2461
Folgender Grundbesitz eingetragen im Grundbuch von Eislingen/Fils, Heft-Nr. 5.471
BV Nr. 1
Flur 2, Flst. 508/11, Friedhofstraße 63, -: 01 a 93 m²
Gebäude- und Freifläche
(sanierungsbedürftiges, vollunterkellertes, eingeschossiges EFH; BJ 1927, teilweise modernisiert 1991; UG: Gewölbekeller, 1 Zimmer, Bad; EG: 1 Zimmer, Küche, WC; DG: 2 Zimmer, Dusche; ausgebauter Spitzboden; EG bis DG insgesamt ca. 92 m² Wohnfläche; kleiner Werkstattanbau, BJ ca. 1930, ca. 35 m² Nutzfläche)
Angaben in () ohne Gewähr
soll im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden.
Der Verkehrswert ist gemäß § 74a Abs. 5 ZVG festgesetzt worden auf 112.000,00 EUR.
Ein Zuschlag kann grundsätzlich auf ein Meistgebot ab der Hälfte des Verkehrswertes erteilt werden.
Gemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheitsleistung verlangt werden; die Sicherheit ist in der Regel in Höhe von 10% des Verkehrswertes zu leisten.
Barzahlung ist ausgeschlossen.
Überweisung ist möglich auf das Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg.
Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg für die Sicherheitsleistung in Form der Überweisung:
BW-Bank (BLZ 600 501 01), Nr. 7 469 534 505;
Verwendungszweck: 9804000100353, 1 K 47/11, AG Göppingen, SHL für Friedhofstr. 63, Eislingen.
Die Überweisung muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Betrag auf dem Konto gutgeschrieben ist.
Ein Nachweis über die Gutschrift muss dem Gericht im Termin vorliegen.
(Hinweis: Für die Rückerstattung ist mit einem Zeitraum von ca. 2 Wochen zu rechnen.)
Bieter haben sich im Termin auszuweisen. Wer als Bevollmächtigter Gebote abgeben will, muss im Termin eine öffentlich beglaubigte Bietvollmacht vorlegen.
Die Vertretungsbefugnis für eine Gesellschaft ist im Termin, durch einen beglaubigten Handelsregisterauszug neuesten Datums, nachzuweisen.
Betreibende Gläubigerin:
Archon Group Deutschland GmbH
Sendlinger Str. 7, 80331 München
Herr Böhm zu: KR_GS 0722
Telefon: 089 21020 4423
Telefax: 089 21020 4100
Folgender Grundbesitz, eingetragen im Grundbuch von Wäschenbeuren, Heft 2957
BV 1
Flst. 11/3, Kronengasse 2, -: 06 a 40 m²
Gebäude- und Freifläche
(ohne Gewähr: nicht unterkellertes, 3-geschossiges Wohn- und Geschäftshaus mit Gaststätte "---" im EG mit ca. 138 m² Nutzfläche + ca. 40 m² Lager sowie vermutlich mehreren Wohnungen, Ursprungsbaujahr unbekannt, Garagenanbau)
soll im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden.
Der Zwangsversteigerungsvermerk wurde am 22.02.2010 im Grundbuch eingetragen.
Der Verkehrswert ist gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG festgesetzt worden auf 350.000,00 EUR.
In einem früheren Termin wurde der Zuschlag gemäß § 85 a Abs. 1 ZVG versagt, so dass nun auch auf Gebote unter der Hälfte des Verkehrswertes ein Zuschlag erfolgen kann.
Gemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheitsleistung verlangt werden; die Sicherheit ist in der Regel in Höhe von 10% des Verkehrswertes zu leisten.
Barzahlung ist ausgeschlossen.
Überweisung ist möglich auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg:
BW-Bank (BLZ 600 501 01), Nr. 7 469 534 505;
Verwendungszweck: 9804000100353, 2 K 16/10, AG Göppingen, SHL für Kronengasse, Wäschenbeuren.
Die Überweisung muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Betrag auf dem Konto gutgeschrieben ist.
Ein Nachweis über die Gutschrift muss dem Gericht im Termin vorliegen.
Bieter haben sich im Termin auszuweisen. Wer als Bevollmächtigter Gebote abgeben will, muss im Termin eine öffentlich beglaubigte Bietvollmacht vorlegen.
Die Vertretungsbefugnis für eine Gesellschaft ist im Termin durch einen beglaubigten Handelsregisterauszug neuesten Datums nachzuweisen.
Folgender Grundbesitz, eingetragen im Grundbuch von Uhingen
1) Heft 6526 BV 1:
225 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Flst. 186, Uhlandstraße 11, 11/1, -: 03 a 49 m²
Gebäude- und Freifläche
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im Erdgeschoß, Aufteilungsplan mit Nr. 1.
2) Heft 6528 BV 1:
225 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
- wie unter Ziffer 1) bezeichnet -
verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 3 bezeichneten Wohneinheit (Wohnung im Obergeschoss, Terrasse, Bühne).
(ohne Gewähr:
Ziffer 1): ETW, ca. 64 m², in 2-geschossigem Gebäude 11/1 Uhlandstr., in der Wohnanlage Uhlandstr. 11+11/1 mit 3 WE [Sanierungsgebiet], angenommenes Baujahr 1970 [laut Eigentümer: 1930]; für Gebäude 11/1 besteht eine Rückbauverfügung;
Ziffer 2): ETW, ca. 65 m², im unter Ziffer 1) genannten Gebäude 11/1)
soll im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden.
Der Zwangsversteigerungsvermerk wurde am 26.07.2011 im Grundbuch eingetragen.
Der Verkehrswert ist gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG festgesetzt worden auf
bzgl. Ziffer 1): 72.000,00 EUR
bzgl. Ziffer 2): 67.000,00 EUR
Ein Zuschlag kann grundsätzlich auf ein Meistgebot ab der Hälfte des Verkehrswertes erteilt werden.
Gemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheitsleistung verlangt werden; die Sicherheit ist in der Regel in Höhe von 10% des Verkehrswertes zu leisten.
Barzahlung ist ausgeschlossen.
Überweisung ist möglich auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg:
BW-Bank (BLZ 600 501 01), Nr. 7 469 534 505;
Verwendungszweck: 9804000100353, 2 K 78/11, AG Göppingen, SHL für Uhlandstr., Uhingen, Heft ...
Die Überweisung muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Betrag auf dem Konto gutgeschrieben ist.
Ein Nachweis über die Gutschrift muss dem Gericht im Termin vorliegen.
Bieter haben sich im Termin auszuweisen. Wer als Bevollmächtigter Gebote abgeben will, muss im Termin eine öffentlich beglaubigte Bietvollmacht vorlegen.
Die Vertretungsbefugnis für eine Gesellschaft ist im Termin durch einen beglaubigten Handelsregisterauszug neuesten Datums nachzuweisen.
Für die Bestellung von Einzelgutachten setzen Sie sich bitte telefonisch (030 375 88 568) oder per e-mail (beate.kaiser@zvg.com) mit uns in Verbindung.
Folgender Grundbesitz eingetragen im Grundbuch von Göppingen Heft-Nr. 13954
BV Nr. 1
Flst. 2449/1, Holzheimer Straße 10, -: 67 a 89 m²
Gebäude- und Freifläche
(Drei aneinandergebaute, renovierungsbedürftige Gewerbehallen mit integrierten Büro-/Sozial-/Laden-/Lager- und Technikräumen in einem Gewerbegebiet; a) 1-geschossige, teilunterkellerte, großteils stützenfreie Sheddachhalle mit Büroanbau, BJ ca. 1970, ca. 2.130 m² Nutzfläche; b) 2 je 1-geschossige, nicht unterkellerte, stützenfreie Flachdachhallen mit Kranbahnen, BJ ca. 1985, zusammen ca. 1.620 m² Nutzfläche, sowie Podestfläche in der mittleren Halle mit ca. 105 m² Nutzfläche; ca. 600 m² überdachte Außenfläche)
Angaben in () ohne Gewähr
soll im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden.
Der Verkehrswert ist gemäß § 74a Abs. 5 ZVG festgesetzt worden auf 1.395.000,00 EUR.
Ein Zuschlag kann grundsätzlich auf ein Meistgebot ab der Hälfte des Verkehrswertes erteilt werden.
Gemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheitsleistung verlangt werden; die Sicherheit ist in der Regel in Höhe von 10% des Verkehrswertes zu leisten.
Barzahlung ist ausgeschlossen.
Überweisung ist möglich auf das Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg.
Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg für die Sicherheitsleistung in Form der Überweisung:
BW-Bank (BLZ 600 501 01), Nr. 7 469 534 505;
Verwendungszweck: 9804000100353, 1 K 101/11, AG Göppingen, SHL für Holzheimer Str. 10, Göppingen.
Die Überweisung muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Betrag auf dem Konto gutgeschrieben ist.
Ein Nachweis über die Gutschrift muss dem Gericht im Termin vorliegen.
(Hinweis: Für die Rückerstattung ist mit einem Zeitraum von ca. 2 Wochen zu rechnen.)
Bieter haben sich im Termin auszuweisen. Wer als Bevollmächtigter Gebote abgeben will, muss im Termin eine öffentlich beglaubigte Bietvollmacht vorlegen.
Die Vertretungsbefugnis für eine Gesellschaft ist im Termin, durch einen beglaubigten Handelsregisterauszug neuesten Datums, nachzuweisen.
Betreibende Gläubigerin:
Archon Capital Bank Deutschland GmbH
Sendlinger Str. 7, 80331 München
Herr Altena zu: KY_GS0031
Telefon: 089 210 204 411
Telefax: 089 210 204 100
Folgender Grundbesitz, eingetragen im Grundbuch von Böhmenkirch-Treffelhausen Heft 3511
BV 1
Flst. 1216/2, Fliederweg 12, -: 06 a 28 m²
Gebäude- und Freifläche
(ohne Gewähr: vollunterkellertes Zweifamilienhaus mit DG-Loggia und Massivgarage, Baubeginn 1973, Bezug 1975, Wohnfläche EG ca. 121,62 m², DG ca. 112,68 m²)
soll im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden.
Der Zwangsversteigerungsvermerk wurde am 04.05.2011 im Grundbuch eingetragen.
Der Verkehrswert ist gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG festgesetzt worden auf 170.000,00 EUR.
In einem früheren Termin wurde der Zuschlag gemäß § 85 a Abs. 1 ZVG versagt, so dass nun auch auf Gebote unter der Hälfte des Verkehrswertes ein Zuschlag erfolgen kann.
Gemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheitsleistung verlangt werden; die Sicherheit ist in der Regel in Höhe von 10% des Verkehrswertes zu leisten.
Barzahlung ist ausgeschlossen.
Überweisung ist möglich auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg:
BW-Bank (BLZ 600 501 01), Nr. 7 469 534 505;
Verwendungszweck: 9804000100353, 2 K 52/11, AG Göppingen, SHL für Fliederweg, Treffelhausen.
Die Überweisung muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Betrag auf dem Konto gutgeschrieben ist.
Ein Nachweis über die Gutschrift muss dem Gericht im Termin vorliegen.
Bieter haben sich im Termin auszuweisen. Wer als Bevollmächtigter Gebote abgeben will, muss im Termin eine öffentlich beglaubigte Bietvollmacht vorlegen.
Die Vertretungsbefugnis für eine Gesellschaft ist im Termin durch einen beglaubigten Handelsregisterauszug neuesten Datums nachzuweisen.
Folgender Grundbesitz, eingetragen im Grundbuch von Birenbach Heft 2012
BV 2
Flst. 3/6, Zeller Straße 11/2, -: 05 a 08 m²
Gebäude- und Freifläche
(ohne Gewähr: vollunterkellertes, 1-geschossiges EFH, Baujahr 2005/2006, mit teilausgebautem DG und ELW im UG, in Teilen im Rohbauzustand, ebenso Doppelgarage, Wohnfläche EG und DG ca. 143 m², UG ca. 53 m², Außenanlagen unfertig)
soll im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden.
Der Zwangsversteigerungsvermerk wurde am 25.08.2011 im Grundbuch eingetragen.
Der Verkehrswert ist gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG festgesetzt worden auf 245.000,00 EUR.
Ein Zuschlag kann grundsätzlich auf ein Meistgebot ab der Hälfte des Verkehrswertes erteilt werden.
Gemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheitsleistung verlangt werden; die Sicherheit ist in der Regel in Höhe von 10% des Verkehrswertes zu leisten.
Barzahlung ist ausgeschlossen.
Überweisung ist möglich auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg:
BW-Bank (BLZ 600 501 01), Nr. 7 469 534 505;
Verwendungszweck: 9804000100353, 2 K 106/11, AG Göppingen, SHL für Zeller Str., Birenbach.
Die Überweisung muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Betrag auf dem Konto gutgeschrieben ist.
Ein Nachweis über die Gutschrift muss dem Gericht im Termin vorliegen.
Bieter haben sich im Termin auszuweisen. Wer als Bevollmächtigter Gebote abgeben will, muss im Termin eine öffentlich beglaubigte Bietvollmacht vorlegen.
Die Vertretungsbefugnis für eine Gesellschaft ist im Termin durch einen beglaubigten Handelsregisterauszug neuesten Datums nachzuweisen.
Folgender Grundbesitz eingetragen im Grundbuch von Wäschenbeuren, Heft-Nr. 5.063
BV Nr. 1
124 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Flst. 201/1, Hetzengasse (5), -: 11 a 94 m²
Gebäude- und Freifläche
verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 3 bezeichneten Wohn- und Teileinheit (Reihenhaus, Haus 3, mit Tiefgaragenplatz).
(geplantes RMH einer Wohnanlage mit 7 RH und TG; Baubeginn ca. 2006; derzeit Bauruine)
Angaben in () ohne Gewähr
soll im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden.
Der Verkehrswert ist gemäß § 74a Abs. 5 ZVG festgesetzt worden auf 15.000,00 EUR.
Ein Zuschlag kann grundsätzlich auf ein Meistgebot ab der Hälfte des Verkehrswertes erteilt werden.
Gemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheitsleistung verlangt werden; die Sicherheit ist in der Regel in Höhe von 10% des Verkehrswertes zu leisten.
Barzahlung ist ausgeschlossen.
Überweisung ist möglich auf das Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg.
Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg für die Sicherheitsleistung in Form der Überweisung:
BW-Bank (BLZ 600 501 01), Nr. 7 469 534 505;
Verwendungszweck: 9804000100353, 1 K 71/11, AG Göppingen, SHL für Hetzengasse 5, ATP Nr. 3.
Die Überweisung muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Betrag auf dem Konto gutgeschrieben ist.
Ein Nachweis über die Gutschrift muss dem Gericht im Termin vorliegen.
(Hinweis: Für die Rückerstattung ist mit einem Zeitraum von ca. 2 Wochen zu rechnen.)
Bieter haben sich im Termin auszuweisen. Wer als Bevollmächtigter Gebote abgeben will, muss im Termin eine öffentlich beglaubigte Bietvollmacht vorlegen.
Die Vertretungsbefugnis für eine Gesellschaft ist im Termin, durch einen beglaubigten Handelsregisterauszug neuesten Datums, nachzuweisen.
Betreibende Gläubigerin:
DSL Bank - Ein Geschäftsbereich der Deutsche Postbank AG
Friedrich-Ebert-Allee 114-126, 53113 Bonn
vertreten durch RAe Junge & Kollegen
Salierring 32, 50677 Köln
zu: 97117/10
Telefon: 0221 9977 181
Telefax: 0221 9977 170
Folgender Grundbesitz eingetragen im Grundbuch von Wäschenbeuren Heft-Nr. 5.062
BV Nr. 1
124 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Flst. 201/1, Hetzengasse (5), -: 11 a 94 m²
Gebäude- und Freifläche
verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 2 bezeichneten Wohn- und Teileinheit (Reihenhaus, Haus 2, mit Tiefgaragenplatz).
(geplantes RMH einer Wohnanlage mit 7 RH und TG; Baubeginn ca. 2006; derzeit Bauruine)
Angaben in () ohne Gewähr
soll im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden.
Der Verkehrswert ist gemäß § 74a Abs. 5 ZVG festgesetzt worden auf 15.000,00 EUR.
Ein Zuschlag kann grundsätzlich auf ein Meistgebot ab der Hälfte des Verkehrswertes erteilt werden.
Gemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheitsleistung verlangt werden; die Sicherheit ist in der Regel in Höhe von 10% des Verkehrswertes zu leisten.
Barzahlung ist ausgeschlossen.
Überweisung ist möglich auf das Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg.
Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg für die Sicherheitsleistung in Form der Überweisung:
BW-Bank (BLZ 600 501 01), Nr. 7 469 534 505;
Verwendungszweck: 9804000100353, 1 K 73/11, AG Göppingen, SHL für Hetzengasse 5, ATP Nr. 2
Die Überweisung muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Betrag auf dem Konto gutgeschrieben ist.
Ein Nachweis über die Gutschrift muss dem Gericht im Termin vorliegen.
(Hinweis: Für die Rückerstattung ist mit einem Zeitraum von ca. 2 Wochen zu rechnen.)
Bieter haben sich im Termin auszuweisen. Wer als Bevollmächtigter Gebote abgeben will, muss im Termin eine öffentlich beglaubigte Bietvollmacht vorlegen.
Die Vertretungsbefugnis für eine Gesellschaft ist im Termin, durch einen beglaubigten Handelsregisterauszug neuesten Datums, nachzuweisen.
Betreibende Gläubigerin:
Commerzbank AG
Dittrichring 5-9, 04109 Leipzig
Frau Herfurth zu: 4717607708
Telefon: 0341 124 1903
Telefax: 0341 124 1938
Folgender Grundbesitz, eingetragen im Grundbuch von Süßen
1) Heft 4713 BV 1
30 / 10.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Flst. 924, Schumannstraße 3, 5, 7, 9, -: 41 a 42 m²
Gebäude- und Freifläche
verbunden mit dem Sondereigentum an dem Kraftfahrzeug-Einstellplatz im Obergeschoss des Garagenbauwerks, im Aufteilungsplan mit G2/19 bezeichnet.
2) Heft 4729 BV 1
30 / 10.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
- wie unter Ziffer 1) bezeichnet -
verbunden mit dem Sondereigentum an dem Kraftfahrzeug-Einstellplatz im Obergeschoss des Garagenbauwerks, im Aufteilungsplan mit G2/35 bezeichnet.
3) Heft 4730 BV 1
30 / 10.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
- wie unter Ziffer 1) bezeichnet -
verbunden mit dem Sondereigentum an dem Kraftfahrzeug-Einstellplatz im Obergeschoss des Garagenbauwerks, im Aufteilungsplan mit G2/36 bezeichnet.
(ohne Gewähr: Kfz-Einstellplätze im OG des Garagenbauwerks Schumannstraße 3, 5, 7, 9, Baujahr ca. 1992)
soll im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden.
Der Zwangsversteigerungsvermerk wurde am 19.06.2009 im Grundbuch eingetragen.
Der Verkehrswert ist gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG festgesetzt worden bzgl.
Ziffer 1): 2.900,00 EUR
Ziffer 2): 2.900,00 EUR
Ziffer 3): 2.900,00 EUR
Ein Zuschlag kann grundsätzlich auf ein Meistgebot ab der Hälfte des Verkehrswertes erteilt werden.
Gemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheitsleistung verlangt werden; die Sicherheit ist in der Regel in Höhe von 10% des Verkehrswertes zu leisten.
Barzahlung ist ausgeschlossen.
Überweisung ist möglich auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg:
BW-Bank (BLZ 600 501 01), Nr. 7 469 534 505;
Verwendungszweck: 9804000100353, 2 K 80/09, AG Göppingen, SHL für Schumannstr., Süßen.
Die Überweisung muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Betrag auf dem Konto gutgeschrieben ist.
Ein Nachweis über die Gutschrift muss dem Gericht im Termin vorliegen.
Bieter haben sich im Termin auszuweisen. Wer als Bevollmächtigter Gebote abgeben will, muss im Termin eine öffentlich beglaubigte Bietvollmacht vorlegen.
Die Vertretungsbefugnis für eine Gesellschaft ist im Termin durch einen beglaubigten Handelsregisterauszug neuesten Datums nachzuweisen.
Folgender Grundbesitz, eingetragen im Grundbuch von Aichelberg, Heft 1001
BV 2
Flst. 350/27, Rechbergstraße 15, -: 12 a 51 m²
Gebäude- und Freifläche
(ohne Gewähr: vollunterkellerter Winkelbungalow [Streif-Fertighaus auf massivem Keller] mit flach geneigtem Satteldach; ELW im UG, ca. 73,73 m², mit Wintergarten; im UG u.a. weiter Kellerbar und Sauna; EG-Wohnung ca. 145,51 m²; Doppelgarage; Ursprungsbaujahr 1979)
soll im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden.
Der Zwangsversteigerungsvermerk wurde am 25.07.2008 im Grundbuch eingetragen.
Der Verkehrswert ist gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG festgesetzt worden auf 345.000,00 EUR.
Ein Zuschlag kann grundsätzlich auf ein Meistgebot ab der Hälfte des Verkehrswertes erteilt werden.
Gemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheitsleistung verlangt werden; die Sicherheit ist in der Regel in Höhe von 10% des Verkehrswertes zu leisten.
Barzahlung ist ausgeschlossen.
Überweisung ist möglich auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg:
BW-Bank (BLZ 600 501 01), Nr. 7 469 534 505;
Verwendungszweck: 9804000100353, 2 K 130/08, AG Göppingen, SHL für Rechbergstr., Zell u.A.
Die Überweisung muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Betrag auf dem Konto gutgeschrieben ist.
Ein Nachweis über die Gutschrift muss dem Gericht im Termin vorliegen.
Bieter haben sich im Termin auszuweisen. Wer als Bevollmächtigter Gebote abgeben will, muss im Termin eine öffentlich beglaubigte Bietvollmacht vorlegen.
Die Vertretungsbefugnis für eine Gesellschaft ist im Termin durch einen beglaubigten Handelsregisterauszug neuesten Datums nachzuweisen.
Folgender Grundbesitz eingetragen im Grundbuch von Geislingen/Steige, Heft-Nr. 9047
BV Nr. 1
10 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Flst. 932/1, Bahnhofstraße 78, -: 13 a 38 m²
Gebäude- und Freifläche
verbunden mit dem Sondereigentum an den nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen im 1. Untergeschoss, sowie dem Abstellraum im 2. Untergeschoss, im Aufteilungsplan mit Nr. 2 bezeichnet.
(gemäß Planunterlagen: 1 Raum, belichtet über 2 Lichtschächte unter Pkw-Abstellplätzen, Flur, WC, Vorraum mit Waschbecken; 21,18 m² Nutzfläche; z.Zt. vermutlich wohnungsmäßig genutzt; in einem zentral gelegenen Appartementhaus, BJ ca. 1992)
Angaben in () ohne Gewähr
soll im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden.
Der Verkehrswert ist gemäß § 74a Abs. 5 ZVG festgesetzt worden auf 10.000,00 EUR.
Ein Zuschlag kann grundsätzlich auf ein Meistgebot ab der Hälfte des Verkehrswertes erteilt werden.
Gemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheitsleistung verlangt werden; die Sicherheit ist in der Regel in Höhe von 10% des Verkehrswertes zu leisten.
Barzahlung ist ausgeschlossen.
Überweisung ist möglich auf das Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg.
Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg für die Sicherheitsleistung in Form der Überweisung:
BW-Bank (BLZ 600 501 01), Nr. 7 469 534 505;
Verwendungszweck: 9804000100353, 1 K 19/11, AG Göppingen, SHL für Bahnhofstr. 78, Geislingen.
Die Überweisung muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Betrag auf dem Konto gutgeschrieben ist.
Ein Nachweis über die Gutschrift muss dem Gericht im Termin vorliegen.
(Hinweis: Für die Rückerstattung ist mit einem Zeitraum von ca. 2 Wochen zu rechnen.)
Bieter haben sich im Termin auszuweisen. Wer als Bevollmächtigter Gebote abgeben will, muss im Termin eine öffentlich beglaubigte Bietvollmacht vorlegen.
Die Vertretungsbefugnis für eine Gesellschaft ist im Termin, durch einen beglaubigten Handelsregisterauszug neuesten Datums, nachzuweisen.
Folgender Grundbesitz eingetragen im Grundbuch von Gosbach, Heft-Nr. 4.087
BV Nr. 3
Flst. 304, Vogeläcker, -: 08 a 59 m²
Landwirtschaftsfläche
(Obstwiese am Ortsrand)
BV Nr. 4
Flst. 1048, Schönbach, -: 40 a 23 m²
Waldfläche
(überwiegend Buchen- und Eschenbestand; derzeit schwierig erreichbar)
Angaben in () ohne Gewähr
soll im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden.
Der Verkehrswert ist gemäß § 74a Abs. 5 ZVG festgesetzt worden auf
1.900,00 EUR für BV Nr. 3 (Flst. 304)
4.100,00 EUR für BV Nr. 4 (Flst. 1048)
Ein Zuschlag kann grundsätzlich auf ein Meistgebot ab der Hälfte des Verkehrswertes erteilt werden.
Gemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheitsleistung verlangt werden; die Sicherheit ist in der Regel in Höhe von 10% des Verkehrswertes zu leisten.
Barzahlung ist ausgeschlossen.
Überweisung ist möglich auf das Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg.
Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg für die Sicherheitsleistung in Form der Überweisung:
BW-Bank (BLZ 600 501 01), Nr. 7 469 534 505;
Verwendungszweck: 9804000100353, 1 K 83/11, AG Göppingen, SHL für Gosbach, Wiese, Wald.
Die Überweisung muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Betrag auf dem Konto gutgeschrieben ist.
Ein Nachweis über die Gutschrift muss dem Gericht im Termin vorliegen.
(Hinweis: Für die Rückerstattung ist mit einem Zeitraum von ca. 2 Wochen zu rechnen.)
Bieter haben sich im Termin auszuweisen. Wer als Bevollmächtigter Gebote abgeben will, muss im Termin eine öffentlich beglaubigte Bietvollmacht vorlegen.
Die Vertretungsbefugnis für eine Gesellschaft ist im Termin, durch einen beglaubigten Handelsregisterauszug neuesten Datums, nachzuweisen.
Betreibende Gläubigerin:
Stiftung Liebenau
vertreten durch RAe Bott & Kollegen
Bodnegger Str. 19, 88287 Grünkraut
zu: 208 409
Telefon: 0751 769 220
Telefax: 0751 64750