Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der im Grundbuch von Dagersheim eingetragene Grundbesitz
Heft 3582 Dagersheim BV Nr. 2
295 / 100.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung Dagersheim
Flst. 4120, Bromenlandweg 9, 11, 19, -: 1.789 m²
Gebäude- und Freifläche
verbunden mit dem Sondereigentum an dem im Aufteilungsplan mit Nr. 42 bezeichneten Teileigentum (= Pkw-Tiefgaragenstellplatz);
öffentlich versteigert werden.
Verkehrswert gemäß § 74a Abs. 5 ZVG: 8.000,00 EUR
Einsichtnahme in Gutachten zwischen 08.30 Uhr und 13.00 Uhr an der Infotheke des Amtsgerichts Stuttgart.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bieter müssen sich im Termin ausweisen und damit rechnen, dass Sicherheit zu leisten ist. Diese beträgt in der Regel 10% des Verkehrswertes und ist sofort durch selbstschuldnerische Bankbürgschaft, bestätigten Bundesbankscheck oder durch von einem Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck (nicht älter als 3 Werktage), zu erbringen.
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Die Sicherheitsleistung ist auch möglich durch Überweisung auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg:
BW-Bank (BLZ 600 501 01)
Kto.Nr.: 7871531505
Verwendungszweck: 9800100100309 ST, Az. 1 K 65/10, AG Stuttgart, SHL
Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (ca. 10-14 Tage vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.
Gläubigervertreter:
RA Körber, Tel. 07031 7495 18
GZ: 62/09G15 2/dv
Einsichtnahme in Gutachten zwischen 08.30 Uhr und 13.00 Uhr an der Infotheke des Amtsgerichts Stuttgart.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bieter müssen sich im Termin ausweisen und damit rechnen, dass Sicherheit zu leisten ist. Diese beträgt in der Regel 10% des Verkehrswertes und ist sofort durch selbstschuldnerische Bankbürgschaft, bestätigten Bundesbankscheck oder durch von einem Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck (nicht älter als 3 Werktage), zu erbringen.
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Die Sicherheitsleistung ist auch möglich durch Überweisung auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg:
BW-Bank (BLZ 600 501 01)
Kto.Nr.: 7871531505
Verwendungszweck: 9800100100309 ST, Az. 1 K 185/10, AG Stuttgart, SHL
Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (ca. 10-14 Tage vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.
Gläubigervertreter:
RA Körber, Tel. 07031 7495 18
GZ: 62/09G15 2/dv
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der im Grundbuch von Oberjesingen eingetragene Grundbesitz
Heft 26282 Oberjesingen BV Nr. 1
23,09 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung Oberjesingen
Flst. 87/5, Enzstr. 8, 8/001, 8/002, 8/003, 8/004, -: 2.078 m²
Gebäude- und Freifläche
verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 28 bezeichneten Wohnung.
Heft 26325 Oberjesingen BV Nr. 1
5,06 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung Oberjesingen
Flst. 87/5, Enzstr. 8, 8/001, 8/002, 8/003, 8/004, -: 2.078 m²
Gebäude- und Freifläche
verbunden mit dem Sondereigentum an dem im Aufteilungsplan mit Nr. T37 bezeichneten TG-Stellplatz.
(= 2+1/2-Zimmer-Maisonette-Wohnung im 1. und 2. DG in der Enzstr. 8/4, ca. 56 m², Baujahr 1992, Dachterrasse, Abstellraum im UG sowie ein TG-Stellplatz, leerstehend und unvermietet)*
Einsichtnahme in Gutachten zwischen 08.30 Uhr und 13.00 Uhr an der Infotheke des Amtsgerichts Stuttgart.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bieter müssen sich im Termin ausweisen und damit rechnen, dass Sicherheit zu leisten ist. Diese beträgt in der Regel 10% des Verkehrswertes und ist sofort durch selbstschuldnerische Bankbürgschaft, bestätigten Bundesbankscheck oder durch von einem Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck (nicht älter als 3 Werktage), zu erbringen.
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Die Sicherheitsleistung ist auch möglich durch Überweisung auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg:
BW-Bank (BLZ 600 501 01)
Kto.Nr.: 7871531505
Verwendungszweck: 9800100100309 ST, Az. 1 K 403/10, AG Stuttgart, SHL
Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (ca. 10-14 Tage vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.
Einsichtnahme in Gutachten zwischen 08.30 Uhr und 13.00 Uhr an der Infotheke des Amtsgerichts Stuttgart.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bieter müssen sich im Termin ausweisen und damit rechnen, dass Sicherheit zu leisten ist. Diese beträgt in der Regel 10% des Verkehrswertes und ist sofort durch selbstschuldnerische Bankbürgschaft, bestätigten Bundesbankscheck oder durch von einem Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck (nicht älter als 3 Werktage), zu erbringen.
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Die Sicherheitsleistung ist auch möglich durch Überweisung auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg:
BW-Bank (BLZ 600 501 01)
Kto.Nr.: 7871531505
Verwendungszweck: 9800100100309 ST, Az. 1 K 90/11, AG Stuttgart, SHL
Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (ca. 10-14 Tage vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.
Betreibender Gläubiger:
Südwestbank AG
Frau Fischer, Tel. 0711 6644 2649
Einsichtnahme in Gutachten zwischen 08.30 Uhr und 13.00 Uhr an der Infotheke des Amtsgerichts Stuttgart.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bieter müssen sich im Termin ausweisen und damit rechnen, dass Sicherheit zu leisten ist. Diese beträgt in der Regel 10% des Verkehrswertes und ist sofort durch selbstschuldnerische Bankbürgschaft, bestätigten Bundesbankscheck oder durch von einem Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck (nicht älter als 3 Werktage), zu erbringen.
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Die Sicherheitsleistung ist auch möglich durch Überweisung auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg:
BW-Bank (BLZ 600 501 01)
Kto.Nr.: 7871531505
Verwendungszweck: 9800100100309 ST, Az. 1 K 100/11, AG Stuttgart, SHL
Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (ca. 10-14 Tage vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.
Betreibender Gläubiger:
Südwestbank AG
Frau Fischer, Tel. 0711 6644 2649
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der im Grundbuch von Stuttgart-Sillenbuch eingetragene Grundbesitz
Heft 5197 Stuttgart-Sillenbuch BV Nr. 1
215 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung Heumaden
Flst. 171, Brachetweg 22, -: 05 a 10 m²
Gebäude- und Freifläche
verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 5 bezeichneten Wohnung mit 2 Balkonen und Dachterrasse im 1. und 2. Dachgeschoss sowie einem Abstellraum im UG.
(eigengenutzte 3-Zimmer-Maisonettewohnung, Baujahr 1993/1994, Wohnfläche ca. 81 m², Sondernutzungsrecht für 1 Pkw-Stellplatz)*
Einsichtnahme in Gutachten zwischen 08.30 Uhr und 13.00 Uhr an der Infotheke des Amtsgerichts Stuttgart.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bieter müssen sich im Termin ausweisen und damit rechnen, dass Sicherheit zu leisten ist. Diese beträgt in der Regel 10% des Verkehrswertes und ist sofort durch selbstschuldnerische Bankbürgschaft, bestätigten Bundesbankscheck oder durch von einem Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck (nicht älter als 3 Werktage), zu erbringen.
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Die Sicherheitsleistung ist auch möglich durch Überweisung auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg:
BW-Bank (BLZ 600 501 01)
Kto.Nr.: 7871531505
Verwendungszweck: 9800100100309 ST, Az. 1 K 348/09, AG Stuttgart, SHL
Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (ca. 10-14 Tage vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der im Grundbuch von Sindelfingen eingetragene Grundbesitz
Heft 9177 Sindelfingen BV Nr. 1
396 / 100.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung Sindelfingen
Flst. 7900/2, Friedrich-Ebert-Straße 15, 15/1, 17, 17/1, -: 15.971 m²
Gebäude- und Freifläche
verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 15024 bezeichneten Wohnung.
Heft 9177 Sindelfingen BV Nr. 2 zu 1
Flst. 7900/1, -: 01 ha 25 a 71 m² Grunddienstbarkeit für alle Anteile (GBH 9001 bis 9242) betreffend Geh- und Fahrrecht
(3-Zimmer-Wohnung im 2. OG von Haus Nr. 15 mit offener Küche, Bad, separates WC, Flur, ca. 86 m², Balkon, Keller, Garagenbox, Baujahr 1973, eigengenutzt)*
Einsichtnahme in Gutachten zwischen 08.30 Uhr und 13.00 Uhr an der Infotheke des Amtsgerichts Stuttgart.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bieter müssen sich im Termin ausweisen und damit rechnen, dass Sicherheit zu leisten ist. Diese beträgt in der Regel 10% des Verkehrswertes und ist sofort durch selbstschuldnerische Bankbürgschaft, bestätigten Bundesbankscheck oder durch von einem Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck (nicht älter als 3 Werktage), zu erbringen.
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Die Sicherheitsleistung ist auch möglich durch Überweisung auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg:
BW-Bank (BLZ 600 501 01)
Kto.Nr.: 7871531505
Verwendungszweck: 9800100100309 ST, Az. 5 K 137/11, AG Stuttgart, SHL
Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (ca. 10-14 Tage vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der im Grundbuch von Weil der Stadt eingetragene Grundbesitz
Heft 13488 Weil der Stadt BV Nr. 1
Gemarkung Weil der Stadt
Flst. 5360, Wolfsgrube, -: 14 a 72 m²
Landwirtschaftsfläche
(Grünlandfläche, die teilweise zu Freizeitzwecken genutzt wird, Geräteschuppen, Gartenhaus)*
öffentlich versteigert werden.
Verkehrswert gemäß § 74a Abs. 5 ZVG: 5.900,00 EUR
Einsichtnahme in Gutachten zwischen 08.30 Uhr und 13.00 Uhr an der Infotheke des Amtsgerichts Stuttgart.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bieter müssen sich im Termin ausweisen und damit rechnen, dass Sicherheit zu leisten ist. Diese beträgt in der Regel 10% des Verkehrswertes und ist sofort durch selbstschuldnerische Bankbürgschaft, bestätigten Bundesbankscheck oder durch von einem Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck (nicht älter als 3 Werktage), zu erbringen.
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Die Sicherheitsleistung ist auch möglich durch Überweisung auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg:
BW-Bank (BLZ 600 501 01)
Kto.Nr.: 7871531505
Verwendungszweck: 9800100100309 ST, Az. 5 K 50/11, AG Stuttgart, SHL
Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (ca. 10-14 Tage vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.
Einsichtnahme in Gutachten zwischen 08.30 Uhr und 13.00 Uhr an der Infotheke des Amtsgerichts Stuttgart.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bieter müssen sich im Termin ausweisen und damit rechnen, dass Sicherheit zu leisten ist. Diese beträgt in der Regel 10% des Verkehrswertes und ist sofort durch selbstschuldnerische Bankbürgschaft, bestätigten Bundesbankscheck oder durch von einem Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck (nicht älter als 3 Werktage), zu erbringen.
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Die Sicherheitsleistung ist auch möglich durch Überweisung auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg:
BW-Bank (BLZ 600 501 01)
Kto.Nr.: 7871531505
Verwendungszweck: 9800100100309 ST, Az. 5 K 22/11, AG Stuttgart, SHL
Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (ca. 10-14 Tage vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.
Einsichtnahme in Gutachten zwischen 08.30 Uhr und 13.00 Uhr an der Infotheke des Amtsgerichts Stuttgart.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bieter müssen sich im Termin ausweisen und damit rechnen, dass Sicherheit zu leisten ist. Diese beträgt in der Regel 10% des Verkehrswertes und ist sofort durch selbstschuldnerische Bankbürgschaft, bestätigten Bundesbankscheck oder durch von einem Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck (nicht älter als 3 Werktage), zu erbringen.
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Die Sicherheitsleistung ist auch möglich durch Überweisung auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg:
BW-Bank (BLZ 600 501 01)
Kto.Nr.: 7871531505
Verwendungszweck: 9800100100309 ST, Az. 5 K 21/11, AG Stuttgart, SHL
Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (ca. 10-14 Tage vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.
Einsichtnahme in Gutachten zwischen 08.30 Uhr und 13.00 Uhr an der Infotheke des Amtsgerichts Stuttgart.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bieter müssen sich im Termin ausweisen und damit rechnen, dass Sicherheit zu leisten ist. Diese beträgt in der Regel 10% des Verkehrswertes und ist sofort durch selbstschuldnerische Bankbürgschaft, bestätigten Bundesbankscheck oder durch von einem Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck (nicht älter als 3 Werktage), zu erbringen.
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Die Sicherheitsleistung ist auch möglich durch Überweisung auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg:
BW-Bank (BLZ 600 501 01)
Kto.Nr.: 7871531505
Verwendungszweck: 9800100100309 ST, Az. 5 K 14/11, AG Stuttgart, SHL
Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (ca. 10-14 Tage vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der im Grundbuch von Stuttgart eingetragene Grundbesitz
Heft 17766 Stuttgart BV Nr. 14
Gemarkung Stuttgart
Flst. 456/6, Hornisgrindenweg 15, -: 06 a 05 m²
Gebäude- und Freifläche
(= Mehrfamilienwohnhaus mit einer 2-Zimmer-Einliegerwohnung im UG, die sich im Umbau befindet und leer steht, mit 32,52 m²; 5-Zimmer-Wohnung mit 153,94 m² im EG; 5-Zimmer-Wohnung im OG mit 125,26 m²; 3-Zimmer-Wohnung im DG mit 93,61 m². Eine Doppelgarage, 1 Einzelgarage. Baujahr 1957, Umbaubeginn 2007, z.T. noch nicht fertig gestellt. Der Ausstattungsstandard ist mittel bis gehoben)*
Einsichtnahme in Gutachten zwischen 08.30 Uhr und 13.00 Uhr an der Infotheke des Amtsgerichts Stuttgart.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bieter müssen sich im Termin ausweisen und damit rechnen, dass Sicherheit zu leisten ist. Diese beträgt in der Regel 10% des Verkehrswertes und ist sofort durch selbstschuldnerische Bankbürgschaft, bestätigten Bundesbankscheck oder durch von einem Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck (nicht älter als 3 Werktage), zu erbringen.
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Die Sicherheitsleistung ist auch möglich durch Überweisung auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg:
BW-Bank (BLZ 600 501 01)
Kto.Nr.: 7871531505
Verwendungszweck: 9800100100309 ST, Az. 4 K 184/11, AG Stuttgart, SHL
Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (ca. 10-14 Tage vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.
Einsichtnahme in Gutachten zwischen 08.30 Uhr und 13.00 Uhr an der Infotheke des Amtsgerichts Stuttgart.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bieter müssen sich im Termin ausweisen und damit rechnen, dass Sicherheit zu leisten ist. Diese beträgt in der Regel 10% des Verkehrswertes und ist sofort durch selbstschuldnerische Bankbürgschaft, bestätigten Bundesbankscheck oder durch von einem Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck (nicht älter als 3 Werktage), zu erbringen.
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Die Sicherheitsleistung ist auch möglich durch Überweisung auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg:
BW-Bank (BLZ 600 501 01)
Kto.Nr.: 7871531505
Verwendungszweck: 9800100100309 ST, Az. 1 K 125/10, AG Stuttgart, SHL
Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (ca. 10-14 Tage vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.
Einsichtnahme in Gutachten zwischen 08.30 Uhr und 13.00 Uhr an der Infotheke des Amtsgerichts Stuttgart.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bieter müssen sich im Termin ausweisen und damit rechnen, dass Sicherheit zu leisten ist. Diese beträgt in der Regel 10% des Verkehrswertes und ist sofort durch selbstschuldnerische Bankbürgschaft, bestätigten Bundesbankscheck oder durch von einem Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck (nicht älter als 3 Werktage), zu erbringen.
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Die Sicherheitsleistung ist auch möglich durch Überweisung auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg:
BW-Bank (BLZ 600 501 01)
Kto.Nr.: 7871531505
Verwendungszweck: 9800100100309 ST, Az. 6 K 196/11, AG Stuttgart, SHL
Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (ca. 10-14 Tage vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.
Betreibender Gläubiger:
DSL-Bank - Ein Geschäftsbereich der Deutschen Postbank AG
vertreten durch RAe Junge und Kollegen
Telefon: 0221 9977 198
Aktenzeichen: 98124/11 Ne/DA
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der im Grundbuch von Steinenbronn eingetragene Grundbesitz
Heft 714 Steinenbronn BV Nr. 1
Gemarkung Waldenbuch
Flst. 606/3, Schafgartenstr. 35, -: 01 a 01 m²
Gebäude- und Freifläche
Heft 714 Steinenbronn BV Nr. 2
Gemarkung Waldenbuch
Flst. 606/12, Sonnenhalde, -: 01 a 95 m²
Gartenland
(= altes Wohnhaus, Baujahr unbekannt; bestehend aus Waschküche, Heizraum und 3 Abstellräumen im UG mit 66 m² Grundfläche; Diele, Küche, 2 Zimmern, Bad/WC im EG und 2 Räumen im DG mit 66 m² Grundfläche; nicht ausgebauter Dachraum mit 53 m² Grundfläche. Rückgebäude: Altes, scheunenartiges Rückgebäude, Baujahr unbekannt, mit Lagerfläche i.H.v. jeweils 50 m² im EG und DG)*
öffentlich versteigert werden.
Verkehrswert gemäß § 74a Abs. 5 ZVG:
GBH 714 BV Nr. 1: 90.000,00 EUR
GBH 714 BV Nr. 2: 70.000,00 EUR
GBH 714 BV Nr. 1 und 2: 160.000,00 EUR
Einsichtnahme in Gutachten zwischen 08.30 Uhr und 13.00 Uhr an der Infotheke des Amtsgerichts Stuttgart.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bieter müssen sich im Termin ausweisen und damit rechnen, dass Sicherheit zu leisten ist. Diese beträgt in der Regel 10% des Verkehrswertes und ist sofort durch selbstschuldnerische Bankbürgschaft, bestätigten Bundesbankscheck oder durch von einem Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck (nicht älter als 3 Werktage), zu erbringen.
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Die Sicherheitsleistung ist auch möglich durch Überweisung auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg:
BW-Bank (BLZ 600 501 01)
Kto.Nr.: 7871531505
Verwendungszweck: 9800100100309 ST, Az. 4 K 182/11, AG Stuttgart, SHL
Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (ca. 10-14 Tage vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der im Grundbuch von Bondorf eingetragene Grundbesitz
Heft 4746 Bondorf BV Nr. 1
Gemarkung Bondorf
Flst. 3790/37, Hohenzollernstraße 1/009, -: 143 m²
Gebäude- und Freifläche
(= Reihenmittelhaus mit Zugangsweg zur Straße; bestehend aus großem Kellerraum, Heizungsraum und Waschküche im UG; Wohn-/Essbereich, Terrasse, Küche, WC im EG mit 60,44 m²; 3 Zimmer, Bad/WC im DG und 1 Zimmer im Dachraum mit insgesamt 73,89 m². Nutzungsrecht an 2 Pkw-Stellplätzen im Freien auf öffentlichem Parkstreifen, Baujahr 2003)*
Einsichtnahme in Gutachten zwischen 08.30 Uhr und 13.00 Uhr an der Infotheke des Amtsgerichts Stuttgart.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bieter müssen sich im Termin ausweisen und damit rechnen, dass Sicherheit zu leisten ist. Diese beträgt in der Regel 10% des Verkehrswertes und ist sofort durch selbstschuldnerische Bankbürgschaft, bestätigten Bundesbankscheck oder durch von einem Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck (nicht älter als 3 Werktage) zu erbringen.
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Die Sicherheitsleistung ist auch möglich durch Überweisung auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg:
BW-Bank (BLZ 600 501 01)
Kto.Nr.: 7871531505
Verwendungszweck: 9800100100309 ST, Az. 4 K 120/11, AG Stuttgart, SHL
Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (ca. 10-14 Tage vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der im Grundbuch von Waldenbuch eingetragene Grundbesitz
Heft 3177 Waldenbuch BV Nr. 1
Gemarkung Waldenbuch
Flst. 1350, Eichhalde, -: 2.130 m²
Landwirtschaftsfläche, Acker
öffentlich versteigert werden.
Verkehrswert gemäß § 74a Abs. 5 ZVG: 4.260,00 EUR
Einsichtnahme in Gutachten zwischen 08.30 Uhr und 13.00 Uhr an der Infotheke des Amtsgerichts Stuttgart.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bieter müssen sich im Termin ausweisen und damit rechnen, dass Sicherheit zu leisten ist. Diese beträgt in der Regel 10% des Verkehrswertes und ist sofort durch selbstschuldnerische Bankbürgschaft, bestätigten Bundesbankscheck oder durch von einem Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck (nicht älter als 3 Werktage), zu erbringen.
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Die Sicherheitsleistung ist auch möglich durch Überweisung auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg:
BW-Bank (BLZ 600 501 01)
Kto.Nr.: 7871531505
Verwendungszweck: 9800100100309 ST, Az. 6 K 253/11, AG Stuttgart, SHL
Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (ca. 10-14 Tage vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.
Betreibender Gläubiger:
Vereinigte Volksbank AG
Frau Töpler, Tel. 07031 864 553
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der im Grundbuch von Weil im Schönbuch eingetragene Grundbesitz
Heft 2800 Weil im Schönbuch BV Nr. 1
123 / 10.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung Weil im Schönbuch
Flst. 4826, Im Troppel 32, 36
Pappelweg 15
Gebäude- und Freifläche, -: 01 ha 11 a 41 m²
verbunden mit dem Sondereigentum an der 4-Zimmer-Wohnung im 1. OG von Block 2, mit einem Abstellraum im UG und einer Garage in der TG2, im Aufteilungsplan mit Nr. 41 bezeichnet.
(Pappelweg 15, 4-Zimmer-Wohnung im 1. OG, Balkon, Wohnfläche ca. 95 m², Baujahr ca. 1972, Pkw-Stellplatz in der Tiefgarage)*
Einsichtnahme in Gutachten zwischen 08.30 Uhr und 13.00 Uhr an der Infotheke des Amtsgerichts Stuttgart.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bieter müssen sich im Termin ausweisen und damit rechnen, dass Sicherheit zu leisten ist. Diese beträgt in der Regel 10% des Verkehrswertes und ist sofort durch selbstschuldnerische Bankbürgschaft, bestätigten Bundesbankscheck oder durch von einem Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck (nicht älter als 3 Werktage), zu erbringen.
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Die Sicherheitsleistung ist auch möglich durch Überweisung auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg:
BW-Bank (BLZ 600 501 01)
Kto.Nr.: 7871531505
Verwendungszweck: 9800100100309 ST, Az. 6 K 320/09, AG Stuttgart, SHL
Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (ca. 10-14 Tage vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.
Betreibender Gläubiger:
Bausparkasse Mainz AG
Frau Kruger, Tel. 0631 303 288
AZ: 10602747
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der im Grundbuch von Böblingen eingetragene Grundbesitz
Heft 9095 Böblingen BV Nr. 1
Gemarkung Böblingen
Flst. 5817/4, Fichtestraße 8, -: 07 a 06 m²
Gebäude- und Freifläche
(= bebaut mit Geschäftshaus [Büros, insgesamt 10 Einheiten], Garagengebäude, Pkw-Stellplätze im Freien, teilweise vermietet, teilweise leerstehend, Baujahr ca. 1978)*
Einsichtnahme in Gutachten zwischen 08.30 Uhr und 13.00 Uhr an der Infotheke des Amtsgerichts Stuttgart.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bieter müssen sich im Termin ausweisen und damit rechnen, dass Sicherheit zu leisten ist. Diese beträgt in der Regel 10% des Verkehrswertes und ist sofort durch selbstschuldnerische Bankbürgschaft, bestätigten Bundesbankscheck oder durch von einem Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck (nicht älter als 3 Werktage), zu erbringen.
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Die Sicherheitsleistung ist auch möglich durch Überweisung auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg:
BW-Bank (BLZ 600 501 01)
Kto.Nr.: 7871531505
Verwendungszweck: 9800100100309 ST, Az. 1 K 72/11, AG Stuttgart, SHL
Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (ca. 10-14 Tage vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.
Betreibender Gläubiger:
Internationales Bankhaus Bodensee AG
Frau Boenisch, Tel. 07541 304 123
Der Versteigerungsvermerk ist am 03.05.2011 in das Grundbuch eingetragen worden.
Einsichtnahme in Gutachten zwischen 08.30 Uhr und 13.00 Uhr an der Infotheke des Amtsgerichts Stuttgart.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bieter müssen sich im Termin ausweisen und damit rechnen, dass Sicherheit zu leisten ist. Diese beträgt in der Regel 10% des Verkehrswertes und ist sofort durch selbstschuldnerische Bankbürgschaft, bestätigten Bundesbankscheck oder durch von einem Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck (nicht älter als 3 Werktage), zu erbringen.
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Die Sicherheitsleistung ist auch möglich durch Überweisung auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg:
BW-Bank (BLZ 600 501 01)
Kto.Nr.: 7871531505
Verwendungszweck: 9800100100309 ST, Az. 1 K 87/11, AG Stuttgart, SHL
Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (ca. 10-14 Tage vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.