Einsichtnahme in Gutachten zwischen 08.30 Uhr und 13.00 Uhr an der Infotheke des Amtsgerichts Stuttgart.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bieter müssen sich im Termin ausweisen und damit rechnen, dass Sicherheit zu leisten ist. Diese beträgt in der Regel 10% des Verkehrswertes und ist sofort durch selbstschuldnerische Bankbürgschaft, bestätigten Bundesbankscheck oder durch von einem Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck (nicht älter als 3 Werktage), zu erbringen.
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Die Sicherheitsleistung ist auch möglich durch Überweisung auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg:
BW-Bank (BLZ 600 501 01)
Kto.Nr.: 7871531505
Verwendungszweck: 9800100100309 ST, Az. 6 K 339/10, AG Stuttgart, SHL
Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (ca. 10-14 Tage vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der im Grundbuch von Maichingen eingetragene Grundbesitz
Heft 3241 Maichingen BV Nr. 1
226 / 10.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung Sindelfingen
Flst. 1228/10, Schwenninger Str. 3, -: 47 a 09 m²
Gebäude- und Freifläche
verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 16 bezeichneten Wohnung.
(= 3-Zimmer-Wohnung mit Küche, 2 Balkonen, Bad, separatem WC, ca. 83,5 m², im 4. OG, nebst Abstellraum im UG und SNR an einem Pkw-Stellplatz im Freien, Baujahr ca. 1967)*
Einsichtnahme in Gutachten zwischen 08.30 Uhr und 13.00 Uhr an der Infotheke des Amtsgerichts Stuttgart.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bieter müssen sich im Termin ausweisen und damit rechnen, dass Sicherheit zu leisten ist. Diese beträgt in der Regel 10% des Verkehrswertes und ist sofort durch selbstschuldnerische Bankbürgschaft, bestätigten Bundesbankscheck oder durch von einem Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck (nicht älter als 3 Werktage), zu erbringen.
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Die Sicherheitsleistung ist auch möglich durch Überweisung auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg:
BW-Bank (BLZ 600 501 01)
Kto.Nr.: 7871531505
Verwendungszweck: 9800100100309 ST, Az. 4 K 346/10, AG Stuttgart, SHL
Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (ca. 10-14 Tage vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.
Einsichtnahme in Gutachten zwischen 08.30 Uhr und 13.00 Uhr an der Infotheke des Amtsgerichts Stuttgart.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bieter müssen sich im Termin ausweisen und damit rechnen, dass Sicherheit zu leisten ist. Diese beträgt in der Regel 10% des Verkehrswertes und ist sofort durch selbstschuldnerische Bankbürgschaft, bestätigten Bundesbankscheck oder durch von einem Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck (nicht älter als 3 Werktage), zu erbringen.
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Die Sicherheitsleistung ist auch möglich durch Überweisung auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg:
BW-Bank (BLZ 600 501 01)
Kto.Nr.: 7871531505
Verwendungszweck: 9800100100309 ST, Az. 4 K 147/11, AG Stuttgart, SHL
Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (ca. 10-14 Tage vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.
Betreibender Gläubiger:
Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG
Telefon: 0711 125 2375
AZ: 2510465153/KB Bürkle/---
Einsichtnahme in Gutachten zwischen 08.30 Uhr und 13.00 Uhr an der Infotheke des Amtsgerichts Stuttgart.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bieter müssen sich im Termin ausweisen und damit rechnen, dass Sicherheit zu leisten ist. Diese beträgt in der Regel 10% des Verkehrswertes und ist sofort durch selbstschuldnerische Bankbürgschaft, bestätigten Bundesbankscheck oder durch von einem Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck (nicht älter als 3 Werktage), zu erbringen.
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Die Sicherheitsleistung ist auch möglich durch Überweisung auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg:
BW-Bank (BLZ 600 501 01)
Kto.Nr.: 7871531505
Verwendungszweck: 9800100100309 ST, Az. 6 K 144/11, AG Stuttgart, SHL
Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (ca. 10-14 Tage vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.
Betreibende Gläubigerin:
Commerzbank AG
Frau Sattler, Tel. 06142 999 3957
Aktenzeichen: 471 8606220 40
Einsichtnahme in Gutachten zwischen 08.30 Uhr und 13.00 Uhr an der Infotheke des Amtsgerichts Stuttgart.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bieter müssen sich im Termin ausweisen und damit rechnen, dass Sicherheit zu leisten ist. Diese beträgt in der Regel 10% des Verkehrswertes und ist sofort durch selbstschuldnerische Bankbürgschaft, bestätigten Bundesbankscheck oder durch von einem Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck (nicht älter als 3 Werktage), zu erbringen.
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Die Sicherheitsleistung ist auch möglich durch Überweisung auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg:
BW-Bank (BLZ 600 501 01)
Kto.Nr.: 7871531505
Verwendungszweck: 9800100100309 ST, Az. 5 K 286/10, AG Stuttgart, SHL
Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (ca. 10-14 Tage vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.
Betreibender Gläubiger:
Commerzbank AG
Telefon: 06142 999 22692
GZ: 4714377651
Einsichtnahme in Gutachten zwischen 08.30 Uhr und 13.00 Uhr an der Infotheke des Amtsgerichts Stuttgart.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bieter müssen sich im Termin ausweisen und damit rechnen, dass Sicherheit zu leisten ist. Diese beträgt in der Regel 10% des Verkehrswertes und ist sofort durch selbstschuldnerische Bankbürgschaft, bestätigten Bundesbankscheck oder durch von einem Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck (nicht älter als 3 Werktage), zu erbringen.
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Die Sicherheitsleistung ist auch möglich durch Überweisung auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg:
BW-Bank (BLZ 600 501 01)
Kto.Nr.: 7871531505
Verwendungszweck: 9800100100309 ST, Az. 5 K 6/11, AG Stuttgart, SHL
Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (ca. 10-14 Tage vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.
Betreibender Gläubiger:
UniCredit Bank AG
HVB Immobilien
Frau Kellner, Tel. 0711 2051 2377
Geschäftszeichen: IMM3RS
* Angaben ohne Gewähr
offener Besichtigungstermin für Bietinteressenten: Mittwoch, 15.02.2012 um 17.00 Uhr
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der im Grundbuch von Nebringen eingetragene Grundbesitz
Heft 1244 Nebringen BV Nr. 1
304,55 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung Nebringen
Flst. 2835/1, Schollerstr. 3, -: 633 m²
Gebäude- und Freifläche
verbunden mit dem Sondereigentum an dem im Aufteilungsplan mit Nr. 2 bezeichneten Wohnungseigentum.
(Wohnung im 1. OG mit offenem Wohn-/Essbereich samt Küche, Balkon, 1 Zimmer, Bad und Flur sowie 1 weiteres Zimmer und 1 WC im 1. OG, jeweils mit Zugang vom Treppenhaus, ein Abstellraum und 1 WC im UG sowie Doppelgarage, Wohnfläche ca. 109 m², Baujahr 1978)*
Einsichtnahme in Gutachten zwischen 08.30 Uhr und 13.00 Uhr an der Infotheke des Amtsgerichts Stuttgart.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bieter müssen sich im Termin ausweisen und damit rechnen, dass Sicherheit zu leisten ist. Diese beträgt in der Regel 10% des Verkehrswertes und ist sofort durch selbstschuldnerische Bankbürgschaft, bestätigten Bundesbankscheck oder durch von einem Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck (nicht älter als 3 Werktage), zu erbringen.
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Die Sicherheitsleistung ist auch möglich durch Überweisung auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg:
BW-Bank (BLZ 600 501 01)
Kto.Nr.: 7871531505
Verwendungszweck: 9800100100309 ST, Az. 6 K 126/11, AG Stuttgart, SHL
Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (ca. 10-14 Tage vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.
Betreibende Gläubigerin:
Commerzbank AG
Frau Mendoza Sanchez, Tel. 0621 179 25 30
Aktenzeichen: 4715355573
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der im Grundbuch von Gäufelden-Nebringen eingetragene Grundbesitz
Heft 1245 Nebringen BV Nr. 1
511,07 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung Nebringen
Flst. 2835/1, Schollerstr. 3, -: 633 m²
Gebäude- und Freifläche
verbunden mit dem Sondereigentum an dem im Aufteilungsplan mit Nr. 3 bezeichneten Teileigentum.
(Gewerbeeinheit im EG mit 4 Räumen und WC, Nutzfläche 119 m² und 2 Lagerräumen im UG, Grundfläche 61 m², Baujahr 1978 sowie 3 Pkw-Stellplätze im Freien)*
Einsichtnahme in Gutachten zwischen 08.30 Uhr und 13.00 Uhr an der Infotheke des Amtsgerichts Stuttgart.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bieter müssen sich im Termin ausweisen und damit rechnen, dass Sicherheit zu leisten ist. Diese beträgt in der Regel 10% des Verkehrswertes und ist sofort durch selbstschuldnerische Bankbürgschaft, bestätigten Bundesbankscheck oder durch von einem Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck (nicht älter als 3 Werktage), zu erbringen.
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Die Sicherheitsleistung ist auch möglich durch Überweisung auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg:
BW-Bank (BLZ 600 501 01)
Kto.Nr.: 7871531505
Verwendungszweck: 9800100100309 ST, Az. 6 K 127/11, AG Stuttgart, SHL
Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (ca. 10-14 Tage vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.
Betreibende Gläubigerin:
Commerzbank AG
Frau Mendoza Sanchez, Tel. 0621 179 25 30
Aktenzeichen: 4715355573
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der im Grundbuch von Leonberg eingetragene Grundbesitz
Heft 20434 Leonberg BV Nr. 1
49,85 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung Leonberg
Flst. 655, Gerlinger Straße 8, 10, 12, -: 16 a 71 m²
Gebäude- und Freifläche
verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 17 bezeichneten Wohnung Gerlinger Str. 12, 2. OG Mitte sowie Dachkammer Nr. D4.
Sondernutzungsrecht Pkw-Abstellplatz Nr. S4.
(2-Zimmer-Wohnung im 2. OG von Haus Nr. 12, Loggia, Küche, Bad/WC, ca. 42 m², Keller, Dachkammer, Abstellraum DG, Pkw-Stellplatz im Freien, Baujahr 1973, eigengenutzt)*
Einsichtnahme in Gutachten zwischen 08.30 Uhr und 13.00 Uhr an der Infotheke des Amtsgerichts Stuttgart.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bieter müssen sich im Termin ausweisen und damit rechnen, dass Sicherheit zu leisten ist. Diese beträgt in der Regel 10% des Verkehrswertes und ist sofort durch selbstschuldnerische Bankbürgschaft, bestätigten Bundesbankscheck oder durch von einem Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck (nicht älter als 3 Werktage), zu erbringen.
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Die Sicherheitsleistung ist auch möglich durch Überweisung auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg:
BW-Bank (BLZ 600 501 01)
Kto.Nr.: 7871531505
Verwendungszweck: 9800100100309 ST, Az. 5 K 373/09, AG Stuttgart, SHL
Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (ca. 10-14 Tage vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.
Betreibender Gläubiger:
WEG, vertreten durch RA Merz
Telefon: 0711 56 11 72
GZ: WEG Gerlinger Str./--- 60123.4 (II) me/ki
Einsichtnahme in Gutachten zwischen 08.30 Uhr und 13.00 Uhr an der Infotheke des Amtsgerichts Stuttgart.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bieter müssen sich im Termin ausweisen und damit rechnen, dass Sicherheit zu leisten ist. Diese beträgt in der Regel 10% des Verkehrswertes und ist sofort durch selbstschuldnerische Bankbürgschaft, bestätigten Bundesbankscheck oder durch von einem Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck (nicht älter als 3 Werktage), zu erbringen.
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Die Sicherheitsleistung ist auch möglich durch Überweisung auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg:
BW-Bank (BLZ 600 501 01)
Kto.Nr.: 7871531505
Verwendungszweck: 9800100100309 ST, Az. 4 K 62/11, AG Stuttgart, SHL
Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (ca. 10-14 Tage vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.
Betreibender Gläubiger:
WEG vertreten durch RA Schneiderhan
Telefon: 07031 22 71 41
AZ: 110027 PS
Einsichtnahme in Gutachten zwischen 08.30 Uhr und 13.00 Uhr an der Infotheke des Amtsgerichts Stuttgart.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bieter müssen sich im Termin ausweisen und damit rechnen, dass Sicherheit zu leisten ist. Diese beträgt in der Regel 10% des Verkehrswertes und ist sofort durch selbstschuldnerische Bankbürgschaft, bestätigten Bundesbankscheck oder durch von einem Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck (nicht älter als 3 Werktage), zu erbringen.
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Die Sicherheitsleistung ist auch möglich durch Überweisung auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg:
BW-Bank (BLZ 600 501 01)
Kto.Nr.: 7871531505
Verwendungszweck: 9800100100309 ST, Az. 6 K 11/11, AG Stuttgart, SHL
Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (ca. 10-14 Tage vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der im Grundbuch von Aidlingen eingetragene Grundbesitz
Heft 870 Aidlingen BV Nr. 8
Gemarkung Aidlingen
Flst. 102/1, Hauptstr. 37, -: 70 m²
Gebäude- und Freifläche
Heft 870 Aidlingen BV Nr. 9
Gemarkung Aidlingen
Flst. 102/3, Hauptstr. 37/002, -: 180 m²
Gebäude- und Freifläche
Heft 870 Aidlingen BV Nr. 10
Gemarkung Aidlingen
Flst. 102/2, Hauptstr. 37/001, -: 43 m²
Gebäude- und Freifläche
Heft 870 Aidlingen BV Nr. 11 zu 8
hälftiger Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung Aidlingen
Flst. 102, Hauptstraße, -: 68 m²
Gebäude- und Freifläche
Heft 870 Aidlingen BV Nr. 12 zu 8
hälftiger Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung Aidlingen
Flst. 103, Hauptstraße, -: 4 m²
Gebäude- und Freifläche
Heft 870 Aidlingen BV Nr. 13 zu 10
hälftiger Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung Aidlingen
Flst. 102, Hauptstraße, -: 68 m²
Gebäude- und Freifläche
Heft 870 Aidlingen BV Nr. 14 zu 10
hälftiger Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung Aidlingen
Flst. 103, Hauptstraße, -: 4 m²
Gebäude- und Freifläche
(= überbaut mit dem Wohn- und Geschäftshaus Hauptstr. 37, 37/1 und 37/2 [ehemalige Bäckerei mit Verkaufs-, Produktions-, Lager-, Büro- und Vorratsräumen sowie Wohnräumen im 1. und 2. OG des Rückgebäudes]; Wohn- und Nutzfläche Vordergebäude 278 m², Baujahr unbekannt; Wohn- und Nutzfläche Zwischenbau 68 m², Baujahr 1996; Wohn- und Nutzfläche Rückgebäude 278 m², Baujahr 1964)*
Einsichtnahme in Gutachten zwischen 08.30 Uhr und 13.00 Uhr an der Infotheke des Amtsgerichts Stuttgart.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bieter müssen sich im Termin ausweisen und damit rechnen, dass Sicherheit zu leisten ist. Diese beträgt in der Regel 10% des Verkehrswertes und ist sofort durch selbstschuldnerische Bankbürgschaft, bestätigten Bundesbankscheck oder durch von einem Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck (nicht älter als 3 Werktage), zu erbringen.
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Die Sicherheitsleistung ist auch möglich durch Überweisung auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg:
BW-Bank (BLZ 600 501 01)
Kto.Nr.: 7871531505
Verwendungszweck: 9800100100309 ST, Az. 1K 277/10, AG Stuttgart, SHL
Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (ca. 10-14 Tage vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.
Einsichtnahme in Gutachten zwischen 08.30 Uhr und 13.00 Uhr an der Infotheke des Amtsgerichts Stuttgart.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bieter müssen sich im Termin ausweisen und damit rechnen, dass Sicherheit zu leisten ist. Diese beträgt in der Regel 10% des Verkehrswertes und ist sofort durch selbstschuldnerische Bankbürgschaft, bestätigten Bundesbankscheck oder durch von einem Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck (nicht älter als 3 Werktage), zu erbringen.
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Die Sicherheitsleistung ist auch möglich durch Überweisung auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg:
BW-Bank (BLZ 600 501 01)
Kto.Nr.: 7871531505
Verwendungszweck: 9800100100309 ST, Az. 5 K 364/10, AG Stuttgart, SHL
Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (ca. 10-14 Tage vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.
Antragstellervertreter:
RA Dr. Storz, Tel. 0711 6071 317
Einsichtnahme in Gutachten zwischen 08.30 Uhr und 13.00 Uhr an der Infotheke des Amtsgerichts Stuttgart.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bieter müssen sich im Termin ausweisen und damit rechnen, dass Sicherheit zu leisten ist. Diese beträgt in der Regel 10% des Verkehrswertes und ist sofort durch selbstschuldnerische Bankbürgschaft, bestätigten Bundesbankscheck oder durch von einem Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck (nicht älter als 3 Werktage), zu erbringen.
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Die Sicherheitsleistung ist auch möglich durch Überweisung auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg:
BW-Bank (BLZ 600 501 01)
Kto.Nr.: 7871531505
Verwendungszweck: 9800100100309 ST, Az. 1 K 143/11, AG Stuttgart, SHL
Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (ca. 10-14 Tage vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der im Grundbuch von Herrenberg eingetragene Grundbesitz
Heft 7248 Herrenberg BV Nr. 1
188,22 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung Herrenberg
Flst. 3444, Im Seele 90
Raistinger Str. 54
Gebäude- und Freifläche, -: 440 m²
verbunden mit dem Teileigentum, im Aufteilungsplan mit Nr. 6 bezeichnet.
(Büroeinheit in Ebene -2 [ebenerdig zur Raistinger Straße], 2 Räume [Besprechung/Empfang und Büro/Archiv], WC, Duschraum, Flur mit Teeküche, 82 m², Baujahr 1994, Sondernutzungsrecht an 4 Pkw-Stellplätzen im Freien)*
Einsichtnahme in Gutachten zwischen 8.30 Uhr und 13.00 Uhr an der Infotheke des Amtsgerichts Stuttgart.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bieter müssen sich im Termin ausweisen und damit rechnen, dass Sicherheit zu leisten ist. Diese beträgt in der Regel 10% des Verkehrswertes und ist sofort durch selbstschuldnerische Bankbürgschaft, bestätigten Bundesbankscheck oder durch von einem Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck (nicht älter als 3 Werktage), zu erbringen.
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Die Sicherheitsleistung ist auch möglich durch Überweisung auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg:
BW-Bank (BLZ 600 501 01)
Kto.Nr.: 7871531505
Verwendungszweck: 9800100100309 ST, Az. 6 K 276/10, AG Stuttgart, SHL
Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (ca. 10-14 Tage vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der im Grundbuch von Bondorf eingetragene Grundbesitz
Heft 4746 Bondorf BV Nr. 1
Gemarkung Bondorf
Flst. 3790/37, Hohenzollernstraße 1/009, -: 143 m²
Gebäude- und Freifläche
(= Reihenmittelhaus mit Zugangsweg zur Straße; bestehend aus großem Kellerraum, Heizungsraum und Waschküche im UG; Wohn-/Essbereich, Terrasse, Küche, WC im EG mit 60,44 m²; 3 Zimmer, Bad/WC im DG und 1 Zimmer im Dachraum mit insgesamt 73,89 m². Nutzungsrecht an 2 Pkw-Stellplätzen im Freien auf öffentlichem Parkstreifen, Baujahr 2003)*
Einsichtnahme in Gutachten zwischen 08.30 Uhr und 13.00 Uhr an der Infotheke des Amtsgerichts Stuttgart.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bieter müssen sich im Termin ausweisen und damit rechnen, dass Sicherheit zu leisten ist. Diese beträgt in der Regel 10% des Verkehrswertes und ist sofort durch selbstschuldnerische Bankbürgschaft, bestätigten Bundesbankscheck oder durch von einem Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck (nicht älter als 3 Werktage) zu erbringen.
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Die Sicherheitsleistung ist auch möglich durch Überweisung auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg:
BW-Bank (BLZ 600 501 01)
Kto.Nr.: 7871531505
Verwendungszweck: 9800100100309 ST, Az. 4 K 120/11, AG Stuttgart, SHL
Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (ca. 10-14 Tage vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.
Einsichtnahme in Gutachten zwischen 08.30 Uhr und 13.00 Uhr an der Infotheke des Amtsgerichts Stuttgart.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bieter müssen sich im Termin ausweisen und damit rechnen, dass Sicherheit zu leisten ist. Diese beträgt in der Regel 10% des Verkehrswertes und ist sofort durch selbstschuldnerische Bankbürgschaft, bestätigten Bundesbankscheck oder durch von einem Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck (nicht älter als 3 Werktage), zu erbringen.
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Die Sicherheitsleistung ist auch möglich durch Überweisung auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg:
BW-Bank (BLZ 600 501 01)
Kto.Nr.: 7871531505
Verwendungszweck: 9800100100309 ST, Az. 5 K 36/11, AG Stuttgart, SHL
Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (ca. 10-14 Tage vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.
Betreibender Gläubiger:
UniCredit Bank AG
HVB Immobilien
Frau Kellner, Tel. 0711 2051 2377
Geschäftszeichen: IMM3RS
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll der im Grundbuch von Herrenberg eingetragene Grundbesitz
Heft 2255 Herrenberg BV Nr. 1
Gemarkung Herrenberg
Flst. 232/1, Spitalwaldstraße 11, -: 09 a 04 m²
Gebäude- und Freifläche
Heft 2255 Herrenberg BV Nr. 2
Gemarkung Herrenberg
Flst. 232/4, Spitalwaldstraße, -: 39 m²
Gebäude- und Freifläche
Heft 2255 Herrenberg BV Nr. 3
Gemarkung Herrenberg
Flst. 232/7, Spitalwaldstraße, -: 49 m²
Gebäude- und Freifläche
Heft 2255 Herrenberg BV Nr. 4 zu 1 - 1/2 Miteigentumsanteil
Gemarkung Herrenberg
Flst. 232/2, Spitalwaldstraße, -: 46 m²
Verkehrsfläche
(= vermietete Zweifamilien-Doppelhaushälfte, Mietfläche insgesamt ca. 155 m², Garten mit Geräteschuppen und Gartenhaus, zwei Garagen, Baujahr ca. 1960)*
Einsichtnahme in Gutachten zwischen 08.30 Uhr und 13.00 Uhr an der Infotheke des Amtsgerichts Stuttgart.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bieter müssen sich im Termin ausweisen und damit rechnen, dass Sicherheit zu leisten ist. Diese beträgt in der Regel 10% des Verkehrswertes und ist sofort durch selbstschuldnerische Bankbürgschaft, bestätigten Bundesbankscheck oder durch von einem Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck (nicht älter als 3 Werktage), zu erbringen.
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Die Sicherheitsleistung ist auch möglich durch Überweisung auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg:
BW-Bank (BLZ 600 501 01)
Kto.Nr.: 7871531505
Verwendungszweck: 9800100100309 ST, Az. 1 K 407/10, AG Stuttgart, SHL
Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (ca. 10-14 Tage vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.
Einsichtnahme in Gutachten zwischen 08.30 Uhr und 13.00 Uhr an der Infotheke des Amtsgerichts Stuttgart.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bieter müssen sich im Termin ausweisen und damit rechnen, dass Sicherheit zu leisten ist. Diese beträgt in der Regel 10% des Verkehrswertes und ist sofort durch selbstschuldnerische Bankbürgschaft, bestätigten Bundesbankscheck oder durch von einem Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck (nicht älter als 3 Werktage), zu erbringen.
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Die Sicherheitsleistung ist auch möglich durch Überweisung auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg:
BW-Bank (BLZ 600 501 01)
Kto.Nr.: 7871531505
Verwendungszweck: 9800100100309 ST, Az. 6 K 227/11, AG Stuttgart, SHL
Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (ca. 10-14 Tage vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.
Betreibender Gläubiger:
WEG vertreten durch RA Sakson
Telefon: 0711 240 651
AZ: WEG Hauptstätter Straße sk/jä
Der Versteigerungsvermerk ist am 09.12.2010 in das Grundbuch eingetragen worden.
Einsichtnahme in Gutachten zwischen 08.30 Uhr und 13.00 Uhr an der Infotheke des Amtsgerichts Stuttgart.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bieter müssen sich im Termin ausweisen und damit rechnen, dass Sicherheit zu leisten ist. Diese beträgt in der Regel 10% des Verkehrswertes und ist sofort durch selbstschuldnerische Bankbürgschaft, bestätigten Bundesbankscheck oder durch von einem Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck (nicht älter als 3 Werktage), zu erbringen.
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Die Sicherheitsleistung ist auch möglich durch Überweisung auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg:
BW-Bank (BLZ 600 501 01)
Kto.Nr.: 7871531505
Verwendungszweck: 9800100100309 ST, Az. 1 K 345/10, AG Stuttgart, SHL
Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (ca. 10-14 Tage vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.