Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der im Grundbuch von Grafenau-Döffingen eingetragene Grundbesitz
Heft 2702 Döffingen BV Nr. 1
147,6 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung Döffingen
Flst. 51, Dätzinger Straße, -: 74 m²
Landwirtschaftsfläche
Flst. 51/1, Bei der Linde 11, 13, 15, -: 634 m²
Gebäude- und Freifläche
verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 8 bezeichneten Wohnung mit Nebenräumen.
(Bei der Linde 15, abgeschlossene Einheit im 1. und 2. DG, nicht ausgebaute Räume, Gesamtfläche ca. 186 m², Baujahr 17./18. Jahrhundert, Denkmalschutz)*
Einsichtnahme in Gutachten zwischen 08.30 Uhr und 13.00 Uhr an der Infotheke des Amtsgerichts Stuttgart.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bieter müssen sich im Termin ausweisen und damit rechnen, dass Sicherheit zu leisten ist. Diese beträgt in der Regel 10% des Verkehrswertes und ist sofort durch selbstschuldnerische Bankbürgschaft, bestätigten Bundesbankscheck oder durch von einem Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck (nicht älter als 3 Werktage), zu erbringen.
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Die Sicherheitsleistung ist auch möglich durch Überweisung auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg:
BW-Bank (BLZ 600 501 01)
Kto.Nr.: 7871531505
Verwendungszweck: 9800100100309 ST, Az. 6 K 154/11, AG Stuttgart, SHL
Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (ca. 10-14 Tage vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.
Einsichtnahme in Gutachten zwischen 08.30 Uhr und 13.00 Uhr an der Infotheke des Amtsgerichts Stuttgart.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bieter müssen sich im Termin ausweisen und damit rechnen, dass Sicherheit zu leisten ist. Diese beträgt in der Regel 10% des Verkehrswertes und ist sofort durch selbstschuldnerische Bankbürgschaft, bestätigten Bundesbankscheck oder durch von einem Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck (nicht älter als 3 Werktage), zu erbringen.
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Die Sicherheitsleistung ist auch möglich durch Überweisung auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg:
BW-Bank (BLZ 600 501 01)
Kto.Nr.: 7871531505
Verwendungszweck: 9800100100309 ST, Az. 5 K 346/09, AG Stuttgart, SHL
Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (ca. 10-14 Tage vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.
Gläubigervertreter:
Rain Dr. Weihrather, Innsbruck
Telefon: 0043 512 574 921
Einsichtnahme in Gutachten zwischen 08.30 Uhr und 13.00 Uhr an der Infotheke des Amtsgerichts Stuttgart.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bieter müssen sich im Termin ausweisen und damit rechnen, dass Sicherheit zu leisten ist. Diese beträgt in der Regel 10% des Verkehrswertes und ist sofort durch selbstschuldnerische Bankbürgschaft, bestätigten Bundesbankscheck oder durch von einem Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck (nicht älter als 3 Werktage), zu erbringen.
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Die Sicherheitsleistung ist auch möglich durch Überweisung auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg:
BW-Bank (BLZ 600 501 01)
Kto.Nr.: 7871531505
Verwendungszweck: 9800100100309 ST, Az. 5 K 164/11, AG Stuttgart, SHL
Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (ca. 10-14 Tage vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.
Betreibender Gläubiger:
UniCredit Bank AG
Frau Kellner, Tel. 0711 2051 2377
(1+1/2-Zimmer-Wohnung im EG von Haus Nr. 13, mit Kochecke, Dusche/WC, Abstellraum, Flur, ca. 65 m², Terrasse mit Garten, TG-Stellplatz, Baujahr 2004, vermietet)*
Einsichtnahme in Gutachten zwischen 08.30 Uhr und 13.00 Uhr an der Infotheke des Amtsgerichts Stuttgart.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bieter müssen sich im Termin ausweisen und damit rechnen, dass Sicherheit zu leisten ist. Diese beträgt in der Regel 10% des Verkehrswertes und ist sofort durch selbstschuldnerische Bankbürgschaft, bestätigten Bundesbankscheck oder durch von einem Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck (nicht älter als 3 Werktage), zu erbringen.
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Die Sicherheitsleistung ist auch möglich durch Überweisung auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg:
BW-Bank (BLZ 600 501 01)
Kto.Nr.: 7871531505
Verwendungszweck: 9800100100309 ST, Az. 5 K 226/11, AG Stuttgart, SHL
Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (ca. 10-14 Tage vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.
Einsichtnahme in Gutachten zwischen 08.30 Uhr und 13.00 Uhr an der Infotheke des Amtsgerichts Stuttgart.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bieter müssen sich im Termin ausweisen und damit rechnen, dass Sicherheit zu leisten ist. Diese beträgt in der Regel 10% des Verkehrswertes und ist sofort durch selbstschuldnerische Bankbürgschaft, bestätigten Bundesbankscheck oder durch von einem Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck (nicht älter als 3 Werktage), zu erbringen.
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Die Sicherheitsleistung ist auch möglich durch Überweisung auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg:
BW-Bank (BLZ 600 501 01)
Kto.Nr.: 7871531505
Verwendungszweck: 9800100100309 ST, Az. 5 K 213/11, AG Stuttgart, SHL
Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (ca. 10-14 Tage vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.