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Zwangsversteigerungs-Termine der Amtsgerichte
Versteigerungstermine des Amtsgerichts Neuruppin

Alle 40 Termine in einer Liste nach Versteigerungsdatum oder nach Publizierungsdatum sortiert.
Alle Termine als PDF-Liste. Benachrichtigung bei neuen Terminen per Email.



Amtsgericht: Neuruppin
Aktenzeichen: 7 K 456-09
Versteigerungstermin:  Mittwoch, 13.06.2012, 13:00 Uhr
Versteigerungsort: Gerichtsgebäude Karl-Marx-Str. 18 a, 16816 Neuruppin
Saal: 325, 2. OG
Verkehrswert: 192.400,00 EUR
Objektart: Mehrfamilienhaus, Unbebautes Grundstück
Objektanschrift: Straße der Solidarität 46, 16928 Blumenthal

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Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die im Grundbuch von Blumenthal Blatt 176 eingetragenen Grundstücke,
Bezeichnung gemäß Bestandsverzeichnis:

Nr. 2
Gemarkung Blumenthal, Flur 1, Flurstück 352
Gebäude- und Freifläche Wohnen, Straße der Solidarität 46
Größe: 653 m²

Nr. 4
Gemarkung Blumenthal, Flur 1, Flurstück 354
Gebäude- und Freifläche ungenutzt, Straße der Einheit
Größe: 406 m²

Nr. 5
Gemarkung Blumenthal, Flur 1, Flurstück 355
Gebäude- und Freifläche ungenutzt, Straße der Einheit
Größe: 388 m²

Nr. 6
Gemarkung Blumenthal, Flur 1, Flurstück 356
Gebäude- und Freifläche ungenutzt, Straße der Einheit
Größe: 592 m²

Laut Gutachter: Ein Grundstück in 16928 Blumenthal, Straße der Solidarität 46, bebaut mit einem Mehrfamilienhaus (7 WE, Baujahr um 1900, Sanierung 1997/1998) sowie drei angrenzende, unbebaute Grundstücke;

versteigert werden.

Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch am 02.12.2009 eingetragen worden.

Der Verkehrswert wurde gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG festgesetzt auf insgesamt 192.400,00 EUR.
Die Einzelwerte der beschlagnahmten Grundstücke werden wie folgt festgesetzt:
Für das Grundstück Gemarkung Blumenthal Flur 1 Flurstück 352: 173.000,00 EUR.
Für das Grundstück Gemarkung Blumenthal Flur 1 Flurstück 354: 5.700,00 EUR.
Für das Grundstück Gemarkung Blumenthal Flur 1 Flurstück 355: 5.400,00 EUR.
Für das Grundstück Gemarkung Blumenthal Flur 1 Flurstück 356: 8.300,00 EUR.

Im Termin am 25.01.2012 ist der Zuschlag versagt worden, weil das abgegebene Meistgebot die Hälfte des Grundstückswertes nicht erreicht hat.

 


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