Im Wege der Vollstreckung zur Aufhebung der Gemeinschaft sollen die im Grundbuch von Schönwalde Blatt 310 eingetragenen Grundstücke, Bezeichnung gemäß Bestandsverzeichnis:
lfd. Nr. 5
Gemarkung Schönwalde, Flur 6, Flurstück 62/1
Verkehrsfläche, Grasena
Größe: 17 m²
lfd. Nr. 6
Gemarkung Schönwalde, Flur 6, Flurstück 62/3
Gebäude- und Freifläche, Waldfläche, Grasena
Größe: 2.111 m²
versteigert werden.
Laut vorliegendem Gutachten handelt es sich um unbebaute Grundstücke.
Flurstück 62/1 dient als Schutzstreifen.
Flurstück 62/3 ist eine Waldfläche mit Resten einer ehemaligen Bebauung (Wochenendhaus).
Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch am 31.03.2010 eingetragen worden.
Der Verkehrswert wurde gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG festgesetzt auf:
Flurstück 62/1: 26,00 EUR
Flurstück 62/3: 570,00 EUR
Hinweis: Gemäß § 69 Abs. 1 ZVG ist die Sicherheitsleistung durch Barzahlung ausgeschlossen.
Das Gutachten kann zu den allgemeinen Geschäftszeiten des Amtsgerichts im Zimmer 2-15 eingesehen werden.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll versteigert werden:
Der im Wohnungs- und Teileigentumsgrundbuch von Luckau Blatt 3753 eingetragene, in Luckau gelegene
177 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung Luckau, Flur 12, Flurstück 3938
Gebäude- und Freifläche, Lindenstraße 22
Größe: 564 m²
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im Erdgeschoss links, gekennzeichnet mit Nr. 1/1 bis 1/6 sowie dem nicht zu Wohnzwecken dienenden Raum, gekennzeichnet mit Nr. 1/7 laut Austeilungsplan.
Der Miteigentumsanteil ist durch die zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondernutzungsrechte beschränkt.
Sondernutzungsrechte sind vereinbart. Der o.g. Einheit ist ein Sondernutzungsrecht am Kfz-Stellplatz, bezeichnet mit Nr. 1, zugeordnet.
Der im Wohnungs- und Teileigentumsgrundbuch von Luckau Blatt 3754 eingetragene, in Luckau gelegene
282 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung Luckau, Flur 12, Flurstück 3938
Gebäude- und Freifläche, Lindenstraße 22
Größe: 564 m²
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im Obergeschoss links, gekennzeichnet mit Nr. 2/1 bis 2/8 sowie den nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen, gekennzeichnet mit Nr. 2/9 laut Aufteilungsplan.
Der Miteigentumsanteil ist durch die zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondernutzungsrechte beschränkt.
Sondernutzungsrechte sind vereinbart. Der o.g. Einheit ist ein Sondernutzungsrecht am Kfz-Stellplatz, bezeichnet mit Nr. 2, zugeordnet.
Der im Wohnungs- und Teileigentumsgrundbuch von Luckau Blatt 3755 eingetragene, in Luckau gelegene
261 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung Luckau, Flur 12, Flurstück 3938
Gebäude- und Freifläche, Lindenstraße 22
Größe: 564 m²
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im Erdgeschoss rechts, gekennzeichnet mit Nr. 3/1 bis 3/8 sowie dem nicht zu Wohnzwecken dienenden Raum, gekennzeichnet mit Nr. 3/9 laut Austeilungsplan.
Der Miteigentumsanteil ist durch die zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondernutzungsrechte beschränkt.
Sondernutzungsrechte sind vereinbart. Der o.g. Einheit ist ein Sondernutzungsrecht am Kfz-Stellplatz, bezeichnet mit Nr. 3, zugeordnet.
Der im Wohnungs- und Teileigentumsgrundbuch von Luckau Blatt 3756 eingetragene, in Luckau gelegene
280 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung Luckau, Flur 12, Flurstück 3938
Gebäude- und Freifläche, Lindenstraße 22
Größe: 564 m²
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im Obergeschoss rechts, gekennzeichnet mit Nr. 4/1 bis 4/8 sowie dem nicht zu Wohnzwecken dienenden Raum, gekennzeichnet mit Nr. 4/9 laut Austeilungsplan.
Der Miteigentumsanteil ist durch die zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondernutzungsrechte beschränkt.
Sondernutzungsrechte sind vereinbart. Der o.g. Einheit ist ein Sondernutzungsrecht am Kfz-Stellplatz, bezeichnet mit Nr. 4, zugeordnet.
Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch am 04.06.2010 eingetragen worden.
Der Verkehrswert der Objekte wurde gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG festgesetzt auf:
21.098,00 EUR für das Wohnungs- und Teileigentum eingetragen im Grundbuch von Luckau Blatt 3753
33.615,00 EUR für das Wohnungs- und Teileigentum eingetragen im Grundbuch von Luckau Blatt 3754
31.111,00 EUR für das Wohnungs- und Teileigentum eingetragen im Grundbuch von Luckau Blatt 3755
33.376,00 EUR für das Wohnungs- und Teileigentum eingetragen im Grundbuch von Luckau Blatt 3756
Im Versteigerungstermin am 26.09.2011 ist der Zuschlag versagt worden, weil das abgegebene Meistgebot einschließlich des Kapitalwertes der nach den Versteigerungsbedingungen bestehengebliebenen Rechte die Hälfte des Grundstückswertes nicht erreicht hat.
Hinweis: Gemäß § 69 Abs. 1 ZVG n.F. ist die Leistung der Sicherheit durch Barzahlung ausgeschlossen.
Das Gutachten kann während der Sprechzeiten des Amtsgerichts im Zimmer 1-10 eingesehen werden.
Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die in Straupitz liegenden, im Grundbuch von Straupitz Blatt 1249 eingetragenen, nachstehend beschriebenen Grundstücke
Bestandsverzeichnis Nr. 1
Gemarkung Straupitz, Flur 1, Flurstück 431
Gebäude- und Freifläche Wohnen, Gartenweg
Größe: 439 m²
Bestandsverzeichnis Nr. 2
Gemarkung Straupitz, Flur 1, Flurstück 434
Gebäude- und Freifläche Wohnen, Gartenweg
Größe: 549 m²
versteigert werden.
Bebauung:
Bestandsverzeichnis Nr. 1: Vollunterkellertes, eingeschossiges Typen-Einfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss, Baujahr ca. 1990-1995.
Bestandsverzeichnis Nr. 2: In "2. Reihe" liegendes, unbebautes Grundstück.
Die Versteigerungsvermerke sind in das genannte Grundbuch am 03.12.2003 eingetragen worden.
Die Verkehrswerte wurden gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG festgesetzt auf:
Bestandsverzeichnis Nr. 1: 110.000,00 Euro (je Miteigentumsanteil 55.000,00 Euro)
Bestandsverzeichnis Nr. 2: 8.000,00 Euro (je Miteigentumsanteil 4.000,00 Euro)
In einem früheren Termin ist der Zuschlag versagt worden, weil das abgegebene Meistgebot einschließlich des Kapitalwertes der nach den Versteigerungsbedingungen bestehengebliebenen Rechte die Hälfte des Grundstückswertes nicht erreicht hat.
Hinweis: Gemäß § 69 Abs. 1 ZVG n.F. ist die Leistung der Sicherheit durch Barzahlung ausgeschlossen.
Das Gutachten kann während der Sprechzeiten des Amtsgerichtes Lübben im Zimmer 1-10 eingesehen werden.
Im Wege der Zwangsvollstreckung zum Zwecke der Auseinandersetzung der Gemeinschaft sollen versteigert werden:
Das im Grundbuch von Lübben Blatt 30141 eingetragene Grundstück, Bezeichnung gemäß Bestandsverzeichnis:
lfd. Nr. 2
Gemarkung Treppendorf, Flur 1, Flurstück 126
Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche, Waldfläche, Kimpernweg 16
Größe: 9.288 m²
Das im Grundbuch von Lübben Blatt 30331 eingetragene Grundstück, Bezeichnung gemäß Bestandsverzeichnis:
lfd. Nr. 3
Gemarkung Treppendorf, Flur 1, Flurstück 127
Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche, Kimpernweg 15
Größe: 7.737 m²
Laut vorliegendem Gutachten handelt es sich um ein mit einem Mehrfamilienhaus (ehemals Villa) bebautes Grundstück. Baujahr ca. Anfang des 20. Jahrhunderts, Sanierung in den 1980er Jahren, Nebengebäude (Baujahr ca. Anfang des 20. Jahrhunderts) und Garagen, Schuppen, Unterstellgebäude und ehemalige Kegelhalle.
Der Versteigerungsvermerk ist in die genannten Grundbücher am 05.07.2010 eingetragen worden.
Der Verkehrswert wurde gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG festgesetzt auf:
32.800,00 EUR für das Grundstück Flurstück 126
151.000,00 EUR für das Grundstück Flurstück 127
Hinweis: Gemäß § 69 Abs. 1 ZVG n.F. ist die Leistung der Sicherheit durch Barzahlung ausgeschlossen.
Das Gutachten kann während der Sprechzeiten des Amtsgerichts im Zimmer 2-15 eingesehen werden.
Im Wege der Zwangsvollstreckung zum Zwecke der Auseinandersetzung der Gemeinschaft soll das in Golßen liegende, im Grundbuch von Golßen Blatt 1499 eingetragene, nachstehend beschriebene Grundstück
Gemarkung Golßen, Flur 6, Flurstück 334/7
Gebäude- und Freifläche, Bahnhofstraße 32a
Größe: 806 m²
versteigert werden.
Bebauung:
Eingeschossiges, vollunterkellertes Wohngebäude mit steilem Satteldach und zu Wohnzwecken ausgebautem Dachgeschoss, mit Terrasse und Garage, in freistehender Bauweise, Baujahr ca. 1990.
Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch am 16.06.2003 eingetragen worden.
Der Verkehrswert wurde gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG festgesetzt auf 100.000,00 EUR.
Im Versteigerungstermin am 04.06.2007 ist der Zuschlag versagt worden, weil das abgegebene Meistgebot einschließlich des Kapitalwertes der nach den Versteigerungsbedingungen bestehengebliebenen Rechte die Hälfte des Grundstückswertes nicht erreicht hat.
Hinweis: Gemäß § 69 Abs. 1 ZVG n.F. ist die Leistung der Sicherheit durch Barzahlung ausgeschlossen.
Das Gutachten kann während der Sprechzeiten des Amtsgerichts im Zimmer 2-15 eingesehen werden.
Zur Aufhebung der Gemeinschaft soll das im Grundbuch von Golßen Blatt 1728 eingetragene Grundstück, Bezeichnung gemäß Bestandsverzeichnis:
lfd. Nr. 1
Gemarkung Golßen, Flur 6, Flurstück 103/2
Gebäude- und Freifläche, Stadtwall 3
Größe: 361 m²
versteigert werden.
Laut vorliegendem Gutachten befindet sich auf dem Grundstück ein Einfamilienhaus (Baujahr ca. 1900), Nebengebäude und Garagengebäude (Baujahr 1960). Das Grundstück wird zu Wohnzwecken genutzt.
Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch am 31.08.2010 eingetragen worden.
Der Verkehrswert wurde gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG festgesetzt auf 42.500,00 EUR.
Hinweis: Gemäß § 69 Abs. 1 ZVG n.F. ist die Leistung der Sicherheit durch Barzahlung ausgeschlossen.
Das Gutachten kann während der Sprechzeiten des Amtsgerichts im Zimmer 2-15 eingesehen werden.
Zum Zwecke der Auseinandersetzung der Gemeinschaft soll das im Grundbuch von Schlepzig Blatt 568 eingetragene Grundstück:
Bestandsverzeichnis Nr. 1
Gemarkung Schlepzig, Flur 9, Flurstück 225
Gebäude- und Freifläche, Wasserfläche, Grünfläche, Landwirtschaftsfläche
Größe: 5.050 m²
versteigert werden.
Bebauung:
1995 errichtetes, sehr gut gelegenes, nicht unterkellertes Hotelgebäude mit Gaststätte und Einliegerwohnung im Dachgeschoss, 2005 Renovierung, in Schlepzig Grüne Wiese 11. Erdgeschoss mit Küche und Gastraum, Obergeschoss und ausgebautes Dachgeschoss mit insgesamt 22 Gästezimmern.
Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch am 12.03.2007 eingetragen worden.
Der Verkehrswert wurde gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG festgesetzt auf 407.000,00 Euro (inklusive 22.000,00 Euro Zubehör).
Hinweis: Gemäß § 69 Abs. 1 ZVG n.F. ist die Leistung der Sicherheit durch Barzahlung ausgeschlossen.
Das Gutachten kann während der Sprechzeiten des Amtsgerichts eingesehen werden.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das in Luckau OT Gießmannsdorf liegende, im Grundbuch von Gießmannsdorf Blatt 218 eingetragene, nachstehend beschriebene Grundstück
Gemarkung Gießmannsdorf, Flur 3, Flurstück 141, Größe: 632 m²
versteigert werden.
Bebauung:
Das Grundstück ist mit einem Einfamilienwohnhaus bebaut.
Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch am 22.12.2010 eingetragen worden.
Der Verkehrswert wurde gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG festgesetzt auf 41.000,00 EUR.
Im Versteigerungstermin am 07.11.2011 ist der Zuschlag versagt worden, weil das abgegebene Meistgebot einschließlich des Kapitalwertes der nach den Versteigerungsbedingungen bestehengebliebenen Rechte die Hälfte des Grundstückswertes nicht erreicht hat.
Hinweis: Gemäß § 69 Abs. 1 ZVG n.F. ist die Leistung der Sicherheit durch Barzahlung ausgeschlossen.
Das Gutachten kann während der Sprechzeiten des Amtsgerichtes im Zimmer 1-10 eingesehen werden.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuch von Biebersdorf Blatt 436 eingetragene Grundstück, Bezeichnung gemäß Bestandsverzeichnis:
Gemarkung Biebersdorf, Flur 1, Flurstück 38/1
Gebäude- und Freifläche, An der Krugauer Str. 66
Größe: 533 m²
versteigert werden.
Bebauung:
Das Grundstück ist bebaut mit einem vollunterkellerten Einfamilienhaus mit teilweise ausgebautem Dachgeschoss, Baujahr ca. 1982 und Nebengebäuden.
Der Versteigerungsvermerk wurde in das genannte Grundbuch am 13.02.2007 eingetragen.
Der Verkehrswert wurde gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG festgesetzt auf 71.200,00 EUR.
In einem früheren Versteigerungstermin ist der Zuschlag versagt worden, weil das abgegebene Meistgebot einschließlich des Kapitalwertes der nach den Versteigerungsbedingungen bestehengebliebenen Rechte die Hälfte des Grundstückswertes nicht erreicht hat.
Hinweis: Gemäß § 69 Abs. 1 ZVG n.F. ist die Leistung der Sicherheit durch Barzahlung ausgeschlossen.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Gebäudegrundbuch von Rietzneuendorf Blatt 652 eingetragene Gebäudeeigentum, Bezeichnung gemäß Bestandsverzeichnis:
lfd. Nr. 1
Gebäudeeigentum aufgrund eines dinglichen Nutzungsrechtes auf dem Grundstück
Gemarkung Rietzneuendorf, Flur 2, Flurstück 258 (früher 126/2)
Gebäude- und Freifläche
Größe: 496 m²
eingetragen im Grundbuch von Rietzneuendorf Blatt 17 Abt. II Nr. 11
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuch von Drahnsdorf Blatt 20213 eingetragene Grundstück, Bezeichnung gemäß Bestandsverzeichnis:
Bestandsverzeichnis Nr. 4 (ehemals Nr. 3)
Gemarkung Krossen, Flur 2, Flurstück 9
Landwirtschaftsfläche, Verkehrsfläche, Hauptstrasse 41
Größe: 939 m²
Gemarkung Krossen, Flur 1, Flurstück 65/4
Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche, Waldfläche, Hauptstrasse 41
Größe: 3.828 m²
versteigert werden.
Bebauung:
Eingeschossiges, vollunterkellertes Einfamilienhaus (Baujahr 1999 bis 2002) mit vollausgebautem Dachgeschoss und Nebengaragengebäude (Baujahr 1999 bis 2002).
Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch am 01.11.2010 eingetragen worden.
Der Verkehrswert wurde gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG festgesetzt auf 182.000,00 EUR.
In einem früheren Versteigerungstermin wurde der Zuschlag gemäß § 85 a ZVG wegen Nichterreichens der Hälfte des Grundstückswertes versagt.
Hinweis: Gemäß § 69 Abs. 1 ZVG n.F. ist die Leistung der Sicherheit durch Barzahlung ausgeschlossen.
Das Gutachten kann während der Sprechzeiten des Amtsgerichts im Zimmer 2-15 eingesehen werden.