Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das in Hamburg, Horner Landstraße 413, 415 belegene, im Grundbuch von Horn Geest Blatt 3203 eingetragene Wohnungseigentum, bestehend aus 314/10.000 Miteigentumsanteilen an dem 951 m² großen Grundstück (Flurstück Nr. 4), verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung, im Aufteilungsplan mit Nr. 3 bezeichnet, durch das Gericht versteigert werden.
Die eigentümergenutzte 2-Zimmer-Wohnung (postalische Anschrift Horner Landstraße 415) ist im Erdgeschoss des im Jahr 1949 wieder aufgebauten unterkellerten, fünfgeschossigen Mehrfamilienhauses (Ursprungsjahr 1925) belegen. Bei einer Größe von ca. 49 m² ist der Grundriss zweckmäßig, die Beheizung erfolgt über Nachtspeichergeräte, die Warmwasserversorgung über elektrische Durchlauferhitzer. Zum Sondereigentum gehört das Sondernutzungsrecht an einer Gartenfläche.
Ein Bieter muss darauf vorbereitet sein, dass er im Versteigerungstermin für sein Gebot sofort Sicherheit in Höhe von 10 % vom Verkehrswert leisten muss.
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung im Termin ist gem. § 69 Abs. 1 ZVG gesetzlich ausgeschlossen.
Die Arten der Sicherheitsleistung bestimmen sich nach § 69 Abs. 2 bis 4 ZVG.
Das über den Verkehrswert des Grundbesitzes eingeholte Gutachten kann auf der Geschäftsstelle, Zimmer 1.39, Montag bis Freitag von 09.00 bis 13.00 Uhr eingesehen werden.