Im Wege der Zwangsvollstreckung soll folgender im Wohnungseigentumsgrundbuch von Güstrow Blatt 9346 eingetragener Grundbesitz versteigert werden:
Bestandsverzeichnis Nr. 1
109 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung Güstrow, Flur 64, Flurstück 23
Gebäude- und Gebäudenebenflächen, Gartenland, Grüne Straße 34
Größe: 433 m²
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung nebst Kellerraum, im Aufteilungsplan bezeichnet mit Nr. 3; sowie dem Sondernutzungsrecht an dem Autoabstellplatz Nr. 3; Sondernutzungsregelung gemäß § 15 WEG bezüglich Autoabstellplätze;
für jeden Miteigentumsanteil wurde ein besonderes Grundbuch angelegt (Güstrow Blätter 9344 bis 9354); der hier eingetragene Miteigentumsanteil ist durch die zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte beschränkt;
Veräußerungsbeschränkung; Zustimmung durch den Verwalter;
Ausnahme: Erstveräußerung, Veräußerung an Ehegatten, an Verwandte gerader Linie, durch Konkursverwalter, im Wege der Zwangsvollstreckung, nach § 18 WEG; die Zustimmung kann auf Antrag durch Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer ersetzt werden;
wegen Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums Bezugnahme auf die Bewilligungen vom 02. Dezember 1994 und 13. Dezember 1994 (UR 151/1994 und UR 1960/1994 des Notars Fizke, Rotenburg [Wümme]); übertragen aus Güstrow Blatt 7681, eingetragen am 27. Oktober 1995.
Das im Sanierungsgebiet gelegene Grundstück ist mit einem ca. 1995 errichteten, viergeschossigen, vollunterkellerten Mehrfamilienhaus bebaut. Das Wohnungseigentum besteht an der im 1. OG gelegenen 2-Zimmer-Wohnung mit einer Wohnfläche von ca. 55,68 m² sowie Kellerraum und Pkw-Stellplatz. Es besteht geringer Unterhaltungsstau.
Nähere Angaben können dem zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle ausliegenden Sachverständigengutachten entnommen werden.
Die Beschlagnahme ist am 07.10.2010 wirksam geworden; der Versteigerungsvermerk wurde am 07.10.2010 in das Grundbuch eingetragen.
Verkehrswert gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG: 50.000,00 EUR (incl. 500,00 EUR für Küche als Zubehör).
Bieter haben unter Umständen eine Sicherheit von 10% des Verkehrswertes zu leisten, wobei Barzahlung ausgeschlossen ist.
U.a. kann sie durch Überweisung an die Gerichtskasse erfolgen, und zwar spätestens 7 Tage vor dem Termin wie folgt:
Konto der Landeszentralkasse Schwerin bei der BBk Fil. Rostock
Konto-Nr.: 130 015 53
BLZ: 130 000 00
Verwendungszweck: 21/2130/134.31, 34310001, 823 K 59/10, SiL, Name des Einzahlers