Im Wege der Zwangsvollstreckung soll versteigert werden:
Bezeichnung: Das im Grundbuch von Grammendorf Blatt 648 eingetragene Grundstück, und zwar:
lfd. Nr. 1 des Bestandsverzeichnisses
Gemarkung Grammendorf, Flur 6, Flurstück 2/1
Gebäude- und Freifläche, Dorfstr. 5
Größe: 5.321 m²
Beschreibung laut Gutachten:
Eingeschossiges Fertigteilhaus (Baujahr 1991) mit ausgebautem Dachgeschoss (Wohnfläche ca. 101 m²) sowie einem Nebengebäude. Der Allgemeinzustand ist gut, Renovierungsmaßnahmen sind jedoch noch erforderlich.
Verkehrswert: 32.000,00 EUR
Bemerkungen:
Das Wertgutachten ist auf der Geschäftsstelle Zimmer B.2.01 einzusehen bzw. gegen Kostenzahlung zu erhalten.
Bietinteressenten werden darauf hingewiesen, dass auf Verlangen im Termin Sicherheit in Höhe von 10% des Verkehrswertes zu leisten ist. Barzahlung der Bietsicherheit ist ausgeschlossen.
Zum Bieten steht mindestens eine halbe Stunde zur Verfügung.
Bieter müssen sich mit gültigem Personalausweis oder Pass ausweisen. Wenn für andere geboten oder mitgeboten wird - dies gilt auch für den Ehegatten -, muss eine spezielle Bietvollmacht oder eine Generalvollmacht (mit notarieller Unterschriftsbeglaubigung oder in notarieller Urkunde) vorgelegt werden. Firmenvertreter müssen einen beglaubigten Handelsregisterauszug neuesten Datums (nicht älter als 2 Wochen) vorlegen.
Bei Gebotsabgabe durch eine GbR ist zu beachten, dass dem Gericht und dem Grundbuchamt der Gesellschafterbestand und die Vertretungsbefugnis der Gesellschafter nachgewiesen werden müssen. Dies kann in Ermangelung eines öffentlichen GbR-Registers nur dadurch geschehen, dass die GbR im Versteigerungstermin zu Protokoll des Gerichts begründet wird.