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Zwangsversteigerungs-Termine der Amtsgerichte
Versteigerungstermine des Amtsgerichts Gardelegen

Alle 11 Termine in einer Liste nach Versteigerungsdatum oder nach Publizierungsdatum sortiert.
Alle Termine als PDF-Liste. Benachrichtigung bei neuen Terminen per Email.



Amtsgericht: Gardelegen
Aktenzeichen: 31 K 64-09
Versteigerungstermin:  Donnerstag, 31.05.2012, 09:30 Uhr
Versteigerungsort: Amtsgericht Gardelegen, Bahnhofstr. 29, 39638 Gardelegen
Saal: 3.03
Verkehrswert: 33.000,00 EUR
Objektart: Einfamilienhaus
Objektanschrift: Dorfstr. 28, 39624 Altmersleben
Gutachten: kostenpflichtig zum Preis von 16,00 EUR anfordern
Das Gutachten darf nicht an Dritte weitergegeben bzw. kommerziell genutzt werden.

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Im Wege der Zwangsvollstreckung soll versteigert werden das im Grundbuch von Altmersleben Blatt 145 eingetragene Grundstück

lfd. Nr. 23 des Bestandsverzeichnisses
Gemarkung Altmersleben, Flur 5
Flurstück 402/0, Wohnbaufläche, Dorfstr. 28, Größe: 96 m²
Flurstück 401/0, Wohnbaufläche, Dorfstr. 28, Größe: 639 m²

Bauart:
Baudenkmal in bebauter Ortslage, bebaut mit einem Wohnhaus mit angebauter Durchfahrtsscheune und 2 Wirtschaftsgebäuden. Wohnhausbereich teilsaniert, die sonstigen Gebäude sind wirtschaftlich verschlissen und verbraucht.

Der Grundbesitz befindet sich im Flurbereinigungsverfahren, der Ersteher muss das Verfahren in der gegebenen Lage übernehmen und gegen sich gelten lassen, u.U. erhält er Ersatzgrundstücke oder auch nur eine Geldabfindung, § 15 FlurbG.

Der Versteigerungsvermerk ist eingetragen am 21.12.2009.

Die erste Beschlagnahme erfolgte am 16.12.2009.

Verkehrswert: 33.000,00 EUR.

In einem früheren Termin ist der Zuschlag aus Gründen des § 74 a oder § 85 a ZVG versagt worden. In dem nunmehr anberaumten Termin kann der Zuschlag auch auf ein Gebot erteilt werden, das weniger als die Hälfte des Grundstückswertes beträgt.


Bietinteressenten haben gegebenenfalls im Termin den Nachweis einer eingezahlten Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes vorzulegen.

Als Nachweis genügen ein bestätigter Bundesbankscheck sowie Verrechnungsschecks, die frühestens am dritten Werktag vor dem Versteigerungstermin ausgestellt worden sind.

Die Sicherheitsleistung kann durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt.

 


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