Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen versteigert werden die in den Grundbüchern von Neuendorf Blatt 440, 443 und 564 eingetragenen Grundstücke:
Neuendorf Blatt 440
lfd. Nr. 1 BVZ
Gemarkung Neuendorf, Flur 2, Flurstück 240/105
Mischnutzung mit Wohnen, Hauptstraße 10
Größe: 320 m²
lfd. Nr. 2 BVZ
Gemarkung Neuendorf, Flur 2, Flurstück 287/105
Mischnutzung mit Wohnen, Kleine Hauptstraße 10
Größe: 178 m²
Neuendorf Blatt 443
lfd. Nr. 1 BVZ
Gemarkung Neuendorf, Flur 2, Flurstück 286/105
Mischnutzung mit Wohnen, Kleine Hauptstraße 10
Größe: 204 m²
Neuendorf Blatt 564
lfd. Nr. 1 BVZ
Gemarkung Neuendorf, Flur 2, Flurstück 241/105
Handel- und Dienstleistungsfläche, Kleine Hauptstraße 10
Größe: 1.809 m²
Das gesamte Beschlagnahmeobjekt ist mit einer Brauerei mit Beherbergungs- und Bewirtungsbetrieb (ausschließlich zu gewerblichen Zwecken genutzt, teilweise dreigeschossig, nicht unterkellert, nicht ausbaubares Dachgeschoss, freistehend, mit Lageranbau, Baujahr 1997) bebaut.
Die gesamte Bebauung stellt eine wirtschaftliche Einheit dar. Es sind Eigengrenzüberbauten vorhanden.
Da vom Grundstück, eingetragen in Neuendorf Blatt 564 lfd. Nr. 1 BVZ, Flurstück 241/05 aus alle Gebäudeteile durch offizielle Zugänge betreten werden können, die Belieferung des Gewerbeobjektes über dieses Grundstück erfolgen muss und das Grundstück selbst auch das mit Abstand Größte ist, wurde dieses Grundstück als Stammgrundstück im konkreten Bewertungsfall angesehen. D.h. sämtliche Gebäudeteile werden diesem Grundstück als Stammgrundstück zugeschlagen.
Die übrigen Grundstücke Neuendorf Blatt 440 lfd. Nr. 1 BVZ Flurstück 240/105 und lfd. Nr. 2 BVZ Flurstück 287/105 sowie Neuendorf Blatt 443 lfd. Nr. 1 BVZ Flurstück 286/105 wurden als unbebaute, aber teilweise vollständig überbaute Grundstücke bewertet.
Die Brauerei verfügt über eine jährliche Braukapazität von ca. 15.000 hl. Das Sudhaus ist ausgestattet mit einem 2 Geräte-Sudwerk aus Kupfer, bestehend aus Maische/Kochpfanne und Läuterbottich. Die Ausschlagmenge beträgt ca. 30 hl.
Im Bewirtungsbetrieb besteht eine Sitzplatzkapazität in Höhe von 46 Sitzplätzen (enthalten sind anteilige Plätze für Bar und Biergarten). Daneben verfügt das Bewertungsobjekt über eine Zimmerkapazität von 3 Doppelzimmern sowie 1 Appartement.
Es sind 26 eigene Pkw-Stellplätze vorhanden; einen gesonderten Abstellbereich für einen Bus kann man separieren.
Die Versteigerungsvermerke sind eingetragen am 10.05.2010.
Die erste Beschlagnahme erfolgte am 29.04.2010.
Verkehrswerte:
Neuendorf Blatt 440 Grundstück lfd. Nr. 1 BVZ: 2.490,00 EUR
Neuendorf Blatt 440 Grundstück lfd. Nr. 2 BVZ: 1.440,00 EUR
Neuendorf Blatt 443 Grundstück lfd. Nr. 1 BVZ: 1.650,00 EUR
Neuendorf Blatt 564 Grundstück lfd. Nr. 1 BVZ: 587.000,00 EUR (davon entfallen 194.000,00 EUR auf das Zubehör der Gaststätte, Küche, Gästezimmer, Brauerei, Gärkeller, Lagerkeller, Filterkeller, Abfüllung, Kälteanlage und Büro)
Gesamtausgebot: 592.580,00 EUR.
In einem früheren Termin ist der Zuschlag aus Gründen des § 74a oder § 85a ZVG versagt worden. In dem nunmehr anberaumten Termin kann der Zuschlag auch auf ein Gebot erteilt werden, das weniger als die Hälfte des Grundstückswertes beträgt.
Bietinteressenten haben gegebenenfalls im Termin Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes zu erbringen.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll versteigert werden das im Grundbuch von Engersen Blatt 34 eingetragene Grundstück
lfd. Nr. 3 BVZ
Gemarkung Engersen, Flur 12, Flurstück 28
Wohnbaufläche, Wiepker Straße 6
Größe: 919 m²
Das Grundstück ist mit einem freistehenden, nicht unterkellerten Einfamilienwohnhaus (Baujahr geschätzt 1920, Wohnfläche ca. 72 m²) mit nicht ausgebautem Dachgeschoss und einem nicht nutzbaren, baufälligen Nebengebäude bebaut. Das Wohnhaus befindet sich insgesamt in einem mangelhaften baulichen Zustand. Es bestehen erkennbare Schäden im Dachbereich, Ortgang und an den Fenstern.
Der Versteigerungsvermerk ist eingetragen am 03.07.2012.
Die erste Beschlagnahme erfolgte am 28.06.2012.
Verkehrswert: 18.000,00 EUR
Bietinteressenten haben gegebenenfalls im Termin Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes zu erbringen.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.