In dem Verfahren zur Zwangsversteigerung soll versteigert werden:
Objekt: Wohnhaus, Weißenfelser Str. 15, Großkorbetha.
Der Verkehrswert wurde gemäß § 74 a ZVG auf 17.300,00 EUR festgesetzt.
Laut Wertgutachten handelt es sich um ein zweigeschossiges Wohnhaus mit Keller. Das Dachgeschoss ist nicht ausgebaut. Wohnfläche im Erdgeschoss ca. 70 m². Baujahr 18. bis 19. Jahrhundert. Stark vernachlässigter Bau- und Erhaltungszustand.
Nähere Angaben über das Grundstück erfahren Sie durch das Gutachten, welches im Amtsgericht, Zimmer 19, nach Terminabsprache eingesehen werden kann.
Für ein Gebot ist unter Umständen eine Sicherheit (Bietsicherheit) in Höhe von 10% des oben genannten Verkehrswertes zu leisten.
Eine Bietvollmacht muss die ausdrückliche Ermächtigung zur Abgabe von Geboten oder zum Erwerb von Grundstücken enthalten und darüber hinaus öffentlich beglaubigt sein.
In dem Verfahren zur Zwangsversteigerung soll versteigert werden:
Objekt: Wohneigentum, Wiesenstraße 18, Hohenmölsen OT Wählitz.
Der Verkehrswert wurde gemäß § 74 a ZVG auf 12.000,00 EUR festgesetzt.
Laut Wertgutachten handelt es sich um eine Eigentumswohnung, bestehend aus 2 Zimmern, Küche und Bad mit 46 m² Wohnfläche. Die Eigentumswohnung befindet sich in einem freistehenden Mehrfamilienhaus und liegt im Erdgeschoss. Es besteht ein befriedigender baulicher Zustand der Eigentumswohnung mit erheblichem Renovierungsbedarf infolge Leerstands.
Nähere Angaben über das Grundstück erfahren Sie durch das Gutachten, welches im Amtsgericht, Zimmer 19, nach Terminabsprache eingesehen werden kann.
Für ein Gebot ist unter Umständen eine Sicherheit (Bietsicherheit) in Höhe von 10% des oben genannten Verkehrswertes zu leisten.
Eine Bietvollmacht muss die ausdrückliche Ermächtigung zur Abgabe von Geboten oder zum Erwerb von Grundstücken enthalten und darüber hinaus öffentlich beglaubigt sein.
In dem Verfahren zur Zwangsversteigerung soll versteigert werden:
Objekt: Wohneigentum, Wiesenstraße 18, Hohenmölsen OT Wählitz.
Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch am 14.06.2011 eingetragen worden.
Der Verkehrswert wurde gemäß § 74 a ZVG auf 12.000,00 EUR festgesetzt.
Laut Wertgutachten handelt es sich um eine Eigentumswohnung, bestehend aus 2 Zimmern, Küche, Bad und Abstellraum mit 48 m² Wohnfläche. Die Eigentumswohnung befindet sich in einem freistehenden Mehrfamilienhaus und liegt im Erdgeschoss. Es besteht ein befriedigender baulicher Zustand der Eigentumswohnung mit erheblichem Renovierungsbedarf infolge Leerstands.
Nähere Angaben über das Grundstück erfahren Sie durch das Gutachten, welches im Amtsgericht, Zimmer 19, nach Terminabsprache eingesehen werden kann.
Für ein Gebot ist unter Umständen eine Sicherheit (Bietsicherheit) in Höhe von 10% des oben genannten Verkehrswertes zu leisten.
Eine Bietvollmacht muss die ausdrückliche Ermächtigung zur Abgabe von Geboten oder zum Erwerb von Grundstücken enthalten und darüber hinaus öffentlich beglaubigt sein.
In dem Verfahren zur Zwangsversteigerung soll versteigert werden:
Objekt: Wohnhaus, Beuditz-Vorstadt 6, Weißenfels:
Der Verkehrswert wurde gemäß § 74 a ZVG auf 9.000,00 EUR festgesetzt.
Laut Wertgutachten handelt es sich um ein nicht unterkellertes, eingeschossiges Wohnhaus mit teilweise ausgebautem Dachgeschoss, mit 63 m² Wohnfläche, derzeit jedoch nicht nutzbar. Baujahr vor 1900 mit Außenwänden aus Lehm. Das Gebäude befindet sich in einem stark vernachlässigten Bau- und Erhaltungszustand mit erheblichem Unterhaltungsstau.
Nähere Angaben über das Grundstück erfahren Sie durch das Gutachten, welches im Amtsgericht, Zimmer 19, nach Terminabsprache eingesehen werden kann.
Für ein Gebot ist unter Umständen eine Sicherheit (Bietsicherheit) in Höhe von 10% des oben genannten Verkehrswertes zu leisten.
Eine Bietvollmacht muss die ausdrückliche Ermächtigung zur Abgabe von Geboten oder zum Erwerb von Grundstücken enthalten und darüber hinaus öffentlich beglaubigt sein.
In dem Verfahren zur Zwangsversteigerung soll versteigert werden:
Objekt: Wohnhaus, Mittelweg 9, Tagewerben.
Der Verkehrswert wurde gemäß § 74 a ZVG auf 144.000,00 EUR festgesetzt.
In einem früheren Versteigerungstermin ist der Zuschlag aus Gründen des § 74a ZVG oder § 85a ZVG versagt worden.
Laut Wertgutachten handelt es sich um ein freistehendes, eingeschossiges Einfamilienwohnhaus ohne Keller mit ausgebautem Dachgeschoss. Wohnfläche 134 m². Baujahr 2003.
Nähere Angaben über das Grundstück erfahren Sie durch das Gutachten, welches im Amtsgericht, Zimmer 19, nach Terminabsprache eingesehen werden kann.
Für ein Gebot ist unter Umständen eine Sicherheit (Bietsicherheit) in Höhe von 10% des oben genannten Verkehrswertes zu leisten.
Eine Bietvollmacht muss die ausdrückliche Ermächtigung zur Abgabe von Geboten oder zum Erwerb von Grundstücken enthalten und darüber hinaus öffentlich beglaubigt sein.
Der Verkehrswert wurde gemäß § 74 a ZVG auf 30.000,00 EUR festgesetzt.
In einem früheren Versteigerungstermin ist der Zuschlag aus Gründen des § 74a ZVG oder § 85a ZVG versagt worden.
Laut Wertgutachten handelt es sich um eine Eigentumswohnung, 3 Zimmer, Flur, Küche, Bad mit WC, Abstellraum, mit insgesamt 73 m² Wohnfläche. Zweigeschossiges Mehrfamilienwohnhaus mit 5 Wohnungen und einer Gewerbeeinheit, Baujahr um 1900, 1995 modernisiert.
Nähere Angaben über das Grundstück erfahren Sie durch das Gutachten, welches im Amtsgericht, Zimmer 19, nach Terminabsprache eingesehen werden kann.
Für ein Gebot ist unter Umständen eine Sicherheit (Bietsicherheit) in Höhe von 10% des oben genannten Verkehrswertes zu leisten.
Eine Bietvollmacht muss die ausdrückliche Ermächtigung zur Abgabe von Geboten oder zum Erwerb von Grundstücken enthalten und darüber hinaus öffentlich beglaubigt sein.
Der Verkehrswert wurde gemäß § 74 a ZVG auf 13.000,00 EUR festgesetzt.
In einem früheren Versteigerungstermin ist der Zuschlag aus Gründen des § 74a ZVG oder § 85a ZVG versagt worden.
Laut Wertgutachten handelt es sich um Sondereigentum (Gewerbe/Büro), 2 Räume und ein Sanitärraum mit insgesamt 30 m² Fläche. Zweigeschossiges Mehrfamilienwohnhaus mit 5 Wohnungen und einer Gewerbeeinheit, Baujahr um 1900, 1995 modernisiert.
Nähere Angaben über das Grundstück erfahren Sie durch das Gutachten, welches im Amtsgericht, Zimmer 19, nach Terminabsprache eingesehen werden kann.
Für ein Gebot ist unter Umständen eine Sicherheit (Bietsicherheit) in Höhe von 10% des oben genannten Verkehrswertes zu leisten.
Eine Bietvollmacht muss die ausdrückliche Ermächtigung zur Abgabe von Geboten oder zum Erwerb von Grundstücken enthalten und darüber hinaus öffentlich beglaubigt sein.
In dem Verfahren zur Zwangsversteigerung soll versteigert werden:
Objekt: Wohnhaus, Hauptstraße 8b, Gröben.
Der Verkehrswert wurde gemäß § 74 a ZVG auf 34.000,00 EUR festgesetzt.
In einem früheren Versteigerungstermin ist der Zuschlag aus Gründen des § 74a ZVG oder § 85a ZVG versagt worden.
Laut Wertgutachten handelt es sich um ein eingeschossiges Wohnhaus mit Teilunterkellerung, Baujahr 1985, mit 110 m² Wohnfläche.
Nähere Angaben über das Grundstück erfahren Sie durch das Gutachten, welches im Amtsgericht, Zimmer 19, nach Terminabsprache eingesehen werden kann.
Für ein Gebot ist unter Umständen eine Sicherheit (Bietsicherheit) in Höhe von 10% des oben genannten Verkehrswertes zu leisten.
Eine Bietvollmacht muss die ausdrückliche Ermächtigung zur Abgabe von Geboten oder zum Erwerb von Grundstücken enthalten und darüber hinaus öffentlich beglaubigt sein.
In dem Verfahren zur Zwangsversteigerung soll versteigert werden:
Objekt: Wohnhaus, Schillerstraße 1B, Wengelsdorf.
Der Verkehrswert wurde gemäß § 74 a ZVG auf 85.000,00 EUR festgesetzt.
Laut Wertgutachten handelt es sich um ein freistehendes, eingeschossiges Einfamilienhaus ohne Keller. Das Dachgeschoss ist nicht ausgebaut. Baujahr 2002. Wohnfläche 91 m².
Nähere Angaben über das Grundstück erfahren Sie durch das Gutachten, welches im Amtsgericht, Zimmer 19, nach Terminabsprache eingesehen werden kann.
Für ein Gebot ist unter Umständen eine Sicherheit (Bietsicherheit) in Höhe von 10% des oben genannten Verkehrswertes zu leisten.
Eine Bietvollmacht muss die ausdrückliche Ermächtigung zur Abgabe von Geboten oder zum Erwerb von Grundstücken enthalten und darüber hinaus öffentlich beglaubigt sein.
Ansprechpartner:
RAe Junge, Dr. Schüngeler, Wendland
Telefon: 0221 9977 183
AZ: 96648/10 Ne/NW