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| Aktuelles |
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Weil die Amtsgerichte Versteigerungstermine gelegentlich auch absagen können, lohnt sich ein Blick in unsere Liste Aufgehobene Termine.
Möglich ist auch, dass ein Gericht seine Zwangsversteigerungen in einen anderen Saal verlegt. Unter Ortsänderungen finden Sie hierzu die aktuellen Angaben.
Termine können allerdings auch so kurzfristig abgesagt oder verlegt werden, dass wir sie nicht mehr rechtzeitig aufnehmen können.
Wenn Sie also eine weitere Anfahrt haben, sollten Sie um auf Nummer Sicher zu gehen bei der jeweiligen Geschäftsstelle anrufen. Die Kontaktdaten finden Sie unter Kontaktseiten der Gerichte.
Ab 16.02.2007 ist eine Sicherheitsleistung durch Bargeld nicht mehr möglich.
Sicherheit kann nur noch wie folgt erbracht werden:
- 1. Bundesbankschecks und Verrechnungsschecks
Die Schecks dürfen frühestens am dritten Werktag vor dem Versteigerungstermin ausgestellt sein.
Sie müssen von einem in Deutschland zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut oder der Bundesbank stammen und in Deutschland zahlbar sein.
- 2. Bankbürgschaft
Die Bürgschaft muss unbefristet, unbedingt und selbstschuldnerisch sein und muss ebenfalls von einem in Deutschland zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut oder der Bundesbank stammen.
- 3. Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin
Der Betrag muss der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein; ein Nachweis über die Gutschrift ist im Termin vorzulegen
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