| Anforderung einer Gutachtendatei
Mit der Absendung des vorangegangenes Formulars
erklären Sie sich einverstanden, daß die Kosten für die
Datei nach dem Versand von Ihrem Konto eingezogen werden. Es
wird in der Regel keine Vorkasse verlangt. Alle Daten werden nach der Zahlung
vernichtet und insbesondere weder gespeichert noch weitergegeben.
Wenden Sie sich bei
fehlerhafter Übertragung ausschließlich an uns *), die
Gerichte können Ihnen nicht behilflich sein. Hinsichtlich des
Inhaltes des Gutachtens wenden Sie sich bitte ausschließlich an das
Gericht.
Für den Inhalt der Gutachten sind ausschließlich die Sachverständigen verantwortlich.
Es kann vorkommen,
daß Gerichte Schwärzungen im Gutachten - in der Regel Schuldnerdaten
- verlangen. Kartenmaterial oder Grundbuchauszüge werden von manchen Amtsgerichten nicht zur Verfügung gestellt.
Auf diese Schwärzungen/ fehlenden Unterlagen wird nicht gesondert hingewiesen.
Gescannte Grafikdateien
(Bilder) sind voluminös. Mit derlei Dateien haben Mailprogramme und
Postfächer Probleme. Um das zu vermeiden, stellen wir in einigen Fällen
die Bilder komplett in der Bilderserie zur Verfügung und sehen stattdessen
davon ab, sie im Gutachten abzubilden.
Die Gutachtendatei
übermitteln wir *) als PDF-Datei. Um sie betrachten
und weiterverarbeiten zu können, wird der Acrobat Reader benötigt.
Dieses kostenlose Programm befindet sich auf fast jeder Werbe-CD oder ist
bei Hersteller
Adobe kostenlos
herunterzuladen. Wenn dieses Programm installiert ist, wird es automatisch
beim Klick auf die Datei mit der Endung PDF gestartet.
Eine Rechnung übersenden
wir mit der Datei. Das Entgelt finden Sie jeweils neben dem Dateinamen
genannt; es ist die gesetzliche deutsche MWST enthalten.
Wir behalten uns
vor, die Übersendung einer Datei abzulehnen. *) Der Gutachtenversand erfolgt in unserem
Auftrag durch die Firma Bürodienst Beate Kaiser Neue Dorfstraße 19 14624 Dallgow-Döberitz Telefon:030-37588568 Telefax: 030-37588567 USt-IdNr.: DE232624057 Beate.Kaiser@zvg.com |