Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Aalen / Az:1 K 16-23
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.
Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 1 K 16-23
Versteigerungstermin:
Do, den 24.10.2024, 09:00
Do, den 24.10.2024, 09:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Aalen
Amtsgericht Aalen, Stuttgarter Straße 7, 73430 Aalen
Saal:
0.08, Sitzungssaal
Verkehrswert:
170.000,00
EUR
Objektart:
Bauerngehöft
Objektanschrift:
Zipplinger Hofwiesen 12,
73485
Unterschneidheim-Zipplingen
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 26,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Zipplingen Blatt 5344 BV Nr. 34
Gemarkung Zipplingen, Flurstück 327
Landwirtschaftsfläche, Zipplinger Hofwiesen 12
Größe: 7.987 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Wohnhaus (BGF ca. 332 m², Baujahr ca. 1966) mit angebautem Stall- und Scheuergebäude (BGF ca. 641 m², Baujahr ca. 1966) sowie einer Maschinenhalle (BGF ca. 195 m², Baujahr ca. 1981),
Bewertung ohne Innenbesichtigung.
Verkehrswert: 170.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 22.09.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2445317002618, Az. 1 K 16/23, AG Aalen
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
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