Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Aalen / Az:1 K 21-20
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.
Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 1 K 21-20
Versteigerungstermin:
Do, den 26.09.2024, 09:00
Do, den 26.09.2024, 09:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Aalen
Amtsgericht Aalen, Stuttgarter Straße 7, 73430 Aalen
Saal:
0.08, Sitzungssaal
Verkehrswert:
109.500,00
EUR
Objektart:
Einfamilienhaus
Objektanschrift:
Dreißentalstraße 60,
73447
Oberkochen
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 26,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Oberkochen Blatt 3771 BV 1 -
1/2 Anteil an
Gemarkung Oberkochen, Flurstück 2300/3
Gebäude- und Freifläche, Dreißentalstraße 60
Größe: 424 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Unterkellertes Einfamilienhaus, Baujahr ca. 1937, Gauben im Dachgeschoss ca. 1968 errichtet, Wohnfläche ca. 100 m², leicht unterdurchschnittlich gepflegt,
Bewertung ohne Innenbesichtigung.
Hinweis:
Es handelt sich lediglich um einen hälftigen Miteigentumsanteil.
Der andere Miteigentumsanteil wird im Verfahren 1 K 25/20 geführt.
Dort ist Versteigerungstermin auf den 26.09.2024 10:15 Uhr bestimmt.
Verkehrswert: 109.500,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 19.08.2020 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2445317002511, Az. 1 K 21/20, AG Aalen
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bitte beachten Sie:
Das kostenpflichtige Gutachten umfasst die Az. 1 K 21/20 und 1 K 25/20.
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