Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Crailsheim / Az:1 1 K 1-23
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 1 1 K 1-23
Versteigerungstermin:
Mo, den 03.06.2024, 08:00
Mo, den 03.06.2024, 08:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Crailsheim
Amtsgericht Crailsheim, Schlossplatz 1, 74564 Crailsheim
Saal:
2160, Sitzungssaal
Verkehrswert:
170.000,00
EUR
Objektart:
3- bis 4,5-Zimmer-Wohnung
Objektanschrift:
Pamiersring 118,
74564
Crailsheim
Gutachten:
Es gibt ein kostenfreies Gutachten zum Download.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Crailsheim Blatt 13415
501 / 10.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung Crailsheim, Flurstück 2766/1
Gebäude- und Freifläche
Pamiersring 114, 116, 118, 120
Größe: 2.027 m²
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im OG nebst Abstellraum im UG, SE-Nr. 2.03.
Sondernutzungsrecht an dem Pkw-Stellplatz im Freien mit der Nr. 8.
Das Miteigentum ist durch die Einräumung der zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte beschränkt.
Dieser Wohnung ist das Sondernutzungsrecht an dem Pkw-Stellplatz im Freien mit der Nr. 8 zugeordnet.
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Wohnungseigentum in einem Mehrfamilienhaus mit insgesamt 21 Einheiten, 3-Zimmer-Wohnung im 1. OG und Keller im UG.
Verkehrswert: 170.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 09.05.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sie ist zu leisten durch
- selbstschuldnerische Bankbürgschaft
- bestätigte Bundesbankschecks
- von einem Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck (nicht älter als 3 Werktage)
- Überweisung auf das Konto der Gerichtszahlstelle bei der
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2445337000177, Az. 1 1 K 1/23, AG Crailsheim
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bezüglich der von einem Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsschecks wird ausdrücklich auf Art. 6 Abs. 3 ScheckG hingewiesen. Das bezogene Kreditinstitut und das ausstellende Kreditinstitut dürfen nicht identisch sein.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
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