Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Crailsheim / Az:3 1 K 22-23
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.
Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 3 1 K 22-23
Versteigerungstermin:
Mo, den 11.11.2024, 11:00
Mo, den 11.11.2024, 11:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Crailsheim
Amtsgericht Crailsheim, Schlossplatz 1, 74564 Crailsheim
Saal:
2160, Sitzungssaal
Verkehrswert:
140.000,00
EUR
Objektart:
1- bis 2,5-Zimmer-Wohnung
Objektanschrift:
Nelkenweg 8,
97980
Bad Mergentheim
Gutachten:
Es gibt ein kostenfreies Gutachten zum Download.
Details zum Objekt:
Weiter zur Detailansicht ...
Beschreibung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Mergentheim Blatt 7301 - Erbengemeinschaft an
89 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung Mergentheim, Flurstück 2785
Gebäude- und Freifläche, Nelkenweg 8
Größe: 623 m²
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im Erdgeschoss links, nebst Abstellraum im Untergeschoss, Aufteilungsplan Nr. 1.
Alleiniges, ausschließliches Sondernutzungsrecht an dem im Aufteilungsplan mit Nr. 8 bezeichneten, oberirdischen Kraftfahrzeugabstellplatz.
Das Miteigentum ist durch das Sondereigentum der anderen Miteigentumsanteile der Serie Blatt 7300-7314 beschränkt.
Teilungserklärungsänderung: Das in Blatt 7300 eingetragene Teileigentum Aufteilungsplan Nr. B (Büroräume im EG rechts) darf auch als Wohnung genutzt werden.
Änderung der Teilungserklärung: Zur Wohnung Nr. 5 in Blatt 7305 gehört das ausschließliche Sondernutzungsrecht an dem darüberliegenden Spitzboden.
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Eigentumswohnung mit Stellplatz im Freien.
Verkehrswert: 140.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 21.07.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sie ist zu leisten durch
- selbstschuldnerische Bankbürgschaft
- bestätigte Bundesbankschecks
- von einem Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck (nicht älter als 3 Werktage)
- Überweisung auf das Konto der Gerichtszahlstelle bei der
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2445337000304, Az. 3 1 K 22/23, AG Crailsheim
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bezüglich der von einem Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsschecks wird ausdrücklich auf Art. 6 Abs. 3 ScheckG hingewiesen. Das bezogene Kreditinstitut und das ausstellende Kreditinstitut dürfen nicht identisch sein.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Weitere Objekte des gleichen Amtsgerichtes