Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Crailsheim / Az:3 1 K 8-23
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.
Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 3 1 K 8-23
Versteigerungstermin:
Fr, den 25.10.2024, 11:00
Fr, den 25.10.2024, 11:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Crailsheim
Amtsgericht Crailsheim, Schlossplatz 1, 74564 Crailsheim
Saal:
2160, Sitzungssaal
Verkehrswert:
145.000,00
EUR
Objektart:
Mehrfamilienhaus
Objektanschrift:
Kindergartenweg 5,
97980
Bad Mergentheim
Gutachten:
Es gibt ein kostenfreies Gutachten zum Download.
Details zum Objekt:
Weiter zur Detailansicht ...
Beschreibung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Hachtel Blatt 1276 BV 1 - Bruchteilsgemeinschaft an
Gemarkung Hachtel, Flurstück 150/1
Gebäude- und Freifläche, Kindergartenweg 5
Größe: 697 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Ehemaliges Schulgebäude, teilweise umgebaut zu Wohnraum.
Verkehrswert: 145.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 10.05.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sie ist zu leisten durch
- selbstschuldnerische Bankbürgschaft
- bestätigte Bundesbankschecks
- von einem Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck (nicht älter als 3 Werktage)
- Überweisung auf das Konto der Gerichtszahlstelle bei der
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2445337000281, Az. 3 1 K 8/23, AG Crailsheim
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bezüglich der von einem Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsschecks wird ausdrücklich auf Art. 6 Abs. 3 ScheckG hingewiesen. Das bezogene Kreditinstitut und das ausstellende Kreditinstitut dürfen nicht identisch sein.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Weitere Objekte des gleichen Amtsgerichtes