Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Crailsheim / Az:3 2 K 9-22
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 3 2 K 9-22
Versteigerungstermin:
Mo, den 03.06.2024, 14:00
Mo, den 03.06.2024, 14:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Crailsheim
Amtsgericht Crailsheim, Schlossplatz 1, 74564 Crailsheim
Saal:
2160, Sitzungssaal
Verkehrswert:
260.000,00
EUR
Objektart:
Einfamilienhaus
Objektanschrift:
Im Burgwasen 14,
74564
Crailsheim-Beuerlbach
Gutachten:
Es gibt ein kostenfreies Gutachten zum Download.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Crailsheim Blatt 14969 BV 1 - Bruchteilsgemeinschaft an
Gemarkung Crailsheim, Flurstück 3103
Gebäude- und Freifläche, Im Burgwasen 14
Größe: 674 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Nicht fertiggestelltes Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung (im Dachgeschoss) und einer Doppelgarage.
Verkehrswert: 260.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 28.03.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sie ist zu leisten durch
- selbstschuldnerische Bankbürgschaft
- bestätigte Bundesbankschecks
- von einem Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck (nicht älter als 3 Werktage)
- Überweisung auf das Konto der Gerichtszahlstelle bei der
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2445337000169, Az. 3 2 K 9/22, AG Crailsheim
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bezüglich der von einem Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsschecks wird ausdrücklich auf Art. 6 Abs. 3 ScheckG hingewiesen. Das bezogene Kreditinstitut und das ausstellende Kreditinstitut dürfen nicht identisch sein.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
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