Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Crailsheim / Az:4 1 K 18-19
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 4 1 K 18-19
Versteigerungstermin:
Fr, den 03.11.2023, 09:00
Fr, den 03.11.2023, 09:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Crailsheim
Amtsgericht Crailsheim, Schlossplatz 1, 74564 Crailsheim
Saal:
2160, Sitzungssaal
Verkehrswert:
164.000,00
EUR
Objektart:
3- bis 4,5-Zimmer-Wohnung
Objektanschrift:
Tilsiter Straße 54,
97980
Bad Mergentheim
Gutachten:
Es gibt ein kostenfreies Gutachten zum Download.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Mergentheim Blatt 7446 BV 1
68 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung Mergentheim, Flurstück 2737
Gebäude- und Freifläche, Tilsiter Straße 54
Größe: 2.024 m²
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im 3. OG rechts vom Aufgang, nebst Kellerraum im 3. OG, Aufteilungsplan Nr. 10.
Das Miteigentum ist durch das Sondereigentum der anderen Miteigentumsanteile beschränkt.
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Eigentumswohnung im 3. Obergeschoss rechts, nebst Kellerraum.
Verkehrswert: 164.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 29.07.2019 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sie ist zu leisten durch
- selbstschuldnerische Bankbürgschaft
- bestätigte Bundesbankschecks
- von einem Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck (nicht älter als 3 Werktage)
- Überweisung auf das Konto der Gerichtszahlstelle bei der
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2345339000514, Az. 4 1 K 18/19, AG Crailsheim
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
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