Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Crailsheim / Az:5 2 K 5-22
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 5 2 K 5-22
Versteigerungstermin:
Mo, den 27.05.2024, 14:00
Mo, den 27.05.2024, 14:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Crailsheim
Amtsgericht Crailsheim, Schlossplatz 1, 74564 Crailsheim
Saal:
2160, Sitzungssaal
Verkehrswert:
4.650,00
EUR
Objektart:
Land-/Forstwirtschaft
Objektanschrift:
97993
Creglingen
Gutachten:
Es gibt ein kostenfreies Gutachten zum Download.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Creglingen Blatt 1975 BV 1 -
1/2 Anteil an
Gemarkung Creglingen, Flurstück 2840
Landwirtschaftsfläche, Waldfläche, Unland, Hannen
Größe: 10.530 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Auf dem Grundstück befindet sich ein Holzgeräteschuppen bzw. ein Bauwagen.
Es handelt sich hier nur um 1/2 Anteil des Grundstücks.
Verkehrswert: 4.650,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 23.03.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sie ist zu leisten durch
- selbstschuldnerische Bankbürgschaft
- bestätigte Bundesbankschecks
- von einem Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck (nicht älter als 3 Werktage)
- Überweisung auf das Konto der Gerichtszahlstelle bei der
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2445337000128, Az. 5 2 K 5/22, AG Crailsheim
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bezüglich der von einem Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsschecks wird ausdrücklich auf Art. 6 Abs. 3 ScheckG hingewiesen. Das bezogene Kreditinstitut und das ausstellende Kreditinstitut dürfen nicht identisch sein.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
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