Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Esslingen am Neckar / Az:2 K 57-23
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.
Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 2 K 57-23
Versteigerungstermin:
Mi, den 11.12.2024, 11:00
Mi, den 11.12.2024, 11:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Esslingen am Neckar
Amtsgericht Esslingen, Gebäude Strohstraße 5, 73728 Esslingen
Saal:
11, Sitzungssaal
Verkehrswert:
570.000,00
EUR
Objektart:
Grundstück
Objektanschrift:
Staufenstraße,
72631
Aichtal OT Grötzingen
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 6,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Grötzingen Blatt 3180 BV Nr. 1
Gemarkung Grötzingen, Flurstück 2645/46
Gebäude- und Freifläche, Staufenstraße
Größe: 743 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen - ohne Gewähr):
Bauplatz erschlossen, sofort bebaubar, Halbhöhenlage, geeignet für Teilung und Bebauung mit einem Doppelhaus.
Verkehrswert: 570.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 21.07.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Das Gericht kann
keine Besichtigungstermine durchführen oder vermitteln. Eine Objektbesichtigung ist nur mit Zustimmung der Eigentümer bzw. Mieter auf freiwilliger Basis möglich.
Bieter müssen sich im Termin durch einen gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen und damit rechnen, daß sofort 10% des Verkehrswertes als Sicherheit zu erbringen sind, wahlweise durch
- Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE 51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2447537003611, Az. 2 K 57/23, AG Esslingen
Die Überweisung hat so rechtzeitig (ca. 5 Werktage vor dem Termin) zu erfolgen, daß dem Gericht im Versteigerungstermin der Gutschriftnachweis der Landesoberkasse vorliegt.
Für die Rückerstattung ist mit einem Zeitraum von ca. 1 Woche zu rechnen.
- Unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft.
- Bestätigte Bundesbankschecks oder durch von einem Kreditinstitut ausgestellte Verrechnungsschecks (nicht älter als 3 Tage).
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen von einem Notar beglaubigt sein. Die Vertretungsbefugnis für juristische Personen (Gesellschaften und Einzelfirmen) ist durch einen beglaubigten Handelsregisterauszug neuesten Datums nachzuweisen.
Einsicht in Gutachten an der Infothek des Amtsgerichts Esslingen, Ritterstraße 8, Montag bis Donnerstag zwischen 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr.
Auskunft: Amtsgericht, Esslingen, Tel. 0711 3962 193.
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