Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Heidelberg / Az:(1) 5 K 6-22

Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht. Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.

Angaben zum Versteigerungstermin

Aktenzeichen: Az: (1) 5 K 6-22
Versteigerungstermin: Di, den 31.10.2023, 08:45
Di, den 31.10.2023, 09:15
Versteigerungsort: Amtsgericht Heidelberg Amtsgericht Heidelberg, Kurfürstenanlage 15, 69115 Heidelberg
Saal: 30/31, 3. OG
Verkehrswert: 323.000,00 EUR
Objektart: Grundstück
Objektanschrift: Hauptstraße 64,
68789 St. Leon-Rot OT Rot

Gutachten: Es gibt ein kostenfreies Gutachten zum Download. Details zum Objekt:

Beschreibung

Schutzmaßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie

Verfügung:

Die Maskenpflicht im Justizzentrum Heidelberg wird aufgehoben.
Allen Besucherinnen und Besuchern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtsgerichts, Landgerichts und der Staatsanwaltschaft Heidelberg ist es freigestellt, während des Aufenthalts im Justizgebäude weiterhin eine FFP2 oder vergleichbare Maske bzw. eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen.

Über eine Maskenpflicht während Gerichtsverhandlungen entscheiden die Vorsitzenden im Rahmen der Verhandlungsleitung.

Personen,
  • die Symptome einer Corona-Erkrankung zeigen oder
  • die nach der Corona-Verordnung Absonderung des Landes Baden-Württemberg oder nach der Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes zur Absonderung verpflichtet sind,
dürfen das Justizzentrum Heidelberg nicht betreten.

Zur Durchführung von größeren Veranstaltungen ist die Erstellung eines Hygienekonzepts erforderlich.

Im Versteigerungsraum ist weiterhin eine FFP2 oder vergleichbare Maske zu tragen!




Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Rot Blatt 2799
  • lfd. Nr. 1
    Gemarkung Rot, Flurstück 199
    Gebäude- und Freifläche, Hauptstraße 64
    Größe: 502 m²

    Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen - ohne Gewähr):
    68789 St. Leon-Rot OT Rot, abbruchreifes Einfamilienhaus, Baujahr um 1800, vermietet. Nettokaltmiete 300,00 €/Monat. Die baulichen Anlagen auf dem Grundstück haben keine technische Restnutzungsdauer mehr. Die derzeitige Situation lässt eine wirtschaftliche Nutzung nicht mehr zu. Nach dem Bebauungsplan ist der hintere Grundstücksteil des Flurstücks Nr. 199, welcher von der Hinterstraße erschließbar ist, selbständig bebaubar.

    Verkehrswert: 305.000,00 €

  • 1/2 Miteigentumsanteil an

    lfd. Nr. 2/zu 1
    Gemarkung Rot, Flurstück 197
    Verkehrsfläche, Hauptstraße 62
    Größe: 136 m²

    Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen - ohne Gewähr):
    Unbebautes Wegegrundstück, welches der Erschließung der beiden Grundstücke Flst.Nr. 199, Hauptstraße 64 und Flst.Nr. 195, Hauptstraße 62 dient und beiden Grundstücken je zur Hälfte zugeordnet ist. Eine Benutzungsregelung ist im Grundbuch von Rot Nr. 2799 nicht vermerkt. Das Grundstück ist mit Schotter teilbefestigt, Einfriedung mit Tor an der Hauptstraße.

    Der Anteil an Flst. Nr. 197 kann nicht separat veräußert werden. Er ist zwingend in wirtschaftlicher Einheit mit dem Flst.Nr. 199 verbunden.

    Verkehrswert: 18.000,00 €
Der Gesamtverkehrswert lfd. Nr. 1 und 2 beträgt damit 323.000,00 €.

Der Versteigerungsvermerk ist am 04.02.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:

Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:

Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2340919007877, Az. (1) 5 K 6/22, AG Heidelberg

Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.


Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Ein gültiger Personalausweis ist vorzulegen.

Für Gebote einer im Handelsregister eingetragenen Firma ist zusätzlich ein beglaubigter Handelsregisterauszug neuesten Datums vorzulegen.

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