Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Heidelberg / Az:(3) 5 K 54-22
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: (3) 5 K 54-22
Versteigerungstermin:
Di, den 20.08.2024, 08:45
Di, den 20.08.2024, 09:15
Versteigerungsort:
Amtsgericht Heidelberg
Amtsgericht Heidelberg, Kurfürstenanlage 15, 69115 Heidelberg
Saal:
30/31, 3. OG
Verkehrswert:
505.000,00
EUR
Objektart:
Einfamilienhaus
Objektanschrift:
Bischof-Buggo-Straße 14,
69250
Schönau
Gutachten:
Es gibt ein kostenfreies Gutachten zum Download.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Schönau Blatt 1835
Gemarkung Schönau, Flurstück 2329
Gebäude- und Freifläche, Bischoff-Buggo-Straße 14
Größe: 534 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Freistehendes Wohnhaus mit Einliegerwohnung, Garage und unterkellertem Stellplatz, Hauptwohnung ca. 134 m² Wohnfläche, Einliegerwohnung ca. 75 m² Wohnfläche. Es besteht erhöhter Unterhaltungs-, Reparatur- und Fertigstellungsstau; das Objekt befindet sich in einem unbefriedigenden baulichen Zustand.
Verkehrswert: 505.000,00 €
Der Zuschlag wurde in einem früheren Versteigerungstermin aus den Gründen des § 85a ZVG versagt mit der Folge, dass die Wertgrenzen weggefallen sind.
Der Versteigerungsvermerk ist am 21.06.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2340919009405, Az. (3) 5 K 54/22, AG Heidelberg
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Ein gültiger Personalausweis ist vorzulegen.
Für Gebote einer im Handelsregister eingetragenen Firma ist zusätzlich ein beglaubigter Handelsregisterauszug neuesten Datums vorzulegen.
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