Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Heidelberg / Az:1 K 103-23
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 1 K 103-23
Versteigerungstermin:
Di, den 20.08.2024, 10:00
Di, den 20.08.2024, 10:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Heidelberg
Amtsgericht Heidelberg, Kurfürstenanlage 15, 69115 Heidelberg
Saal:
30/31, 3. OG
Verkehrswert:
255.000,00
EUR
Objektart:
1- bis 2,5-Zimmer-Wohnung
Objektanschrift:
Finkenweg 2,
68535
Edingen-Neckarhausen
Gutachten:
Es gibt ein kostenfreies Gutachten zum Download.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Edingen Blatt 928
245 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung Edingen-Neckarhausen, Flurstück 6241
Gebäude- und Freifläche, Finkenweg 2
Größe: 542 m²
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung Nr. 5 im DG (3 Zimmer, Küche, Bad, WC, separates WC, Diele, Flur, Abstellraum, Balkon, Kellerraum).
Sondernutzungsrecht an den beiden Pkw-Abstellplätzen Nr. 15 und 16.
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen - ohne Gewähr):
Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus mit 5 Wohnungen, Baujahr um 1980; 2 Zimmer, Küche, Flur, Diele, Bad, WC, Balkon, Dachterrasse, Kellerraum, Wohnfläche ca. 96 m² - Dachterrasse und Balkon zu 50% berücksichtigt. Wegen Zustand Gesamteigentum siehe GA Punkt 3.2.5, Seite 11.
Verkehrswert: 255.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 28.07.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 24 4091 7004 414, Az. 1 K 103/23, AG Heidelberg
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bei der Abgabe von Geboten ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen.
Bei der Abgabe von Geboten für eine im Handelsregister eingetragene Firma oder eine im Gesellschaftsregister einzutragende Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist zusätzlich ein beglaubigter Registerauszug neuesten Datums vorzulegen.
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