Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Heidelberg / Az:1 K 158-22
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 1 K 158-22
Versteigerungstermin:
Di, den 06.08.2024, 08:45
Di, den 06.08.2024, 09:15
Versteigerungsort:
Amtsgericht Heidelberg
Amtsgericht Heidelberg, Kurfürstenanlage 15, 69115 Heidelberg
Saal:
30/31, 3. OG
Verkehrswert:
54.000,00
EUR
Objektart:
3- bis 4,5-Zimmer-Wohnung
Objektanschrift:
Schönauer Straße 1, 1a,
69253
Heiligkreuzsteinach
Gutachten:
Es gibt ein kostenfreies Gutachten zum Download.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Heiligkreuzsteinach Blatt 764
210,2 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung Heiligkreuzsteinach, Flurstück 101
Gebäude- und Freifläche, Schönauer Straße 1, 1a
Größe: 561 m²
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung Nr. 3 im Obergeschoss des Altbaus, einschließlich Terrasse und Abstellraum (hellbraun).
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen - ohne Gewähr):
Eigentumswohnung, gelegen im 1. OG des Altbaus eines Mehrfamilienwohngebäudes, Baujahr 1962; 3 ZKB, Terrasse, Wohnfläche ca. 90 m2 (Ansatz Terrasse mit 1/4).
Eine Innenbesichtigung wurde nicht ermöglicht. Mängel/Schäden siehe Gutachten Punkt 7.2, 7.3. WEG-Verwaltung nicht vorhanden bzw. nicht bekannt.
Verkehrswert: 54.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 28.12.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 24 4091 700 4262, Az. 1 K 158/22, AG Heidelberg
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bei der Abgabe von Geboten ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen.
Bei der Abgabe von Geboten für eine im Handelsregister eingetragene Firma oder eine im Gesellschaftsregister einzutragende Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist zusätzlich ein beglaubigter Registerauszug neuesten Datums vorzulegen.
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