Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Heidelberg / Az:1 K 32-23
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 1 K 32-23
Versteigerungstermin:
Di, den 22.10.2024, 08:45
Di, den 22.10.2024, 09:15
Versteigerungsort:
Amtsgericht Heidelberg
Amtsgericht Heidelberg, Kurfürstenanlage 15, 69115 Heidelberg
Saal:
30/31, 3. OG
Verkehrswert:
390.000,00
EUR
Objektart:
Erbbaurecht
Objektanschrift:
Steinhofweg 59,
69123
Heidelberg-Pfaffengrund
Gutachten:
Es gibt ein kostenfreies Gutachten zum Download.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Erbbaurecht, eingetragen im Grundbuch von Heidelberg Blatt 36212, an dem im Grundbuch von Heidelberg Blatt 34467 eingetragenen Grundstück
Gemarkung Heidelberg, Flurstück 3543/21
Gebäude- und Freifläche, Steinhofweg 59
Größe: 513 m²
Erbbaurecht, eingetragen auf dem im Grundbuch von Heidelberg Nr. 34467 unter lfd. Nr. 2 des Bestandsverzeichnisses verzeichneten Grundstück in der zweiten Abteilung unter Nr. 2 auf die Dauer von 100 (einhundert) Jahren berechnet ab 11. November 1949.
Eigentümer des Grundstücks: Stiftung Schönau, Heidelberg
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen - ohne Gewähr):
Heidelberg-Pfaffengrund; Erbbaurecht bebaut mit einem Wohnhaus und Garage, Baujahr um 1952.
Gebäude: Wohnhaus mit 3 Wohnungen, unterkellert, Gaszentralheizung, leerstehend, erheblicher Instandhaltungsstau, Modernisierungs- und allgemeiner Renovierungsbedarf.
Wohnflächen: EG: 2 Zimmer, Küche, WC, rd. 46 m²; OG: 2 Zimmer, Küche, Bad, Balkon, rd. 48 m²; DG: 2 Zimmer, Küche, Bad, rd. 35 m².
Erbbauzins: 304,25 €/Jahr - letzte Anpassung 2015.
Verkehrswert: 390.000,00 €
Zur Zuschlagserteilung ist die Zustimmung des Grundstückseigentümers erforderlich.
Der Versteigerungsvermerk ist am 04.04.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 24 4091 7000 708, Az. 1 K 32/23, AG Heidelberg
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bei der Abgabe von Geboten ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen.
Bei der Abgabe von Geboten für eine im Handelsregister eingetragene Firma oder eine im Gesellschaftsregister einzutragende Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist zusätzlich ein beglaubigter Registerauszug neuesten Datums vorzulegen.
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