Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Heidelberg / Az:1 K 54-23
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 1 K 54-23
Versteigerungstermin:
Di, den 19.11.2024, 08:45
Di, den 19.11.2024, 09:15
Versteigerungsort:
Amtsgericht Heidelberg
Amtsgericht Heidelberg, Kurfürstenanlage 15, 69115 Heidelberg
Saal:
30/31, 3. OG
Verkehrswert:
2.200.000,00
EUR
Objektart:
Mehrfamilienhaus
Objektanschrift:
Mühltalstraße 124,
69121
Heidelberg - Handschuhsheim
Gutachten:
Es gibt ein kostenfreies Gutachten zum Download.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Heidelberg Blatt 49944
Gemarkung Heidelberg, Flurstück 14521
Gebäude- und Freifläche, Mühltalstraße 124
Größe: 746 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen - ohne Gewähr):
Heidelberg - Handschuhsheim, Mehrfamilienhaus und Scheune/offene Garage, Ursprungsbaujahr vermutlich vor 1900, vermitteltes Baujahr zur Bewertung 1983. Umbau und Erweiterung 1979 und 1994, Dachgeschossausbau Vorderhaus um 2002. EG: 5+1/2 ZKB, ca. 130 m²; OG: 5 ZKB, Balkon, ca. 130 m²; DG: 2+1/2 ZKB, Dachterrasse, ca. 100 m². Nutzfläche KG ca. 80 m², Scheune ca. 100 m². Überwiegend Eigennutzung, Wohnung im OG leerstehend.
Verkehrswert: 2.200.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 01.06.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 24 4091 7005 689, Az. 1 K 54/23, AG Heidelberg
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bei der Abgabe von Geboten ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen.
Bei der Abgabe von Geboten für eine im Handelsregister eingetragene Firma oder eine im Gesellschaftsregister einzutragende Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist zusätzlich ein beglaubigter Registerauszug neuesten Datums vorzulegen.
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