Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Heidelberg / Az:1 K 63-23
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 1 K 63-23
Versteigerungstermin:
Di, den 29.10.2024, 08:45
Di, den 29.10.2024, 09:15
Versteigerungsort:
Amtsgericht Heidelberg
Amtsgericht Heidelberg, Kurfürstenanlage 15, 69115 Heidelberg
Saal:
30/31, 3. OG
Verkehrswert:
6.600,00
EUR
Objektart:
Grundstück
Objektanschrift:
74889
Sinsheim
Gutachten:
Es gibt ein kostenfreies Gutachten zum Download.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Sinsheim Blatt 28827
lfd. Nr. 1
Gemarkung Sinsheim, Flurstück 13370
Landwirtschaftsfläche, Dahn
Größe: 309 m²
lfd. Nr. 2
Gemarkung Sinsheim, Flurstück 13371
Landwirtschaftsfläche, Dahn
Größe: 179 m²
lfd. Nr. 1 + 2 - Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen - ohne Gewähr):
Unbebaute Grundstücke in Kleingartenanlage. Mit Bäumen und Buschwerk bewachsen. Keine Strom-, Wasser- oder Abwasserversorgung. Für Rodung und Freimachung wurde ein Abzug von 2.000,00 € und 1.000,00 € im jeweiligen Verkehrswert berücksichtigt. Es ist keine Abgrenzung/Zaun zwischen den Grundstücken vorhanden.
Gesamtwert bei Versteigerung der Grundstücke im Gesamtausgebot: 6.600,00 €
Verkehrswerte:
Flurstück 13370: 4.000,00 €
Flurstück 13371: 2.600,00 €
Der Versteigerungsvermerk wurde in das Grundbuch eingetragen am:
31.05.2023 (Flurstück 13370)
02.06.2023 (Flurstück 13371)
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 24 4091 7004 455, Az. 1 K 63/23, AG Heidelberg
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bei der Abgabe von Geboten ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen.
Bei der Abgabe von Geboten für eine im Handelsregister eingetragene Firma oder eine im Gesellschaftsregister einzutragende Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist zusätzlich ein beglaubigter Registerauszug neuesten Datums vorzulegen.
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