Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Heidelberg / Az:3 K 146-22
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 3 K 146-22
Versteigerungstermin:
Di, den 28.05.2024, 08:45
Di, den 28.05.2024, 09:15
Versteigerungsort:
Amtsgericht Heidelberg
Amtsgericht Heidelberg, Kurfürstenanlage 15, 69115 Heidelberg
Saal:
30 + 31, 3. OG
Verkehrswert:
111.000,00
EUR
Objektart:
1- bis 2,5-Zimmer-Wohnung
Objektanschrift:
Franz-Liszt-Weg 6,
69181
Leimen OT St. Ilgen
Gutachten:
Es gibt ein kostenfreies Gutachten zum Download.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von St. Ilgen Blatt 288
17 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung St. Ilgen, Flurstück 2362
Gebäude- und Freifläche, Franz-Liszt-Weg 4, 6
Größe: 4.354 m²
verbunden mit dem Sondereigentum an der 2-Zimmer-Wohnung Nr. 39 mit Küche und Nebenräumen im IV. OG, mit Kellerraum Nr. 39.
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Eigentumswohnung im 4. OG eines Mehrfamilienwohngebäudes (51 Wohnungen), Baujahr 1972/1973; Gebäudekomplex bestehend aus zwei aneinander gebauten Wohngebäuden mit gemeinsamer Tiefgarage und gemeinsamem Kellergeschoss. Wohnung gemäß Plänen und Teilungserklärung bestehend aus 2 Zimmern, Wohnfläche ca. 75 m², Abstellraum im Kellergeschoss, 'Alleinbenutzungsrecht' an dem Pkw-Stellplatz Nr. 38 in der Tiefgarage.
Verkehrswert: 111.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 09.12.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2340919010073, Az. 3 K 146/22, AG Heidelberg
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Ein gültiger Personalausweis ist vorzulegen.
Für Gebote einer im Handelsregister eingetragenen Firma ist zusätzlich ein beglaubigter Handelsregisterauszug neuesten Datums vorzulegen.
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