Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Heidelberg / Az:3 K 151-23
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 3 K 151-23
Versteigerungstermin:
Fr, den 29.11.2024, 08:45
Fr, den 29.11.2024, 09:15
Versteigerungsort:
Amtsgericht Heidelberg
Amtsgericht Heidelberg, Kurfürstenanlage 15, 69115 Heidelberg
Saal:
30/31, 3. OG
Verkehrswert:
1.100.000,00
EUR
Objektart:
Mehrfamilienhaus
Objektanschrift:
Burgstraße 22,
69121
Heidelberg
Gutachten:
Es gibt ein kostenfreies Gutachten zum Download.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Heidelberg Blatt 22048
lfd. Nr. 1
Gemarkung Heidelberg, Flurstück 16056
Gebäude- und Freifläche, Burgstraße 22
Größe: 433 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Zweigeschossiges, vollunterkellertes Zweifamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss (Baujahr 1955), Wohnfläche EG und OG jeweils rd. 77 m², Wohnfläche DG rd. 49 m².
Verkehrswert: 1.100.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 28.11.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2440917005929, Az. 3 K 151/23, AG Heidelberg
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bei der Abgabe von Geboten ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen.
Bei der Abgabe von Geboten für eine im Handelsregister eingetragene Firma oder eine im Gesellschaftsregister einzutragende Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist zusätzlich ein beglaubigter Registerauszug neuesten Datums vorzulegen.
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