Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Heilbronn / Az:1 K 114-22
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 1 K 114-22
Versteigerungstermin:
Di, den 08.10.2024, 10:00
Di, den 08.10.2024, 10:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Heilbronn
Amtsgericht Heilbronn, Knorrstraße 1, 74074 Heilbronn
Saal:
6, Sitzungssaal
Objektart:
Mehrfamilienhaus
Objektanschrift:
Hauptstraße 40,
75031
Eppingen (Mühlbach)
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:- Eingetragen im Grundbuch von Mühlbach Blatt 1735 BV Nr. 30
lfd. Nr. 1
Gemarkung Mühlbach, Flurstück 4572
Landwirtschaftsfläche
Hauptstraße, 75031 Eppingen (Mühlbach)
Größe: 301 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Grundstück, unbebaut, genutzt als Gartenland.
Verkehrswert: 3.870,00 €
- Eingetragen im Grundbuch von Mühlbach Blatt 1735 BV Nr. 31
lfd. Nr. 2
Gemarkung Mühlbach, Flurstück 4563
Gebäude- und Freifläche
Hauptstraße 40, 75031 Eppingen (Mühlbach)
Größe: 1.079 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Hofanlage mit Zweifamilienhaus (Baujahr Anfang 19. Jahrhundert gemäß Denkmalbescheid, Baujahr fiktiv 1820, Wohnfläche EG ca. 70 m² und OG ca. 100 m², Dachgeschoss ausbaufähig, Modernisierungsstau) und Scheune mit Zwischenbau (Baujahr ca. 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts gemäß Denkmalbescheid, Baujahr fiktiv 1870), Denkmalschutz.
Verkehrswert: 333.600,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 05.08.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweise:
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Die Sicherheitsleistung ist auch möglich durch Überweisung auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg mit den Verwendungszweckangaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2446097415384, Az. 1 K 114/22, AG Heilbronn
Eine Zuordnung der Zahlung kann nicht erfolgen, wenn der obige Verwendungszweck nicht vollständig in der Überweisung wiedergegeben wird.
Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (spätestens 1 Woche vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.
Bitte beachten Sie:
Aufgrund des ab 01.01.2023 geänderten Buchungswesen bei der Landesoberkasse Baden-Württemberg erfolgt die Rückzahlung der geleisteten Sicherheit voraussichtlich frühestens nach ca. vier Wochen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Einsichtnahme in das Gutachten ist nur nach Terminvereinbarung möglich.
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