Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Heilbronn / Az:1 K 29-21
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 1 K 29-21
Versteigerungstermin:
Do, den 31.10.2024, 10:00
Do, den 31.10.2024, 10:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Heilbronn
Amtsgericht Heilbronn, Rollwagstraße 16, 74072 Heilbronn
Saal:
2, Sitzungssaal
Objektart:
Mehrfamilienhaus
Objektanschrift:
Wagenbacher Straße 29,
74906
Bad Rappenau
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:- Eingetragen im Grundbuch von Bad Rappenau Blatt 7104 BV Nr. 2 - 1/2 Anteil Antragsstellerin an
lfd. Nr. 1
Gemarkung Bad Rappenau, Flurstück 4731
Gebäude- und Freifläche
Wagenbacher Straße 29, 74906 Bad Rappenau
Größe: 464 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Massiv gebautes Dreifamilienhaus mit Satteldach, Baujahr ca. 2006, mit je einer Wohneinheit im Untergeschoss, Erdgeschoss und Dachgeschoss, an der östlichen Grundstücksgrenze befinden sich 6 Pkw-Stellplätze.
Verkehrswert: 485.000,00 €
- Eingetragen im Grundbuch von Bad Rappenau Blatt 7104 BV Nr. 2 - 1/2 Anteil Antragsgegner an
lfd. Nr. 2
Gemarkung Bad Rappenau, Flurstück 4731
Gebäude- und Freifläche
Wagenbacher Straße 29, 74906 Bad Rappenau
Größe: 464 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Massiv gebautes Dreifamilienhaus mit Satteldach, Baujahr ca. 2006, mit je einer Wohneinheit im Untergeschoss, Erdgeschoss und Dachgeschoss, an der östlichen Grundstücksgrenze befinden sich 6 Pkw-Stellplätze.
Verkehrswert: 485.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 26.03.2021 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweise:
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Die Sicherheitsleistung ist auch möglich durch Überweisung auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg mit den Verwendungszweckangaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2446097399516, Az. 1 K 29/21, AG Heilbronn
Eine Zuordnung der Zahlung kann nicht erfolgen, wenn der obige Verwendungszweck nicht vollständig in der Überweisung wiedergegeben wird.
Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (spätestens 1 Woche vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.
Bitte beachten Sie:
Aufgrund des ab 01.01.2023 geänderten Buchungswesen bei der Landesoberkasse Baden-Württemberg erfolgt die Rückzahlung der geleisteten Sicherheit voraussichtlich frühestens nach ca. vier Wochen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Einsichtnahme in das Gutachten ist nur nach Terminvereinbarung möglich.
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