Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Heilbronn / Az:1 K 73-21
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 1 K 73-21
Versteigerungstermin:
Do, den 22.06.2023, 12:30
Do, den 22.06.2023, 13:00
Versteigerungsort:
Amtsgericht Heilbronn
Amtsgericht Heilbronn, Rollwagstraße 16, 74072 Heilbronn
Saal:
4, Sitzungssaal
Verkehrswert:
639.000,00
EUR
Objektart:
Einfamilienhaus
Objektanschrift:
Hauptstraße 9,
74930
Ittlingen
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Ittlingen Blatt 1451
Gemarkung Ittlingen, Flurstück 8388
Gebäude- und Freifläche
Hauptstraße 9, 74930 Ittlingen
Größe: 616 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Einfamilienhaus, Baujahr ca. 1970, Wohnfläche EG ca. 161,20 m² und DG ca. 134,48 m², Nutzfläche UG ca. 73,34 m²; Fertiggarage, Baujahr 2016, Nutzfläche ca. 40,73 m², angrenzender Geräteanbau ca. 20,30 m².
Verkehrswert: 639.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 24.09.2021 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweise:
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Die Sicherheitsleistung ist auch möglich durch Überweisung auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg mit den Verwendungszweckangaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2346099049208, Az. 1 K 73/21, AG Heilbronn
Eine Zuordnung der Zahlung kann nicht erfolgen, wenn der obige Verwendungszweck nicht vollständig in der Überweisung wiedergegeben wird.
Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (spätestens 1 Woche vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.
Bitte beachten Sie:
Aufgrund des ab 01.01.2023 geänderten Buchungswesen bei der Landesoberkasse Baden-Württemberg erfolgt die Rückzahlung der geleisteten Sicherheit voraussichtlich frühestens nach ca. vier Wochen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Einsichtnahme in das Gutachten ist nur nach Terminvereinbarung möglich.
Auskunft: Amtsgericht Heilbronn 07131 64-1.
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