Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Heilbronn / Az:2 K 18-23
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.
Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 2 K 18-23
Versteigerungstermin:
Di, den 10.12.2024, 10:00
Di, den 10.12.2024, 10:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Heilbronn
Amtsgericht Heilbronn, Knorrstraße 1, 74074 Heilbronn
Saal:
6, Sitzungssaal
Verkehrswert:
387.000,00
EUR
Objektart:
Mehrfamilienhaus
Objektanschrift:
Bahnhofstraße 11,
74193
Schwaigern - Stetten
Details zum Objekt:
Weiter zur Detailansicht ...
Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Stetten Blatt 6159 BV Nr. 1
Gemarkung Stetten, Flurstück 132/3
Gebäude- und Freifläche
Bahnhofstraße 11, 74193 Schwaigern (Stetten)
Größe: 348 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Mehrfamilienhaus (Baujahr ca. 1911, zweigeschossig, unterkellert, Dachgeschoss ausgebaut) mit zweigeschossigem Anbau (nicht unterkellert, Baujahr ca. 1968), Nutzfläche insgesamt ca. 205 m², Wohnfläche insgesamt ca. 351 m².
Verkehrswert: 387.000,00 €
Der Zuschlag wurde in einem früheren Versteigerungstermin aus den Gründen des § 74a ZVG versagt mit der Folge, dass die Wertgrenzen weggefallen sind.
Der Versteigerungsvermerk ist am 19.04.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweise:
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Die Sicherheitsleistung ist auch möglich durch Überweisung auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg mit den Verwendungszweckangaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2446097119431 Az. 2 K 18/23, AG Heilbronn
Eine Zuordnung der Zahlung kann nicht erfolgen, wenn der obige Verwendungszweck nicht vollständig in der Überweisung wiedergegeben wird.
Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (spätestens 1 Woche vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.
Bitte beachten Sie:
Aufgrund des ab 01.01.2023 geänderten Buchungswesen bei der Landesoberkasse Baden-Württemberg erfolgt die Rückzahlung der geleisteten Sicherheit voraussichtlich frühestens nach ca. vier Wochen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Einsichtnahme in das Gutachten ist nur nach Terminvereinbarung möglich.
Weitere Objekte des gleichen Amtsgerichtes