Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Heilbronn / Az:2 K 18-23

Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht. Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.

Angaben zum Versteigerungstermin

Aktenzeichen: Az: 2 K 18-23
Versteigerungstermin: Di, den 10.12.2024, 10:00
Di, den 10.12.2024, 10:30
Versteigerungsort: Amtsgericht Heilbronn Amtsgericht Heilbronn, Knorrstraße 1, 74074 Heilbronn
Saal: 6, Sitzungssaal
Verkehrswert: 387.000,00 EUR
Objektart: Mehrfamilienhaus
Objektanschrift: Bahnhofstraße 11,
74193 Schwaigern - Stetten

Details zum Objekt:

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Stetten Blatt 6159 BV Nr. 1

Gemarkung Stetten, Flurstück 132/3
Gebäude- und Freifläche
Bahnhofstraße 11, 74193 Schwaigern (Stetten)
Größe: 348 m²

Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Mehrfamilienhaus (Baujahr ca. 1911, zweigeschossig, unterkellert, Dachgeschoss ausgebaut) mit zweigeschossigem Anbau (nicht unterkellert, Baujahr ca. 1968), Nutzfläche insgesamt ca. 205 m², Wohnfläche insgesamt ca. 351 m².

Verkehrswert: 387.000,00 €

Der Zuschlag wurde in einem früheren Versteigerungstermin aus den Gründen des § 74a ZVG versagt mit der Folge, dass die Wertgrenzen weggefallen sind.


Der Versteigerungsvermerk ist am 19.04.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweise:

Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Die Sicherheitsleistung ist auch möglich durch Überweisung auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg mit den Verwendungszweckangaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2446097119431 Az. 2 K 18/23, AG Heilbronn
Eine Zuordnung der Zahlung kann nicht erfolgen, wenn der obige Verwendungszweck nicht vollständig in der Überweisung wiedergegeben wird.

Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (spätestens 1 Woche vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.


Bitte beachten Sie:
Aufgrund des ab 01.01.2023 geänderten Buchungswesen bei der Landesoberkasse Baden-Württemberg erfolgt die Rückzahlung der geleisteten Sicherheit voraussichtlich frühestens nach ca. vier Wochen.

Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Einsichtnahme in das Gutachten ist nur nach Terminvereinbarung möglich.

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