Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Heilbronn / Az:2 K 20-22
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.
Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 2 K 20-22
Versteigerungstermin:
Do, den 28.09.2023, 12:00
Do, den 28.09.2023, 12:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Heilbronn
Amtsgericht Heilbronn, Rollwagstraße 16, 74072 Heilbronn
Saal:
4, Sitzungssaal
Verkehrswert:
415.700,00
EUR
Objektart:
Wohnungseigentum
Objektanschrift:
Zeppelinstraße 12,
74389
Cleebronn
Details zum Objekt:
Weiter zur Detailansicht ...
Beschreibung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Cleebronn Blatt 3370 BV Nr. 1
96 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung Cleebronn, Flurstück 4639/1
Gebäude- und Freifläche
Hindenburgstraße 26 und Zeppelinstraße 12, 14, 16, 18, 74389 Cleebronn
Größe: 1.394 m²
verbunden mit dem Sondereigentum an einem Wohnhaus (Doppelhaushälfte), SE-Nr. 15.
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Einfamilienwohnhaus/Doppelhaushälfte, Baujahr 1996/1997, Wohnfläche ca. 120 m², TG-Stellplatz, Kfz-Stellplatz.
Verkehrswert: 415.700,00 €,
davon entfällt auf Zubehör:
500,00 € (Küche)
200,00 € (Kaminofen)
Der Versteigerungsvermerk ist am 22.03.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweise:
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Die Sicherheitsleistung ist auch möglich durch Überweisung auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg mit den Verwendungszweckangaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2346099049440, Az. 2 K 20/22, AG Heilbronn
Eine Zuordnung der Zahlung kann nicht erfolgen, wenn der obige Verwendungszweck nicht vollständig in der Überweisung wiedergegeben wird.
Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (spätestens 1 Woche vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.
Bitte beachten Sie:
Aufgrund des ab 01.01.2023 geänderten Buchungswesen bei der Landesoberkasse Baden-Württemberg erfolgt die Rückzahlung der geleisteten Sicherheit voraussichtlich frühestens nach ca. vier Wochen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Einsichtnahme in das Gutachten ist nur nach Terminvereinbarung möglich.
Auskunft: Amtsgericht Heilbronn 07131 64-1.
Weitere Objekte des gleichen Amtsgerichtes