Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Heilbronn / Az:2 K 20-22

Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht. Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.

Angaben zum Versteigerungstermin

Aktenzeichen: Az: 2 K 20-22
Versteigerungstermin: Do, den 28.09.2023, 12:00
Do, den 28.09.2023, 12:30
Versteigerungsort: Amtsgericht Heilbronn Amtsgericht Heilbronn, Rollwagstraße 16, 74072 Heilbronn
Saal: 4, Sitzungssaal
Verkehrswert: 415.700,00 EUR
Objektart: Wohnungseigentum
Objektanschrift: Zeppelinstraße 12,
74389 Cleebronn

Details zum Objekt:

Beschreibung

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Cleebronn Blatt 3370 BV Nr. 1

96 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück

Gemarkung Cleebronn, Flurstück 4639/1
Gebäude- und Freifläche
Hindenburgstraße 26 und Zeppelinstraße 12, 14, 16, 18, 74389 Cleebronn
Größe: 1.394 m²

verbunden mit dem Sondereigentum an einem Wohnhaus (Doppelhaushälfte), SE-Nr. 15.

Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Einfamilienwohnhaus/Doppelhaushälfte, Baujahr 1996/1997, Wohnfläche ca. 120 m², TG-Stellplatz, Kfz-Stellplatz.

Verkehrswert: 415.700,00 €,
davon entfällt auf Zubehör:
500,00 € (Küche)
200,00 € (Kaminofen)

Der Versteigerungsvermerk ist am 22.03.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweise:

Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Die Sicherheitsleistung ist auch möglich durch Überweisung auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg mit den Verwendungszweckangaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2346099049440, Az. 2 K 20/22, AG Heilbronn
Eine Zuordnung der Zahlung kann nicht erfolgen, wenn der obige Verwendungszweck nicht vollständig in der Überweisung wiedergegeben wird.

Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (spätestens 1 Woche vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.


Bitte beachten Sie:
Aufgrund des ab 01.01.2023 geänderten Buchungswesen bei der Landesoberkasse Baden-Württemberg erfolgt die Rückzahlung der geleisteten Sicherheit voraussichtlich frühestens nach ca. vier Wochen.

Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Einsichtnahme in das Gutachten ist nur nach Terminvereinbarung möglich.

Auskunft: Amtsgericht Heilbronn 07131 64-1.

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