Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Heilbronn / Az:2 K 49-21
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 2 K 49-21
Versteigerungstermin:
Di, den 05.12.2023, 10:00
Di, den 05.12.2023, 10:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Heilbronn
Amtsgericht Heilbronn, Knorrstraße 1, 74074 Heilbronn
Saal:
6, Sitzungssaal
Verkehrswert:
17.120,00
EUR
Objektart:
Land-/Forstwirtschaft
Objektanschrift:
74219
Möckmühl - Bittelbronn
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:- Eingetragen im Grundbuch von Bittelbronn Blatt 4296 BV Nr. 4 - 1/2 Anteil Antragsteller und Antragsgegner zu 1-3 an
lfd. Nr. 1
Gemarkung Bittelbronn, Flurstück 219
Waldfläche
Förstle, 74219 Möckmühl (Bittelbronn)
Größe: 3.200 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
1/2 Anteil an Waldfläche, ungleichaltriges (60-140, im Mittel 100-jähriges), teilweise gedrängtes, pflegebedürftiges, angehendes Eichenaltholz (mit 5% Buche, Hainbuche, Elsbeer. u.a.).
Verkehrswert: 8.560,00 €
- Eingetragen im Grundbuch von Bittelbronn Blatt 4296 BV Nr. 4 - 1/2 Anteil Antragsgegner zu 4 an
lfd. Nr. 2
Gemarkung Bittelbronn, Flurstück 219
Waldfläche
Förstle, 74219 Möckmühl (Bittelbronn)
Größe: 3.200 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
1/2 Anteil an Waldfläche, ungleichaltriges (60-140, im Mittel 100-jähriges), teilweise gedrängtes, pflegebedürftiges, angehendes Eichenaltholz (mit 5% Buche, Hainbuche, Elsbeer. u.a.).
Verkehrswert: 8.560,00 €
Gesamtgrundstück Verkehrswert: 17.120,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 17.02.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweise:
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Die Sicherheitsleistung ist auch möglich durch Überweisung auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg mit den Verwendungszweckangaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2346099049128, Az. 2 K 49/21, AG Heilbronn
Eine Zuordnung der Zahlung kann nicht erfolgen, wenn der obige Verwendungszweck nicht vollständig in der Überweisung wiedergegeben wird.
Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (spätestens 1 Woche vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.
Bitte beachten Sie:
Aufgrund des ab 01.01.2023 geänderten Buchungswesen bei der Landesoberkasse Baden-Württemberg erfolgt die Rückzahlung der geleisteten Sicherheit voraussichtlich frühestens nach ca. vier Wochen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Einsichtnahme in das Gutachten ist nur nach Terminvereinbarung möglich.
Auskunft: Amtsgericht Heilbronn 07131 64-1.
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