Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Heilbronn / Az:2 K 50-22
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 2 K 50-22
Versteigerungstermin:
Mo, den 03.07.2023, 12:00
Mo, den 03.07.2023, 12:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Heilbronn
Amtsgericht Heilbronn, Rollwagstraße 16, 74072 Heilbronn
Saal:
4, Sitzungssaal
Verkehrswert:
649.000,00
EUR
Objektart:
Einfamilienhaus
Objektanschrift:
Dinkelsbühler Straße 26,
74074
Heilbronn
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Heilbronn Blatt 30078 BV Nr. 1
Gemarkung Heilbronn, Flurstück 4481/2
Gebäude- und Freifläche
Dinkelsbühler Straße 26, 74074 Heilbronn
Größe: 255 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Einfamilienhaus (Doppelhaushälfte), leerstehend, zweigeschossig, unterkellert, Dachgeschoss ausgebaut, Baujahr 1962, Gesamtwohnfläche (EG, OG und DG) ca. 117,14 m², Nutzfläche (UG) ca. 44,06 m²; Garage, Baujahr 1962; Instandhaltungs-/Modernisierungsstau.
Verkehrswert: 649.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 25.05.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweise:
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Die Sicherheitsleistung ist auch möglich durch Überweisung auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg mit den Verwendungszweckangaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2346099049273, Az. 2 K 50/22, AG Heilbronn
Eine Zuordnung der Zahlung kann nicht erfolgen, wenn der obige Verwendungszweck nicht vollständig in der Überweisung wiedergegeben wird.
Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (spätestens 1 Woche vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.
Bitte beachten Sie:
Aufgrund des ab 01.01.2023 geänderten Buchungswesen bei der Landesoberkasse Baden-Württemberg erfolgt die Rückzahlung der geleisteten Sicherheit voraussichtlich frühestens nach ca. vier Wochen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Einsichtnahme in das Gutachten ist nur nach Terminvereinbarung möglich.
Auskunft: Amtsgericht Heilbronn 07131 64-1
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