Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Heilbronn / Az:2 K 59-22
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 2 K 59-22
Versteigerungstermin:
Do, den 20.04.2023, 12:00
Do, den 20.04.2023, 12:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Heilbronn
Amtsgericht Heilbronn, Rollwagstraße 16, 74072 Heilbronn
Saal:
4, Sitzungssaal
Verkehrswert:
140.000,00
EUR
Objektart:
1- bis 2,5-Zimmer-Wohnung
Objektanschrift:
Hans-Sachs-Straße 22,
74080
Heilbronn (Böckingen)
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Böckingen Blatt 11024 BV Nr. 1
32,2 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung Böckingen, Flurstück 1430/1
Gebäude- und Freifläche
Hans-Sachs-Straße 20, 22, 74080 Heilbronn (Böckingen)
Größe: 1.814 m²
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung (2. OG in Geb. 22 Hans-Sachs-Straße), SE-Nr. 24.
Sondernutzungsrecht an 1 Abstellraum im UG, 1 Abstellraum im DG und 1 Pkw-Stellplatz Nr. 24.
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
2-Zimmer-Wohnung im 2. OG eines Mehrfamilienhauses, leerstehend, Baujahr 1969, Balkon, Wohnfläche 47,25 m², je 1 Abstellraum im UG und DG, Nutzfläche 5,26 m² (UG) und 7,65 m² (DG), Pkw-Stellplatz außen Nr. 24, Instandhaltungs- und Modernisierungsstau.
Verkehrswert: 140.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 14.06.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweise:
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Die Sicherheitsleistung ist auch möglich durch Überweisung auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg mit den Verwendungszweckangaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2346099049152, Az. 2 K 59/22, AG Heilbronn
Eine Zuordnung der Zahlung kann nicht erfolgen, wenn der obige Verwendungszweck nicht vollständig in der Überweisung wiedergegeben wird.
Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (spätestens 1 Woche vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.
Bitte beachten Sie:
Aufgrund des ab 01.01.2023 geänderten Buchungswesen bei der Landesoberkasse Baden-Württemberg erfolgt die Rückzahlung der geleisteten Sicherheit voraussichtlich frühestens nach ca. vier Wochen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Einsichtnahme in das Gutachten ist nur nach Terminvereinbarung möglich.
Auskunft: Amtsgericht Heilbronn 07131 64-1.
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