Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Heilbronn / Az:2 K 6-23
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 2 K 6-23
Versteigerungstermin:
Di, den 04.06.2024, 10:00
Di, den 04.06.2024, 10:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Heilbronn
Amtsgericht Heilbronn, Knorrstraße 1, 74074 Heilbronn
Saal:
6, Sitzungssaal
Verkehrswert:
3.690,00
EUR
Objektart:
Grundstück
Objektanschrift:
Fuhrsteige,
74259
Widdern
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Widdern Blatt 1730 BV Nr. 1 -
1/2 Anteil des Schuldners an
Gemarkung Widdern, Flurstück 1068
Landwirtschaftsfläche, Unland
Fuhrsteige, 74259 Widdern
Größe: 1.340 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
1/2 Anteil an Landwirtschaftsfläche (Sondergebiet Gartenhäuser) mit Gartenhaus, Holzschuppen.
Verkehrswert: 3.690,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 02.02.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweise:
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Die Sicherheitsleistung ist auch möglich durch Überweisung auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg mit den Verwendungszweckangaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2446097176078, Az. 2 K 6/23, AG Heilbronn
Eine Zuordnung der Zahlung kann nicht erfolgen, wenn der obige Verwendungszweck nicht vollständig in der Überweisung wiedergegeben wird.
Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (spätestens 1 Woche vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.
Bitte beachten Sie:
Aufgrund des ab 01.01.2023 geänderten Buchungswesen bei der Landesoberkasse Baden-Württemberg erfolgt die Rückzahlung der geleisteten Sicherheit voraussichtlich frühestens nach ca. vier Wochen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Einsichtnahme in das Gutachten ist nur nach Terminvereinbarung möglich.
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