Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Heilbronn / Az:2 K 68-23
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 2 K 68-23
Versteigerungstermin:
Mo, den 28.10.2024, 10:00
Mo, den 28.10.2024, 10:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Heilbronn
Amtsgericht Heilbronn, Knorrstraße 1, 74074 Heilbronn
Saal:
6, Sitzungssaal
Verkehrswert:
125.000,00
EUR
Objektart:
Grundstück
Objektanschrift:
Rosenstraße 1,
74363
Güglingen
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Frauenzimmern Blatt 4192 BV Nr. 11
Gemarkung Frauenzimmern, Flurstück 1476/3
Gebäude- und Freifläche
Rosenstraße 1, 74363 Güglingen
Größe: 554 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Unbebautes Eckgrundstück, voll erschlossen, planungsrechtliche Festsetzung: WA (allgemeines Wohngebiet), 2 Vollgeschosse (zwingend), nur Einzel- und Doppelhausbebauung.
Verkehrswert: 125.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 14.07.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweise:
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Die Sicherheitsleistung ist auch möglich durch Überweisung auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg mit den Verwendungszweckangaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2446097443038, Az. 2 K 68/23, AG Heilbronn
Eine Zuordnung der Zahlung kann nicht erfolgen, wenn der obige Verwendungszweck nicht vollständig in der Überweisung wiedergegeben wird.
Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (spätestens 1 Woche vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.
Bitte beachten Sie:
Aufgrund des ab 01.01.2023 geänderten Buchungswesen bei der Landesoberkasse Baden-Württemberg erfolgt die Rückzahlung der geleisteten Sicherheit voraussichtlich frühestens nach ca. vier Wochen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Einsichtnahme in das Gutachten ist nur nach Terminvereinbarung möglich.
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