Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Heilbronn / Az:2 K 70-22
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 2 K 70-22
Versteigerungstermin:
Di, den 15.10.2024, 10:00
Di, den 15.10.2024, 10:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Heilbronn
Amtsgericht Heilbronn, Knorrstraße 1, 74074 Heilbronn
Saal:
6, Sitzungssaal
Verkehrswert:
293.000,00
EUR
Objektart:
3- bis 4,5-Zimmer-Wohnung
Objektanschrift:
Schickhardtstraße 58,
74076
Heilbronn
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Heilbronn Blatt 28878 BV Nr. 1
80 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung Heilbronn, Flurstück 2939/5
Gebäude- und Freifläche
Schickhardtstraße 58, 60, 74076 Heilbronn
Größe: 1.835 m²
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im EG rechts von Gebäude 58 der Schickhardtstraße, im Aufteilungsplan mit Nr. 8 bezeichnet.
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
3-Zimmer-Wohnung im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses, Baujahr 1964, Wohnfläche ca. 82 m², Balkon, Abstellraum im Untergeschoss (Nutzfläche ca. 6 m²), Abstellraum im Dachgeschoss (Nutzfläche ca. 5 m²), Pkw-Stellplatz in Doppelgarage.
Verkehrswert: 293.000,00 €,
davon entfällt auf Zubehör: 2.050,00 € (Einbauküche).
Der Versteigerungsvermerk ist am 01.09.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweise:
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Die Sicherheitsleistung ist auch möglich durch Überweisung auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg mit den Verwendungszweckangaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2346099049407, Az. 2 K 70/22, AG Heilbronn
Eine Zuordnung der Zahlung kann nicht erfolgen, wenn der obige Verwendungszweck nicht vollständig in der Überweisung wiedergegeben wird.
Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (spätestens 1 Woche vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.
Bitte beachten Sie:
Aufgrund des ab 01.01.2023 geänderten Buchungswesen bei der Landesoberkasse Baden-Württemberg erfolgt die Rückzahlung der geleisteten Sicherheit voraussichtlich frühestens nach ca. vier Wochen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Einsichtnahme in das Gutachten ist nur nach Terminvereinbarung möglich.
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