Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Heilbronn / Az:2 K 70-23
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 2 K 70-23
Versteigerungstermin:
Do, den 10.10.2024, 12:00
Do, den 10.10.2024, 12:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Heilbronn
Amtsgericht Heilbronn, Knorrstraße 1, 74074 Heilbronn
Saal:
6, Sitzungssaal
Verkehrswert:
406.000,00
EUR
Objektart:
Einfamilienhaus
Objektanschrift:
Ludwig-Wunderlich-Straße 3,
74081
Heilbronn - Horkheim
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Horkheim Blatt 155 BV Nr. 2
Gemarkung Horkheim, Flurstück 418
Gebäude- und Freifläche
Ludwig-Wunderlich-Straße 3, 74081 Heilbronn (Horkheim)
Größe: 351 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Einfamilienhaus, Baujahr ca. 1938. Dachgeschossausbau ca. 1984, fast vollständig unterkellert, Wohnfläche ca. 130 m², modernisierungsbedürftig.
Verkehrswert: 406.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 07.08.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweise:
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Die Sicherheitsleistung ist auch möglich durch Überweisung auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg mit den Verwendungszweckangaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2446097442952, Az. 2 K 70/23, AG Heilbronn
Eine Zuordnung der Zahlung kann nicht erfolgen, wenn der obige Verwendungszweck nicht vollständig in der Überweisung wiedergegeben wird.
Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (spätestens 1 Woche vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.
Bitte beachten Sie:
Aufgrund des ab 01.01.2023 geänderten Buchungswesen bei der Landesoberkasse Baden-Württemberg erfolgt die Rückzahlung der geleisteten Sicherheit voraussichtlich frühestens nach ca. vier Wochen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Einsichtnahme in das Gutachten ist nur nach Terminvereinbarung möglich.
Ansprechpartner des Gläubigers für Interessenten:
VR Bank Heilbronn Schwäbisch Hall
Telefon: 07131 634 1726
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