Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Heilbronn / Az:2 K 72-22
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 2 K 72-22
Versteigerungstermin:
Do, den 31.10.2024, 10:00
Do, den 31.10.2024, 10:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Heilbronn
Amtsgericht Heilbronn, Knorrstraße 1, 74074 Heilbronn
Saal:
6, Sitzungssaal
Verkehrswert:
326.000,00
EUR
Objektart:
Einfamilienhaus
Objektanschrift:
Breslauer Straße 23,
74078
Heilbronn
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:- Eingetragen im Grundbuch von Heilbronn Blatt 45833 BV Nr. 1
lfd. Nr. 1
Gemarkung Heilbronn, Flurstück 5090/3
Gebäude- und Freifläche
Breslauer Straße 23, 74078 Heilbronn
Größe: 162 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Reihenmittelhaus, Baujahr 1964, Wohnfläche ca. 106,99 m².
Verkehrswert: 308.000,00 €
- Eingetragen im Grundbuch von Heilbronn Blatt 45833 BV Nr. 2
lfd. Nr. 2
Gemarkung Heilbronn, Flurstück 5090/8
Gebäude- und Freifläche
Breslauer Straße 27/3, 74078 Heilbronn
Größe: 30 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Garage.
Verkehrswert: 18.000,00 €
Gesamtverkehrswert: 326.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 24.02.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweise:
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Die Sicherheitsleistung ist auch möglich durch Überweisung auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg mit den Verwendungszweckangaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2446097443046, Az. 2 K 72/22, AG Heilbronn
Eine Zuordnung der Zahlung kann nicht erfolgen, wenn der obige Verwendungszweck nicht vollständig in der Überweisung wiedergegeben wird.
Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (spätestens 1 Woche vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.
Bitte beachten Sie:
Aufgrund des ab 01.01.2023 geänderten Buchungswesen bei der Landesoberkasse Baden-Württemberg erfolgt die Rückzahlung der geleisteten Sicherheit voraussichtlich frühestens nach ca. vier Wochen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Einsichtnahme in das Gutachten ist nur nach Terminvereinbarung möglich.
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