Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Heilbronn / Az:2 K 82-22
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 2 K 82-22
Versteigerungstermin:
Di, den 09.01.2024, 10:00
Di, den 09.01.2024, 10:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Heilbronn
Amtsgericht Heilbronn, Knorrstraße 1, 74074 Heilbronn
Saal:
6, Sitzungssaal
Verkehrswert:
60.400,00
EUR
Objektart:
Einfamilienhaus
Objektanschrift:
Badgasse 12,
74397
Pfaffenhofen
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Pfaffenhofen Blatt 2020 BV Nr. 1
Gemarkung Pfaffenhofen, Flurstück 45/4
Gebäude- und Freifläche
Badgasse 12, 74397 Pfaffenhofen
Größe: 69 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Einfamilienwohnhaus als Doppelhaushälfte, eingeschossig mit ausgebautem Dachgeschoss, Baujahr ca. 1900, Wohnfläche ca. 87 m², Nutzfläche ca. 6 m².
Verkehrswert: 60.400,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 27.09.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweise:
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Die Sicherheitsleistung ist auch möglich durch Überweisung auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg mit den Verwendungszweckangaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2346099642962, Az. 2 K 82/22, AG Heilbronn
Eine Zuordnung der Zahlung kann nicht erfolgen, wenn der obige Verwendungszweck nicht vollständig in der Überweisung wiedergegeben wird.
Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (spätestens 1 Woche vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.
Bitte beachten Sie:
Aufgrund des ab 01.01.2023 geänderten Buchungswesen bei der Landesoberkasse Baden-Württemberg erfolgt die Rückzahlung der geleisteten Sicherheit voraussichtlich frühestens nach ca. vier Wochen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Einsichtnahme in das Gutachten ist nur nach Terminvereinbarung möglich.
Auskunft: Amtsgericht Heilbronn 07131 64-1.
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